Sie sind hier: RAV > PublikationenInfoBriefeInfoBrief #118, 2019 > Die Mitglieder der EDA

Die Mitglieder der EDA

FOKUS UND ENTWICKLUNG DER AED-EDL

Jacques Hamaide

Als Ergebnis einer zweijährigen Vorbereitung, wurde am 30. Oktober 1987 am Sitz des Europarates in Straßburg der Verein ›Avocats Européens Démocrates‹ (AED) bzw. ›European Democratic Lawyers‹ (EDL), bzw. ›Europäische Demokratische Anwälte‹ (EDA) gegründet.(1)

Auf Initiative des Syndicat des Avocats de France (SAF) und insbesondere von Gérard Boulanger,(2) fand am 15. September 1985 in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel eine erste Vorbesprechung statt, um die Gründung einer europäischen Anwaltsvereinigung mit dem Ziel des Informationsaustauschs über Probleme im Zusammenhang mit den Rechten der Verteidigung zu prüfen. Das Hauptziel bestand darin, auf professioneller Ebene auf die Konstruktion eines europäischen Raums der Repression zu reagieren. Zu diesem Anlass wurden Räumlichkeiten und Simultanübersetzungsanlagen mit Unterstützung von Christian Lange, Assistent der Fraktion der Sozialdemokratischen Parlamentarier Europas, zur Verfügung gestellt.

VON NATIONALEN IN DIE EUROPÄISCHEN ANWALTSORGANISATIONEN

Der Kern dessen, was schließlich zur AED-EDL wurde, war die SAF, 1973 gegründet, um französische Anwält*innen mit linker Sensibilität zu organisieren, war der Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein (RAV), der im Februar 1979 auf Initiative von Strafverteidigungsverbänden in der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, waren die Delegierten der Vereniging Sociale Advokatuur Amsterdam (VSAA), die 1961 mit dem Hauptziel der Verteidigung von ›Sozialanwält*innen‹ gegründet wurde, sowie zur Organisation der Rechtshilfe und der gemeinsamen Interessen von Klient*innen oder Klient*innengruppen und schließlich waren es die Mitglieder des Collectif des Avocats de Bruxelles (der späteren SAD), das Anfang der 70er-Jahre auf Initiative junger fortschrittlicher Jurist*innen gegründet wurde, die über die politische Funktion des Rechts nachdachten und sich an Maßnahmen zur Nutzung des Rechts im Dienste der Demokratie beteiligen wollten.
Eine zweite Sitzung fand vom 8. bis 10. November 1985 in Lille statt, zeitgleich mit dem Jahreskongress der SAF. Bei dieser Gelegenheit verabschiedeten die versammelten Delegierten eine Präambel mit folgendem Wortlaut:
»Die Vereinigung besteht aus dem Zusammenschluss von Anwaltsverbänden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene organisiert sind.
Verbände können Mitglieder dieses europäischen Vereins werden, wenn sie mit den folgenden Zielen handeln für:

  • Die Freiheit des Anwaltsberufs,
  • Die Unabhängigkeit des Berufsstandes in Bezug auf alle Ansprüche, insbesondere die der Staatsgewalt,
  • Den Zugang zur Rechtshilfe als Priorität für die Verteidigung von Interessen der sozio- önomisch Schwächeren und der Opfer von Menschenrechtsverletzungen,
  • Den Widerstand gegen jede Ausweitung und jeden Missbrauch der öffentlichen Macht zum Schaden der Grundfreiheiten.
     

Dieser Verein interveniert und unterstützt die Mitgliedsverbände im Kampf für die Demokratisierung aller Bereiche der Gesellschaft und für die Erhaltung oder Entwicklung einer sozialen und natürlichen Umwelt, also im Einklang mit menschlichen Werten.
Sie erfüllt ihre Aufgabe hauptsächlich durch

  • die Beteiligung an der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften,
  • die Teilnahme an Initiativen, die die oben genannten Ziele verfolgen,
  • die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Verletzungen der Menschenrechte und der Verteidigungsrechte in Europa und der ganzen Welt,
  • die Förderung des Informationsaustauschs zwischen seinen Mitgliedsorganisationen«.
     

