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Vom Schock zum Aufbruch zum Scheitern?

VORWORT ZU
›KEIN SCHLUSSWORT. NAZI-TERROR. SICHERHEITSBEHÖRDEN. UNTERSTÜTZERNETZWERK‹

Wolfgang Kaleck

Es dauerte eine Weile, bis wir den Schock über die Entdeckung der NSU-Mordserie abgeschüttelt hatten und uns Anfang Juni 2012 zu dem zivilgesellschaftlichen Hearing »Rassismus, NSU und das Schweigen im Land« trafen. Es schwang Wut mit, etwa als İmran Ayata, Autor und Kanak-Attack- Mitbegründer, über den oft subtilen und offenen Rassismus in diesem Land sprach und den Bogen von den Morden in den frühen 1990er-Jahren in Mölln und Solingen zum »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) spannte. Auch ich redete über diese Zeit, über meine eigenen Erinnerungen als junger Anwalt und Nebenklägervertreter und die damit verbundenen Reisen durch Ostdeutschland, vor allem natürlich nach Magdeburg zum so genannten Elbterrassen-Prozess ab 1994 und zum Verfahren gegen die »Skinheads Sächsische Schweiz« (SSS) nach der Jahrtausendwende am Landgericht Dresden. Da hatten wir im Kleinen erlebt, was später auf dramatische Weise im NSU kulminierte: Das Wegschauen der Polizei – aus Schlampigkeit, Feigheit, Unwissenheit, die unverhohlene Sympathie der uniformierten Wachtmeister mit den kahlgeschorenen Rechten, das Erschrecken über die gut ausgebildete Struktur des SSS, das rechten und rassistischen Ansichten oft wohlgesonnene Umfeld und die fast an Lateinamerika erinnernde Kultur der Straflosigkeit bei Polizei und Strafverfolgungsbehörden in vielen Regionen Ostdeutschlands.
Als ich die beiden Organisatorinnen des Hearings, Bianca Klose und Heike Kleffner, daher fragte, »wussten wir das nicht alles, war das nicht alles folgerichtig?«, erntete ich ein Kopfschütteln. Und in der Tat hatte ich unsere eigene Rolle verklärt: Sicherlich hatten viele im Westen und Osten der Republik in den 1990ern und 2000ern gegen den Rechtsradikalismus gekämpft. Aber auch wir hatten nicht auf dem Radar, dass die ›Česká-Mordserie‹ von einer rechtsradikalen Struktur begangen worden war. Darauf hatten einzig die Familienangehörigen und ihr Umfeld beispielsweise auf den Demonstrationen in Kassel im Mai 2006 und im Juni 2006 in Dortmund unter dem Motto »Kein 10. Opfer« aufmerksam gemacht. Zu dieser Zeit war in der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit noch von den »Döner-Morden« die Rede.

DAS AUFKLÄRUNGSVERSPRECHEN DER BUNDESKANZLERIN

Dennoch, es herrschte eine Aufbruchstimmung am Ort des Hearings, der Akademie der Künste am Pariser Platz gleich neben dem Brandenburger Tor. Wir waren mit unserem Anliegen nach Aufklärung der Morde und ihrer Ursachen in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Immerhin hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 23. Februar 2012 versprochen: »Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.« Aktivist*innen, beispielsweise aus der Initiative Keupstraße ist überall, sowie Angelika Lex und Yavuz Narin aus München als erklärt politische Nebenklägeranwält*innen traten erstmals öffentlich auf. Ich selbst lernte Gamze Kubaşık aus Dortmund kennen und übernahm das Mandat, das dann wenig später Sebastian Scharmer und weitere Kolleginnen und Kollegen für weitere Familienmitglieder übernahmen. Wir bereiteten uns auf die diversen Untersuchungsausschüsse in Landtagen und im Bundestag sowie auf das zu erwartende Großverfahren vor dem Oberlandesgericht München gegen die fünf Angeklagten als Haupttäter neben den beiden Verstorbenen vor. Infolge des Hearings entstand zudem NSU Watch, ein Bündnis antifaschistischer und antirassistischer Gruppen, das deren Wissen über die rechten und neonazistischen Strukturen zusammentrug, aufbereitete und den Prozess am OLG München akribisch dokumentiert.
Nach einem weiteren Jahr hatte sich die Stimmung schon verschlechtert: Die inzwischen verstorbene Nebenklägeranwältin Angelika Lex äußerte in ihrer ebenfalls in diesem Buch abgedruckten Rede bei einer Demonstration vor dem Gerichtsgebäude in der Münchener Innenstadt im April 2013 zum Prozessauftakt bereits die Befürchtung, das Gericht sei »der politischen Dimension und auch der gesellschaftlichen Bedeutung dieses Verfahrens nicht gewachsen«. Aus ihrer Sicht wären nämlich nicht »fünf, sondern 15 oder noch besser 500 Personen« dafür zur Verantwortung zu ziehen, dass diese Mordtaten geschehen waren.

