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#unteilbar_6 | »Zwei Juristen, drei Meinungen - das gilt heute nicht«

Stefan Conen

Ich spreche hier zu Euch als Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger – ein Grußwort stellvertretend für alle Strafverteidigervereinigungen der Bundesrepublik. Ich bin dabei der Rechtsanwaltskammer Berlin und ihrem Präsidenten, Dr. Mollnau, dankbar, dass auch sie als Vertretung aller Berliner Anwältinnen und Anwälte zur Teilnahme hier aufgerufen hat. Und das ist nicht selbstverständlich angesichts der Heterogenität der Anwaltschaft; aber es ist wichtig und richtig!

Denn zwei Juristen, drei Meinungen – das gilt heute nicht. Und das kann auch niemals gelten, wenn es um die Unteilbarkeit der Menschenrechte geht.

Und es kann in einem Rechtsstaat auch keinen Streit darüber geben, dass die Wahrnehmung von Rechten allen Menschen offenstehen muss und der Rechtsweg zu garantieren und nicht zu diffamieren ist.

An diesem demokratischen Konsens sägen aber nicht mehr nur die Populisten. Das tun auch Politiker aus etablierten Parteien, die die Beschreitung des Rechtswegs als Rechtsmissbrauch denunzieren und von ›Anti-Abschiebe-Industrie‹ sprechen. Das tun auch Medien, die rationale Rechtsanwendung als ›Kuscheljustiz‹ verunglimpfen.

Nicht nur die neuen Rechten reden damit einer Leitkultur das Wort, die keine demokratisch-rechtsstaatliche ist. Deren geistige Heimat ist nicht mehr die Aufklärung und die Rationalität. Ihr geistiges Zuhause liegt auch nicht in abendländischen Werten, mögen sie diese noch so oft im Munde führen. Sie stehen den autoritären Parallelwelten der Erdoğans, Orbans und Kaczyńskis näher als dem Grundgesetz.

Sie sind Apologeten der Angst und sie bedienen sich dabei nur zu gerne des Strafrechts. Tatvorwürfe gegen einzelne Beschuldigte werden gezielt gegen ihre Herkunft gewendet und mit dieser erklärt. Das bleibt leider nicht ohne Widerhall in vielen Medien und auch in manchen Gerichtssälen. Und es kann ja auch nicht überraschen, dass es gerade das Strafrecht ist, das es den Propagandisten angetan hat. Der empörte Ruf nach Strafe und das Bedürfnis zu strafen – da müssen wir uns nichts vormachen – ist nicht der vornehmste menschliche Instinkt. An ihn dennoch ungezügelt zu appellieren, kommt wohlfeil daher, weil es eingekleidet im vermeintlichen Ruf nach Gerechtigkeit geschieht. Die Apologeten der Angst interessiert dabei nicht zuerst die Tat oder die Opfer. Ihre Empörung misst sich an der Herkunft des Beschuldigten, die sie zur eigentlichen Zielscheibe des Strafinstinkts der Gesellschaft machen wollen.

Wenn wir dem Bestreben nicht entschieden entgegentreten, das Handeln von Menschen als angeblich unverrückbar in ihrer Herkunft angelegt zu beurteilen, wird sich unsere Gesellschaft weiter in eine Richtung verändern, von der es bis vor kurzem immer hieß ›Nie wieder‹ und ›Wehret den Anfängen‹. Ist das Übertrieben? Ich glaube nicht.

Recht äußert sich in Sprache und Sprache prägt das Recht. Und die Sprache verwildert: »Eine typisch syrische Familie, das sind Vater Mutter und zwei Ziegen«.

Das ist kein Zitat aus einem Urteil wegen Volksverhetzung. Das ist ein Zitat aus dem Mund des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und der ist gegenwärtig Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Wenn so jemand Vorsitzender des Rechtsausschusses geworden ist, dann ist es schon zu spät, den Anfängen zu wehren. Aber es ist nicht zu spät, sich zu wehren.

Dass wir hierzu heute aus so vielen verschiedenen Ecken zusammenkommen, haben wir ganz wesentlich dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein zu verdanken, dessen Mitglied zu sein, ich stolz bin. Lasst uns deshalb als Anwältinnen und Anwälte der Republik im Sinne dieses Vereins gemeinsam zur Siegessäule ziehen. Um ein solcher Anwalt zu sein, braucht es auch keine Robe, dafür braucht es Haltung. Und in diesem Sinne zitiere und interpretiere ich aus dem Selbstverständnis des RAV:

»Ein ›Republikaner‹ war und ist ein radikaler Demokrat, also einer, der stets auf den Vorrang der Menschen- und Bürgerrechte gegenüber Macht- und Ausgrenzungsinteressen besteht und der stets mehr Demokratie wagen will, als gerade erreicht ist«.

Ich danke Euch.

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Stefan Conen ist Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. und Mitglied im RAV.