Von Anfang an entschieden sich die Delegierten der verschiedenen Anwaltsverbände für eine von allen politischen Parteien unabhängige Struktur in Form eines Gewerkschaftsbundes oder einer europäischen Anwaltsvereinigung unter Ausschluss jeglicher Gruppierung von Individuen. Ziel war es, »einen gemeinsamen Ort für Dialog und Handeln zu errichten, ohne die jeweilige Freiheit jedes Mitglieds zu beeinträchtigen. Ziel ist es, die nationale Wirkung jeder Vereinigung durch eine internationale Gruppierung zu stärken, die aber die unterschiedlichen Realitäten berücksichtigt, denn das Bündnis aller darf nicht zur Veränderung der Identität jedes Einzelnen führen«.

EUROPAWEITE SELBSTORGANISATION VON ANWÄLT*INNEN

Aus diesem Grund schützt die Satzung der EDA die Aufnahme von Beitrittskandidaten durch die Prüfung der gemeinsamen Ziele der Vereinigungen und nicht durch Prüfung ihrer Repräsentativität für das jeweilige Herkunftsland.
Schließlich wurde in Lille ein feierlicher Appell an alle europäischen demokratischen Gruppen und Anwaltsverbände gerichtet, der EDA zu ihrer Gründung beizutreten und dabei insbesondere zur endgültigen Ausarbeitung ihrer Satzung beizutragen.
Es ist wichtig festzustellen, dass neben dem Kern der bereits strukturierten Verbände (SAF und RAV) auch Anwält*innen ohne Organisationsstruktur die Notwendigkeit sahen, rechtlich anerkannte Verbände zu gründen. Dies war in Katalonien der Fall mit der Commissio de Defensa dels Drets de la Persona, der am 15. September 1985 in den Associacio Catalana per la Defensa dels Drets Humans (ACDDH) umgewandelt wurde. Das Collectif des Avocats de Bruxelles wurde am 1. Oktober 1987 zum Syndicat des Avocats pour la Démocratie (SAD), und die Vereniging Sociale Advokatuur Amsterdam wurde am 14. November 1987 zur Vereniging Sociale Advokatuur Nederlands (VSAN). Schließlich gründeten 1988 die italienischen Kolleg*innen die Confederazione Nazionale delle Associazoni Sindicali Forensi d‘Italia (CNASFI), um lokale Anwaltskammern zusammenzubringen, die bereits seit mehreren Jahren in italienischen Großstädten bestanden.
Die Entscheidung, die Satzung des EDA formell in Straßburg zu entscheiden, symbolisierte auch die europäischen Wurzeln des Verbandes und sein Bekenntnis zu den Grundsätzen der Menschenrechte. Die Gründung der EDA war jedoch kein Selbstzweck für ihre Gründer*innen, sondern sollte die Gründung von Verbänden in allen europäischen Ländern fördern, um ein echtes demokratisches Leben in den Anwaltskammern zu fördern.

GRUNDPRINZIPIEN DER EDA

In Artikel 2 der Satzung sind die sechs Grundprinzipien festgelegt, die sich die EDA selbst gesetzt hat:

»1) Förderung des Aufbaus eines demokratischen Europas, wobei der Schwerpunkt auf der Gewährleistung einer Debatte liegt. Eine Debatte über die Lösung von Streitigkeiten, der Wahrung der Verteidigungsrechte und der Harmonisierung der Statuten und der Berufsausübung der Rechtsanwälte.
2) Die Unabhängigkeit der Anwaltsvereinigung und ihrer Mitglieder in Bezug auf jede Macht und insbesondere auf den Staat zu gewährleisten.
3) Die Rechte der Verteidigung, insbesondere die physische Integrität und die politische, wirtschaftliche, soziale und individuelle Freiheit der Anwälte auf internationaler Ebene zu verteidigen und auszuweiten.
4) Für die Bürger und insbesondere für die am stärksten benachteiligten Bürger oder Opfer von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zum Recht und zu einer demokratischen, modernen und humanen Justiz sicherzustellen.
5) Die Förderung der Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten, der öffentlichen und individuellen Freiheiten, insbesondere gegen den Missbrauch der öffentlichen oder sonstigen Macht.
6) Entwicklung einer europäischen Rechtskultur, insbesondere durch regelmäßigen Informationsaustausch, kontinuierliches Studium von Themen von gemeinsamem Interesse und gemeinsame Organisation von Workshops zu diesem Zweck«.
Die Idee, Jurist*innen verschiedener Nationalitäten die Möglichkeit zu geben, sich in europäischen Organisationen zu treffen, war offensichtlich nicht neu. Die Existenz des Rates der Anwaltskammern der Europäischen Gemeinschaft(Conseil des Barreaux Européens, CCBE), der die Rolle des ›Superrates der Anwaltskammern‹ auf europäischer Ebene spielen sollte, entsprach allerdings offensichtlich nicht den ›militanten‹ Zielen der EDA. Gleichzeitig wurde die European Lawyers‘ Union (ELU-UAE, L’Union des Avocats Européens) entwickelt, die jedoch nicht auf Einzelmitgliedschaft basierte und nicht allen von der EDA verteidigten Prinzipien entsprach. Darüber hinaus sollte daran erinnert werden, dass etwa zur gleichen Zeit MEDEL (Magistrats Européens pour la Democratie et les Libertés; European Magistrates for Democracy and Liberties) ins Leben gerufen wurde, eine Organisation, die verschiedene Organisationen fortschrittlicher Richter*innen und Staatsanwält*innen aus europäischen Ländern zusammenführte.

