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Nur ein »dummer Jungenstreich«?

PFEFFERSPRAYATTACKE AUF UNTERKUNFT VON GEFLÜCHTETEN

Sophie Schlüter und Katharina Schoenes

Racial Profiling und rassistisch motivierte Polizeigewalt stehen seit einigen Jahren im Blick einer kritischen Öffentlichkeit. Schikane und gewaltsame Übergriffe beschränken sich allerdings nicht nur auf die Polizei. Wo Migrant*innen, Geflüchtete und People of Colour Menschen in Machtpositionen ausgesetzt sind, häufen sich Demütigungen, Beleidigungen und körperliche Angriffe. Besonders problematisch ist die Situation in Flüchtlingsunterkünften.

In den vergangenen Monaten gab es wiederholt Berichte über von Wachdiensten und Heimleiter*innen ausgehende Misshandlungen, Bedrohungen und Demütigungen, denen Geflüchtete meist schutzlos ausgeliefert sind. Die soziale und räumliche Isolation dieser (Un-)Orte hat zur Konsequenz, dass die Bewohner*innen kaum Zugang zu Unterstützung wie etwa unabhängiger Rechtsberatung haben. So entsteht eine starke Abhängigkeit von den Mitarbeiter*innen der Unterkünfte, was deren Machtposition zusätzlich verstärkt.
Als Aktivist*innen von Justizwatch, einer Gruppe, die sich kritisch mit Rassismus in der (Straf-) Justiz auseinandersetzt, beobachten wir häufig Prozesse, bei denen es um rassistische Beleidigungen und Übergriffe geht. Allerdings zeigt unsere Arbeit, dass die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sieben Jahre nach Bekanntwerden der NSU-Morde noch immer große Schwierigkeiten haben, rassistische Tatmotivationen zu erkennen und ernst zu nehmen.
Anfang 2017 beobachteten wir einen Prozess vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. Darin ging es um eine Reizgasattacke auf Geflüchtete in einer Unterkunft im brandenburgischen Massow, die die Beratungsstelle ›Opferperspektive‹ aufgrund der hohen Opferzahl als einen der massivsten rechten Angriffe im Jahr 2015 einstuft.(1) Der Angreifer, der als Bauarbeiter in der Unterkunft arbeitete und daher Zugang zu den Räumlichkeiten hatte, sprühte die Chemikalie nach Angaben von ›Opferperspektive‹ gezielt in Privat- und Gemeinschaftsräume. Dies führte zu einem Großeinsatz von Rettungskräften und der Polizei. Die Feuerwehr behandelte nach eigenen Angaben 82 Personen. In Presseberichten ist von 35 verletzten Personen die Rede, die wegen Augenreizungen und Atembeschwerden behandelt werden mussten.(2)
Der Vorfall ist in vielerlei Hinsicht exemplarisch für Missstände, die in vielen Unterkünften bestehen: Der Heimbetreiber der Unterkunft, in dem das oben beschriebene vorgefallen ist, die Firma Campanet GmbH, brachte Geflüchtete in einem Gebäude unter, das noch gar nicht fertig in Stand gesetzt war. Die heruntergekommenen Gebäude stehen abgelegen in einem Wald, sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen, und es gibt in der näheren Umgebung keine Einkaufsmöglichkeiten.(3) Bei dem Täter des Chemikalienangriffs handelt es sich um einen zum Tatzeitpunkt 28-jährigen Mann, der online rassistische Posts teilte und bereits vor der Tat durch rechte Sprüche und Einschüchterungen gegenüber Heimbewohner*innen aufgefallen war.
Laut einer Recherche der taz müssen Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen und Heimleiter*innen, die Geflüchtete bedrohen, unter Druck setzen oder misshandeln, so gut wie nie mit Konsequenzen rechnen.(4) Nur selten führen solche Taten dazu, dass die Verantwortlichen entlassen werden; noch seltener werden sie strafrechtlich verurteilt. Das hat auch damit zu tun, dass Betroffene darauf verzichten, Anzeige zu erstatten – aus Angst oder weil sie nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Und selbst wenn es doch einmal zu einer Anzeige gegen Sicherheitspersonal kommt, sind diese häufig nicht erfolgreich: Opferberatungsstellen berichten, dass die Polizei meist die Security-Mitarbeiter*innen für glaubwürdiger hält als Bewohner*innen der Unterkünfte. Daher wird bei vielen Anzeigen gegen Sicherheitspersonal, bei denen Aussage gegen Aussage steht, gar kein Verfahren eingeleitet. In Massow ist das – vermutlich wegen der Schwere des Angriffs und der großen medialen Aufmerksamkeit – anders. Am 22. Februar 2017 steht der Angreifer , diesmal kein Wachschützer, sondern ein Bauarbeiter, vor Gericht. Angeklagt ist er wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung.