WER HÄTTE AUFKLÄREN KÖNNEN UND MÜSSEN?

Fast fünf Jahre und 400 Verhandlungstage später hat sich die Befürchtung bestätigt. Zu kritisieren ist nicht die Dauer des Verfahrens, diese stellte sicher auch eine große Belastung für alle Beteiligten dar, ist aber bei derartigen Komplexen oft unumgänglich, wendet man alle rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien an. Und hier hatten wir es doch immerhin mit einem umfangreichen Tatkomplex zu tun, der sich an vielen Orten über mehrere Jahre und unter Beteiligung vieler unterschiedlicher Akteur*innen entsponnen hatte.
Auf der Münchener Anklagebank verblieb es bei den fünf wegen der Taten Anklagten. In dem Prozess wurden weder die Vorgaben der Bundeskanzlerin, »die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken«, noch gar die Erwartungen der Nebenkläger*innen und Opferfamilien erfüllt, nämlich zu erfahren, warum und auf welche Weise ihre Väter, Ehemänner, Geschwister ins Visier des NSU- Netzwerkes gerieten und schließlich ermordet wurden. Zur Klarstellung: Wir reden hier von den Kernaufgaben eines Strafgerichts, nämlich die Tat im strafprozessualen Sinne und alle daran Beteiligten mit den strafprozessual möglichen Mitteln zu beleuchten und dann über die Schuld der auf der Anklagebank Sitzenden zu urteilen und gegebenenfalls weitere Ermittlungen anzustellen.
Wer hätte denn an dieser Aufklärung mitwirken können und sollen?
Sicherlich alle Tatbeteiligten im weiteren Sinne, mindestens also die Angeklagten, die weiteren Beschuldigten und die vielen Zeug*innen. Strafprozessual hatten sie das Recht zu schweigen – allerdings haben die Familienangehörigen der Ermordeten selbstverständlich das Recht, dieses Schweigen moralisch und menschlich zu verdammen. Als Beobachter des Prozesses hätte man sich ein härteres Zupacken und Nutzen der strafprozessualen Zwangsmittel gegenüber den vielen Zeug*innen aus dem Umfeld der Täter*innen gewünscht.
Fatal ist – einmal mehr – die Rolle der Inlandsgeheimdienste in dem gesamten NSU-Komplex. Wie bei dem durch Edward Snowden aufgedeckten NSA-Skandal offenbarte sich, dass die Dienste – entgegen allen Prinzipien der Gewaltenteilung – oft intransparent und unkontrolliert agieren. Die Nebenklage hat dies im Münchener Verfahren – dazu mehr in einigen der hier abgedruckten Plädoyers – ebenso herausgearbeitet wie einzelne Parlamentarier*innen in den diversen Bundes- und Landtags-Untersuchungsausschüssen. Bildlich deutlich wurde dies in der ARD-Trilogie »Mitten in Deutschland: NSU« in dem Teil, in dem es um die »Ermittler – nur für den Dienstgebrauch« ging. Pointiert arbeitet der Regisseur heraus, wie der sogenannte Quellen- oder V-Mann-Schutz, ein zu einem übergeordneten Rechtsgut überhöhtes Geheimdienstinteresse, über dem Interesse der Gesellschaft an der Aufklärung der Verbrechen stehen soll.