WEITERES WACHSTUM DER EDA

Gérard Boulanger (Präsident der EDA von ihrer Gründung bis 1993) erinnerte am 27. November 1988:
»Wir sind die Pioniere eines großen Abenteuers, dessen Ziel es ist, ein Europa im Einklang mit unseren demokratischen Idealen aufzubauen. Unter diesem Gesichtspunkt sind wir fest davon überzeugt, dass unsere spezifische Aufgabe darin besteht, uns die europäische Verteidigung vorzustellen, indem wir durch Vernunft und Recht eine europäische Ethik der Rede begründen, die unsere wahre Rolle als europäische Verteidiger garantiert. Für uns wird das Europa der Anwälte notwendigerweise das Europa der Freiheiten und Menschenrechte sein. Gemeinsam haben wir begonnen, dieses Werkzeug zu schmieden«.
In der Folge traten weitere Verbände der EDA bei. So etwa die 1989 in Madrid gegründete Association Libre Abogados (ALA); sie entstand mit dem Ziel, die grundlegenden Interessen der praktizierenden Anwälte zu wahren, indem sie ihre Rolle als Garanten der Verteidigungsrechte der Bürger*innen hervorhebt sowie Rechte und Freiheiten fördert, insbesondere durch Demokratisierung und Modernisierung der Justiz. ALA wurde 1990 Mitglied der EDA.
1994 trat der baskische Verein Euskal Herriko Abokatuen Elkartea (ESKUBIDEAK), der im März desselben Jahres mit dem Ziel der Achtung der Menschenrechte und der Selbstbestimmung der Völker gegründet wurde, der EDA bei.
EDA-Mitglied wurde 1998 auch die Iniziativa Democratica Forense (IDF). In ihr werden seit 1996 mehrere Gruppen von Anwält*innen zusammenführt, die sich mit der Verteidigung der Grundrechte befassen sowie sich der Lähmung und Krise des italienischen Rechtssystems widmen. Unterdessen hatte der Verband der italienischen Anwält*innen, der an der Gründung der EDA beteiligt war, die CNASFI, aufgehört zu existieren. Anschließend gründeten italienische Anwält*innen 2006 das Legal Team Italia (LTI) als Mitgliedsorganisation der EDA.
In der Folge schlossen sich unter dem Namen ALA in Málaga und Almeria weitere Kollektive von ›freien Anwälten‹ des spanischen Staates zusammen, unter anderem um an den Aktivitäten der EDA teilzunehmen, ebenso wie der neue Verein Esculca Xustiza (Galizien), der ebenfalls der EDA beitrat. Im Jahr 2007 trat auch die Sociedad de Juristas para la Defensa de los Derechos Humanos y Individuales y Colectivos der EDA bei.
Obwohl die Präsenz dieser Organisationen in einigen Fällen nur von kurzer Dauer war, ist sie ein Beweis für die beständige Suche der EDA nach einer Öffnung für neue Verbände und Anwaltsnetzwerke. In den letzten Jahren haben sich Anwält*innenvereine aus Griechenland und der Türkei dem Verband angeschlossen. Die Präsenz vom griechischen Anwaltsverband für Grundrechte (ΕΝΩΣΗ ΔΙΚΗΓΟΡΩΝ ΓΙΑ ΤΗΝ ΥΠΕΡΑΣΠΙΣΗ, ΤΩΝ ΘΕΜΕΛΙΩΔΩΝ ΔΙΚΑΙΩΜΑΤΩΝ) und vom türkischen Verein progressiver Juristinnen und Juristen(Çağdaş Hukukçular Derneği, ÇHD) hat die Arbeit des EDA bereichert.
Andere Verbände von Rechtsanwält*innen haben es vorgezogen, Vereinigungen mit Beobachterstatus zu bleiben, wie etwa die bulgarischen Avocats pour L‘égalité des Droits (Anwälte für Gleichberechtigung) im Jahr 2006. Im vergangenen Jahr haben sich kurdische Anwält*innen als Beobachter*innen unserer Arbeit angeschlossen. Schließlich ist anzumerken, dass viele Anwält*innen (aus Großbritannien, Irland, Griechenland, der Schweiz und der Türkei) persönlich aktiv an unserer Arbeit zur Vorbereitung unserer Kolloquien mitgewirkt haben oder mitwirken.