MÖGLICHE ZEUG*INNEN LÄNGST ABGESCHOBEN

Bereits vor Verhandlungsbeginn zeichnet sich ab, dass es möglicherweise nicht gelingen wird, die angeklagten Taten umfassend aufzuklären. Trotz der großen Zahl an Verletzten kann nur ein Mann aus Syrien im Prozess als Nebenkläger auftreten. Der Großteil der anderen Betroffenen – darunter wichtige Zeug*innen – wurde in der Zwischenzeit abgeschoben oder zu einer ›freiwilligen Ausreise‹ gedrängt. Die Folgen der Tat und die Perspektiven von geflüchteten Menschen nehmen daher in der Verhandlung sehr wenig Raum ein. In der Folge dominiert die Version des Tatgeschehens, wie der Angeklagte sie schildert, den gesamten Prozess.(5)
In der Verhandlung gibt er sich reumütig: Er gesteht die als gefährliche Körperverletzung angeklagte Tat und entschuldigt sich bei dem Nebenkläger. Die Pfeffersprayattacke stellt er als »Spaß« dar. Er habe sich mit den Bewohner*innen immer gut verstanden, häufig mit ihnen zusammen gesessen und zu Abend gegessen. Dass ein lediglich eine Sekunde anhaltendes Sprühen solchen Schaden anrichten könne, habe er nicht gewusst. Außerdem habe er zu keinem Zeitpunkt gezielt auf Menschen gesprüht.
Diese Darstellung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Version des Nebenklägers. Dieser berichtet, der Angeklagte habe den Kindern in der Unterkunft wiederholt mit einem Elektroschock-Gerät Angst gemacht. Er habe mehrfach Bewohner*innen beleidigt, es seien auch rassistische und antiziganistische Beschimpfungen gefallen. Ferner beschreibt er, dass der Angreifer während der Tat eine Maske getragen habe; er habe zwei Sprühflaschen dabei gehabt und direkt auf Menschen gezielt. Die Betroffenen seien aufgrund der Massivität des Angriffs teilweise hingefallen und hätten sich übergeben.
Die dokumentierten Verletzungen sowie die Tatsache, dass im Krankenhaus der ›Notstand‹ ausgerufen wurde, passen sehr viel besser zu dem, was der Nebenkläger schildert als zu den Angaben des Angeklagten. Darauf weist die Anwältin des Nebenklägers in der Verhandlung mehrfach hin. Ferner macht sie auf einen Vermerk in der Ermittlungsakte aufmerksam. Darin äußerten die ermittelnden Beamt*innen die Vermutung, dass die Bewohner*innen der Unterkunft aus Angst nicht über alles berichten, was sie beobachtet haben. Dies könnte erklären, warum die Angaben des Nebenklägers den weiteren Zeug*innenaussagen in Teilen widersprechen. Anstatt diesen Hinweisen nachzugehen, weisen die Staatsanwältin und der Richter ausgerechnet den Nebenkläger auf seine Wahrheitspflicht hin und stellen damit sein Urteilsvermögen und seine Glaubwürdigkeit in Frage: Es könne passieren, dass es in einer Paniksituation zu einer verzerrten Wahrnehmung komme. Er solle nur das erzählen, was er selbst gesehen habe.