VERDUNKELUNG VON STAATS WEGEN

Fast schon wie eine leicht übertriebene Fiktion wirken die diversen Aktenvernichtungsaktionen gleich nach dem 4. November 2011 und die seitdem auf verschiedenen Ebenen erfolgte Verdunkelung von Staats wegen. Seitdem werden auf alle erdenkliche Weise durch staatliche Stellen, auch durch die zuvorderst zur Aufklärung berufene Bundesanwaltschaft, Informationen und Aktenmaterial zurückgehalten – ein Vorgehen, welches sehr an die Vertuschung der Hintergründe des Oktoberfest- Attentates 1980 in München erinnert. Ein trauriger Höhepunkt: Als sich Bundesanwalt Dr. Diemer in seinem Schlussplädoyer zu dem Ausspruch verstieg, die Bemühungen anderer Prozessbeteiligter, die weiteren Hintergründe der Taten und auch des staatlichen Versagens aufzuklären, seien lediglich »Fliegengesurre«.
Das Münchener Verfahren gegen die fünf Angeklagten aus dem NSU-Komplex wurde aus diesen und weiteren Gründen weder den Ansprüchen der Opfer schwerster Gewalttaten noch den der Medienöffentlichkeit sowie der kritischen Beobachter*innen gerecht. Die Ausgangssituation war ohnehin schwierig. Denn viel zu spät wurde mit der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 dessen Täterschaft bekannt. Zu viel Schaden hatten die rechtsradikalen Gewalttäter*innen in den langen Jahren seit 1998/1999 bereits angerichtet, zu lange staatliche Stellen fahrlässig und vorsätzlich falsch reagiert, zudem noch die Familienangehörigen der Ermordeten auf das Heftigste sekundär viktimisiert.
Wie die nachfolgenden Plädoyers ist auch dieses Vorwort vor der mündlichen und schriftlichen Urteilsverkündung geschrieben worden. Da mag also vom Gericht noch etwas kommen. Gefordert hatte die Nebenklage, dass der Prozess keinen Schlussstrich darstellen darf, auch weil die Verurteilung der fünf Angeklagten nichts über die Größe des NSU, dessen Netzwerk und staatliches Mitverschulden aussagt. Solche Feststellungen durch das Gericht wären wohl das Positivste, was geschehen könnte.
Allerdings sollte auch eine eventuelle Verurteilung der fünf Angeklagten nicht als vollkommen unwesentlich abgetan werden, das immerhin wird man dann sagen können, 18 Jahre nach dem ersten bekannten Mord des NSU – an Enver Şimşek am 9. September 2000 in Nürnberg –, 20 Jahre nachdem das Kerntrio im Januar 1998 in die Illegalität nach Chemnitz umzog –, fünf Jahre nach Prozessauftakt.
Zwei Schlussfolgerungen können ungeachtet dessen bereits gezogen werden:
Auch wenn erstens etliche Indizien und Beweise für ein systemisches Staatsversagen und staatliche Mitverantwortung sprechen: Verschwörungstheorien sind zurückzuweisen. Im Zeitalter des Postfaktischen, der Zersplitterung der Öffentlichkeit, der zunehmenden Bedeutung von sozialen Medien, hätten staatliche Behörden die ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen gehabt, um die Fakten rund um den NSU-Komplex aufzubereiten und in der Öffentlichkeit im Strafverfahren wie auch in den Untersuchungsausschüssen zugänglich zu machen. Sie haben stattdessen – wie so oft zuvor – diejenigen denunziert, die sich ernsthaft bemühen. Damit wird all denjenigen mehr Raum gegeben, die ohnehin ein irrationales Misstrauen gegenüber dem Staat und seinen Institutionen haben – und das sind nicht erst seit gestern auch die Rechten. Eine rationale, an Fakten orientierte Dokumentation und Diskussion des Prozesses ist also auch aus grundsätzlichen politischen Erwägungen vonnöten.