TAGUNGEN UND SYMPOSIEN DER EDA

Seit mehr als 30 Jahren versucht die EDA, trotz der Schwäche ihrer Ressourcen, aber Dank der Dynamik und Hartnäckigkeit derjenigen, die nacheinander die Organisation der EDA trugen und deren Leitung übernahmen, die Erreichung ihrer Ziele zu verfolgen.
Die EDA hat konkrete Beiträge zu Rechtsdebatten über die Ausübung des Berufs geleistet. Sie hat regelmäßig Kolloquien über die Rolle der Anwält*innen in unserer Gesellschaft und zu den Schwierigkeiten bei der Ausübung des Berufs organisiert: ›Menschenrechte in der täglichen Praxis fortschrittlicher Anwälte‹ (Maastricht, 1988), ›Rechte der Verteidigung in Europa‹ (Barcelona, 1989), ›Rechtshilfe, eine Gerechtigkeit für Europa‹ (Brüssel, 1991); hinzu traten Treffen und Diskussionen zwischen den Mitgliedern der EDA und dem neuen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg, Januar 1999) sowie ›Die Ausübung der Verteidigung in Europa – eine uneingeschränkte Freiheit‹ (Bilbao, Januar 2002), um nur einige zu nennen. Darüber hinaus wurde die komplizierte Beziehung zu den Richtern angesprochen und die Unabhängigkeit der Justiz: ›Richter und Anwälte, Duo oder Duell?‹ (Brüssel, 2017).
Sowohl die Repression wie auch die Perversion des Garantiesystems der Justiz, um diese Repression sicherzustellen, waren von Anfang an wichtigste Hauptthemen der EDA, und verschiedene Kolloquien zu diesem Thema sind organisiert worden: ›Das Recht auf Verteidigung gegen Gesetze und Sondergerichte‹ (Bilbao, 1998), ›Über Gefängnisse in Europa: Zwischen Integration und Ausgrenzung‹ (Pisa, 2008). ›Das verborgene Gesicht des Strafverfahrens‹ (Neapel, 2010) und ›Das Strafrecht des Feindes‹ (Brüssel, 2012; gemeinsam mit der SAD organisiert). Das jüngste Kolloquium ›Neue Instrumente der Repression gegen soziale Bewegungen und soziale Praktiken in Europa‹ (Turin, 2018) zeigt, dass dieses Thema nach wie vor ein zentrales Thema in der Vereinigung ist.
Auch Europa selbst ist ein immer wiederkehrendes Thema. So wurden mehrere Symposien organisiert, um den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zur Festlegung gemeinsamer Standpunkte zu aktuellen europäischen Themen zu ermöglichen: ›Hin zu einem Gesetz über den Drogenkonsum?‹ (Brüssel, 1993), ›Kritische Überprüfung des Europol-Übereinkommens‹ (Amsterdam, 1998), ein Kolloquium zu Europol (Straßburg, 2000; gemeinsam mit dem Institut für Rechtsvergleich der Universität Straßburg); ›Für ein europäisches Arbeitsrecht: Kontrolle von Entlassungen‹ (Barcelona, 2000), ›Kolloquium über die Charta der Grundrechte‹ (Berlin, 2001), ›Europa - ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts‹ (Berlin, 2003, gemeinsam mit dem RAV); ›Europäische Straftaten‹ (Bordeaux, 2004, gemeinsam mit MEDEL). Die EDA organisierte auch eine Informationssitzung über den Internationalen Strafgerichtshof am 24. und 25. Mai 2002 in Den Haag und nahm Stellung zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Neapel, 8. Oktober 2005).
Migration war schon immer ein Thema für die EDA. Es hat aber in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen: ›Asylum in Europe‹ (Colmar, 1994), ›On the Borders of Europe‹ (Barcelona 2012), ›Welcome: Migrants Outlawed‹ (Lille, 2016) und ›Rights at the Border‹ (Athen, 2019).
Neben den theoretischen Beiträgen der Kolloquien zur Erarbeitung gemeinsamer Positionen und zur Sensibilisierung für spezifische Fragen aus der Sicht der Grundrechte, hat sich die EDA auch der Verteidigung sozialer Bewegungen verschrieben. Konkret hat sich die EDA aktiv an der Organisation und Entwicklung von Legal Teams in Europa beteiligt (Brüssel, Dezember 2001; Genua, Juli 2001; Barcelona, Juli 2002; Rostock, Juni 2007). In Paris (November 2003) hatte zudem eine Arbeitstagung der Legal Teams stattgefunden (›Schaffung einer Rechtscharta für europäische Rechtsteams‹), die Rechtscharta wurde in Mailand (2004) vorgestellt und nachfolgend angenommen.
Darüber hinaus hat die EDA mehrere Prozesse zum Schicksal von Anwält*innen begleitet, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit bedroht oder verfolgt wurden; genauso unterstützt die EDA demokratische Aktivist*innen, nicht nur in der Europäischen Union – insbesondere im Baskenland und in Italien –, sondern auch in Afghanistan, Algerien, im Irak, in Kaschmir, Kolumbien, auf den Philippinen, in Russland, Tunesien, der Türkei, Syrien und Vietnam.