VOM »SPASS« DER »KADERNAZIS«

So bleiben viele Fragen zum genauen Ablauf des Tatgeschehens und der Schwere des Angriffs bis zum Ende der Beweisaufnahme ungeklärt. Kaum thematisiert werden zudem die rassistischen Einstellungen des Angeklagten. Einzig die Nebenklageanwältin spricht ihn darauf an, dass er auf seiner Facebook-Seite rassistische Posts von Pegida geteilt hat. Nach dem Grund gefragt, behauptet der Angeklagte, dass er sich für die Situation in Dresden interessiere und Pegida eine gute Informationsquelle sei.
Die Staatsanwältin stellt in ihrem Plädoyer zwar klar, dass sie die Einlassung des Angeklagten in Teilen für unglaubwürdig hält. Es sei »völlig lebensfremd« davon auszugehen, dass das Versprühen von Reizgas keine gesundheitlichen Folgen nach sich ziehe. Auf den rassistischen Tathintergrund geht sie jedoch mit keinem Wort ein. Im Urteil wird das Unvermögen, Rassismus zu erkennen, noch deutlicher. Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Richter erklärt jedoch, eine rassistische oder menschenverachtende Tatmotivation habe nicht festgestellt werden können. Die Tat gehöre eher in die Kategorie »sehr dummer Jungenstreich«. Dass der Angeklagte den Abend vor der Tat mit einem Bewohner der Unterkunft verbracht habe, schließe ein rassistisches Motiv aus. Denn für »führende deutsche Kadernazis« seien »Albaner nicht der bevorzugte Umgang«.
Mehrere Faktoren führen dazu, dass in diesem Prozess ein verzerrtes und verharmlosendes Bild dessen gezeichnet wird, was sich im September 2015 in Massow ereignet hat: die ausländerrechtlich erzwungene Abwesenheit wichtiger Zeug*innen, das defizitäre Rassismusverständnis des Richters, der einzig bei organisierten ›Kadernazis‹ verortete Rassismus sowie das insgesamt unengagierte Auftreten des Richters und der Staatsanwältin. Eine Auseinandersetzung mit der massiven Gewalt und dem rassistisch aufgeladenen Klima, in dem diese ausgeübt wurde, bleibt aus. Die Tat und der Prozess veranschaulichen damit exemplarisch das Ineinandergreifen unterschiedlicher Formen von Rassismus: die Isolation von Geflüchteten in abgelegenen Lagern, staatliche Gewalt in Form von Abschiebungen, Machtmissbrauch durch Heimleiter*innen und -angestellte, rassistisch motivierte körperliche Angriffe und mangelnde strafrechtliche Aufklärung. All dies prägt die Lebensrealitäten von Geflüchteten.

Sophie Schlüter und Katharina Schoenes sind bei Justizwatch aktiv. Die Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.

Fußnoten

(1) Opferperspektive 2017, http://www.opferperspektive.de/ aktuelles/rechter-angreifer-nach-pfeffersprayattacke-auf- fluechtlingsunterkunft-in-massow-vor-gericht.
(2) FAZ vom 02.09.2015, http://www.faz.net/aktuell/politik/ inland/35-verletzte-nach-angriff-mit-pfefferspray-auf- fluechtlinge-13781607.html.
(3) Ebd., vgl. auch Märkische Allgemeine vom 13.02.2015, http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Fruehere-Klinik-Massow-wird-Fluechtlingsheim
(4)taz vom 13.11.2017, http://www.taz.de/!5460056/.
(5)Das Protokoll der Verhandlung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://justizwatch.noblogs. org/prozessprotokolle/rassistisch-motivierte-angriffe/ pfeffersprayangriff-auf-gefluechtete-in-massow/.