DER LANGE ATEM UND OFFENE FRAGEN

Zweitens muss trotz der Enttäuschung über den Strafprozess der Kampf um Aufklärung und die politischen Konsequenzen aus den Morden wie der mangelhaften staatlichen Reaktion weitergehen. Die noch offenen Ermittlungsverfahren gegen die Unterstützer*innen des NSU müssen mit Nachdruck betrieben werden. Zudem leben noch viele der an den Taten Beteiligten und viele, die wenigstens einzelne Ereignisse bezeugen könnten. Eine Wiederaufnahme von Ermittlungen kann daher bei Vorliegen neuer Erkenntnisse erfolgen, ebenso wie ein Anknüpfen von staatlichen oder nicht- staatlichen Untersuchungsausschüssen an dem in dem Verfahren des Oberlandesgerichts München aufgearbeiteten Prozessstoff, aber auch entlang der Mängel, die dieses Verfahren zweifelsohne offenbart hat. Weit darüber hinaus sollte dann die Aufarbeitung des NSU-Komplexes gehen – und da sind neben staatlichen auch nicht-staatliche Akteure gefragt. Die Initiative zur Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh macht vor, wie weit man mit einem langen Atem kommen kann.
Begonnen hatten die Familienangehörigen der Ermordeten und ihr Umfeld, dann wachten die antifaschistischen Gruppen und ein Teil der Zivilgesellschaft auf. Bücher und Dokumentationen wurden veröffentlicht, Filme und Theaterstücke folgten. Zuletzt mündete der Ärger über die lückenhafte Aufklärung in die Initiative »Tribunal-NSU-Komplex auflösen«, dort wurden im Sommer 2017 in Köln – ebenso wie später auf der Kasseler Documenta, nahe des Tatortes des Mordes an Halit Yozgat – die Nachforschungen der Londoner Wissenschaftler*innen von »Forensic Architecture« präsentiert. Hoffentlich waren dies nur die Anfänge weiterer Initiativen.
Sowohl bei der Zurückweisung von Verschwörungstheorien bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Forderungen nach umfassender Aufklärung wie politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzung wird uns die Veröffentlichung der Plädoyers einer Gruppe von Nebenklägeranwält*innen im vorliegenden Band helfen. Ihr Bemühen war und ist es, nicht nur im Verfahren selber, mit Verfahrensanträgen und bei den Schlussplädoyers weitreichende Schlussfolgerungen zu ziehen, etwa die Forderung zu erheben, den strukturellen Rassismus in diesem Land und insbesondere auch bei Strafverfolgungsbehörden aufzuarbeiten, sondern immer auch anhand von Fakten Kritik an den Ermittlungsbehörden wie auch am Gericht zu belegen. Im Vordergrund steht dabei nicht die besserwisserische Geste »wir haben es gewusst« – denn wir haben es alle nicht gewusst und bis zum November 2011 nicht wissen wollen. Sondern es geht darum, möglichst genau darzulegen, wo – oft systemische – Versäumnisse der Ermittlungsbehörden und Geheimdienste lagen und wo auch Anhaltspunkte für zukünftige Recherchen liegen könnten, was also konkret für die Betroffenen der NSU-Straftaten von Bedeutung ist. Und weit mehr: Wie wir es schaffen können, in Zeiten des politisch geschürten, zunehmenden Hasses auf alle vermeintlich Fremden und Anderen für eine gerechte diskriminierungsfreie Weltgesellschaft einzustehen.

Wolfgang Kaleck ist Rechtsanwalt in Berlin und als andauerndes RAV-Mitglied langjähriger Vorstandsvorsitzender des RAV gewesen; er ist Gründer und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

aus: Antonia von der Behrens (Hg.), Kein Schlusswort. Nazi- Terror. Sicherheitsbehörden. Unterstützernetzwerk. Plädoyers im NSU-Prozess. Hamburg 2018. Die InfoBrief-Redaktion dankt Herausgeberin und Verlag für die Nachdruckmöglichkeit.