PROTESTE UND ›TAG DES BEDROHTEN ANWALTS‹

Gegen die Existenz der Haftanstalt in Guantánamo Bay, die alle Rechtsgrundsätze missachtet, nahm auch die EDA nicht nur in einer diesbezüglichen Presserklärung Stellung (Madrid, Juni 2004), sondern hat sich auch an Protestaktionen vor den US-Botschaften in Brüssel, Den Haag und Madrid beteiligt (am 18. Juni 2004). Diese Art von gemeinsamen Aktionen wurde bereits 1997 von den Mitgliedsverbänden der EDA-EDL gegen den tunesischen Staat durchgeführt.
Im Anschluss an diese Protestaktionen hat die EDA unter der Leitung ihres Verteidigungsausschusses beschlossen, jährlich auf das Schicksal der von der Ausübung ihres Berufs bedrohten Anwält*innen hinzuweisen. Sie hat am 24. Januar den ›Tag des bedrohten Anwalts‹ ins Leben gerufen, um an das Massaker von Atocha (1977)(3) zu erinnern, bei dem fünf Anwälte ihr Leben verloren und vier weitere, darunter Anwältinnen, verletzt wurden, als sie von Faschisten er- bzw. angeschossen wurden. Die Gründung dieser Initiative hat bei verschiedenen Anwaltsorganisationen in Europa und auch international Anerkennung gefunden.
Der erste Termin im Jahr 2007 war den Kolleginnen und Kollegen in Kolumbien gewidmet, aber viele andere Länder sind seitdem gefolgt: die Türkei, die Philippinen, Honduras, China, Iran, Ägypten.
Diese jährliche Initiative der Solidarität mit Anwaltskolleg*innen auf der ganzen Welt wird durch konkrete Prozessbeobachtungen in verschiedenen Prozessen gegen Anwält*innen ergänzt, von dem so genannten Prozess 18/98 im Baskenland, bei dem Anwält*innen der Teilnahme an der ETA-Organisation beschuldigt wurden, bis hin zu den zahlreichen Prozessen, die in der Türkei gegen Anwält*innen der ÇHD stattfinden oder der Prozess gegen Politiker*innen in Katalonien.

EUROPAS FEHLENTWICKLUNGEN UND DIE EDA

Im Hinblick auf seine Organisationsstruktur, hält das EDA-Büro seit seiner Gründung mindestens drei Sitzungen pro Jahr abwechselnd in den Ländern ab, denen seine Mitglieder angehören. Bei diesen Gelegenheiten hat die EDA zahlreiche Presserklärungen (mehr als hundert in den ersten 25 Jahren) zu aktuellen politischen und rechtlichen Fragen abgegeben. Während der mediale Einfluss dieser Erklärungen im Allgemeinen recht begrenzt war, erlauben sie nützliche Diskussionen und selbst konfrontativen Austausch von Ideen, um Positionen zu klären und so zu spezifizieren, dass sie zu gemeinsamen Einstellungen führen.
Zugleich haben diese Sitzungen auch jedes Mal die Durchführung der wichtigsten thematischen Kommissionssitzungen ermöglicht, die im Rahmen der EDA eingesetzt wurden (Arbeitsrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verteidigung der Verteidigung).
Die Entwicklung der EDA hat sich pragmatisch und zielgerichtet vollzogen, wie Jacques Hamaide (Präsident der EDA von 1993 bis 1998) in seinem Jahresbericht vom März 1996 in Lyon feststellte:
»Seit nunmehr zehn Jahren ist die EDA Dank der Beiträge ihrer Mitgliedsverbände tätig. Ich stelle jedoch fest, dass [unsere organisatorische] Schwäche uns nicht daran gehindert hat, unsere Ziele in der Praxis zu erreichen [...] Wir hatten bei der Gründung der EDA tatsächlich drei Hauptachsen festgelegt:

  • die bestehenden Rechtspraktiken in den verschiedenen vertretenen Ländern zu vergleichen,
  • die Entwicklung gemeinsamer Standpunkte zum Rechtsberuf in Europa,
  • den Grundsatz der Solidarität zwischen den Mitgliedsverbänden zu gewährleisten, insbesondere durch die Anwesenheit von Beobachtern bei Prozessen von symbolischen Bedeutung.
     

Heute kommen unsere verschiedenen Verbände zu den gleichen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Entwicklung der Rechtslage und der repressiven Politik in jedem unserer Länder. Wir haben ähnliche Schwierigkeiten. Unsere Anwaltsvereinigungen, die sich in erster Linie dem Begriff der Unabhängigkeit und dem Recht auf Kritik verschrieben haben, dürfen das europäische Feld nicht außerhalb ihrer Kämpfe lassen. Gerade um diesem Anliegen gerecht zu werden, wurde die EDA gegründet«.
Michel Welshinger (Präsident der EDA von 1998 bis 2004) konstatierte daraufhin am Ende seiner Amtszeit in Barcelona am 24. Januar 2004, dass die Verfassung der EDA auf zwei Herausforderungen basierte, nämlich einerseits auf
»der Wette auf Europa, die andere auf der Struktur, die die EDA angenommen hat.
a) Wir waren mit dem Vertrag von Maastricht, der Charta der Grundrechte, der Einführung des Euro und dem Entwurf einer europäischen Verfassung vertraut. (b) Wir haben uns geweigert, eine Vereinigung von Einzelpersonen zu gründen, um stattdessen eine Vereinigung zu gründen, die die Aktivität ihrer nationalen Gewerkschaften ausweitet und als Gegengewicht zu den großen Unternehmen fungiert, die in Brüssel tätig sind. Die Gründung der EDA hat sich positiv auf die Mitgliedsverbände ausgewirkt
«.
Und August Gil Matamala (Präsident der EDA von 2004 bis 2007) ergänzte in seinem Jahresbericht vom 21. Januar 2005:
»Die EDA verfügt noch nicht über das Instrument, mit dem wir uns den Herausforderungen der Verschlechterung der Rechte und Freiheiten wirksam stellen wollen [...]. Indem wir Konferenzen, Treffen zwischen Anwältinnen und Anwälten und Menschenrechtsfachleuten organisieren, aber auch aktiv an Aktionen teilnehmen, die konkret zur Einhaltung der Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft beitragen können, hat die EDA ihre Nützlichkeit bewiesen«.
Gilberto Pagani (Präsident der EDA von 2007 bis 2012), betonte in seiner Rede am 5. Februar 2010 in Barcelona, dass
»die Wirtschaftskrise, die zum Verlust von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen führt, impliziert, dass die EDA eng mit den sozialen Bewegungen verbunden sein und im Konkreten bleiben muss«.
Vor diesem Hintergrund haben die EDA und die SAF im Oktober 2009 in Paris eine Konferenz über die ›Entwicklung des Arbeitsrechts in Europa unter dem Druck der (neo-)liberalen Wirtschaft‹ organisiert.
Frédéric Ureel (Präsident der EDA von 2012 bis 2016), hatte die Aufgabe, die Kontakte zu Anwält*innen aus europäischen Ländern, die noch nicht im Verband vertreten sind, zu verstärken und den Verband an eine neue Haltung gegenüber der EU anzupassen. Was früher als Möglichkeit galt, die Schaffung europäischer Institutionen, steht heute unter enormer Kritik aller im EDA vertretenen Verbände. Der dramatische Rückgang der sozialen Rechte und die zunehmende Kriminalisierung der sozialen Bewegungen in Europa haben die EDA vor neue Herausforderungen gestellt.
Unter der Präsidentschaft von Pascale Taelman (Präsidentin der EDA von 2016 bis 2018) erreichten die europäischen Länder mit der Umsetzung des Ausnahmezustands in Frankreich einen neuen repressiven Höhepunkt, und, noch schlimmer, mit der Einpassung der in dieser Ausnahmeregelung enthaltenen Maßnahmen in die normale Gesetzgebung, eine Verstetigung. Pascale Taelman beobachtete entsprechend:
»Diese Maßnahmen sind in der Tat ein Vorwand für repressive Strafrechtsreformen, die in Wirklichkeit darauf abzielen, eine bestimmte Form des Ausnahmezustands auch nach dessen Nichtverlängerung aufrechtzuerhalten. All dies geschah ohne die geringste Opposition innerhalb des Parlaments, mit nur wenigen Auffälligkeiten in der Zivilgesellschaft, wegen Vereinigungen wie unserer«.

»WIR VERPFLICHTEN UNS, DIEJENIGEN ZU VERTEIDIGEN, DIE KÄMPFEN«

Nach mehr als 30 Jahren Arbeit und unter der derzeitigen Leitung von Robert Sabata Gripekoven (Präsident der EDA seit 2018) ist der Verein seiner Mission weder entwachsen noch entkommen. Denn die Europäische Union hat das Versprechen der Schaffung eines Raums des Friedens, der Freiheit und des Rechts nicht gehalten. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass der rechtliche Widerstand gegen schwindende Grund- und Sozialrechte sowie gegen die wachsende Unterdrückung nach wie vor sehr dringend geboten ist. In einem ihrer jüngsten Kolloquien in Turin 2018 präsentierte die EDA eine gemeinsame Erklärung der Anwält*innen für Grundrechte und Demokratie in Europa:
»Angesichts der Gefahr für Demokratie und Grundrechte, bekräftigen wir unser unerschütterliches Engagement für den universellen Zugang zu den grundlegenden politischen, sozialen und ökologischen Rechten für alle, insbesondere für die Schwächsten.
Wir unterstützen das Recht, nicht zu gehorchen und sich gegen die schlechten Praktiken von Regierungen, Finanzkräften und multinationalen Unternehmen aufzulehnen. Und wir verpflichten uns, diejenigen zu verteidigen, die kämpfen.
Als Anwältinnen und Anwälte bekräftigen wir unsere Rolle in einer demokratischen und freien Gesellschaft, die auf dem Recht aller beruht, von unabhängigen Anwältinnen und Anwälten beraten und verteidigt zu werden, unabhängig von deren jeweiligem Handeln, oder ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation. In einem Europa der Freiheit verteidigen wir die Waffengleichheit und den gleichen Zugang zu Rechten und Recht
«.

Jacques Hamaide ist Rechtsanwalt und war von 1993 bis 1998 Präsident der EDA. Über- und Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt. Aus dem Englischen von Mina Zapatero und Volker Eick.

1) Mehr Informationen zur Arbeit der EDA: http://www.aeud.org/about-us/
2) Gérard Boulanger (Oktober 1948 - 8. Juni 2018) war ein französischer Anwalt und Menschenrechtsaktivist; er fühlte sich der Linken Front nahe. Boulanger ist ein berühmter Anwalt, insbesondere wegen der führenden Anklage gegen Maurice Papon, und auch Menschenrechtsaktivist und Gewerkschaftsmitglied.
3) Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Blutbad_von_Atocha