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Kein alter Hut

STEREOTYPE AUSBILDUNGSFÄLLE AN JURISTISCHEN FAKULTÄTEN

Dana-Sophia Valentiner

Das Thema ist nicht neu. Schon vor über 40 Jahren stellten Franziska Pabst und Vera Slupik ein problematisches Frauenbild in juristischen Ausbildungsfällen fest.(1) Die wenigen dargestellten Frauen wurden vorwiegend auf ihre Beziehung zu einem Mann reduziert – sie waren Ehefrau, Geliebte, Tochter. Sexuelle Anzüglichkeiten komplettierten das eindimensionale Frauenbild. Nur wenige Frauen wurde erwerbstätig dargestellt – und diese übten überwiegend geschlechterstereotype Berufe aus (z.B. Sekretärinnen, Haushälterinnen, Verkäuferinnen). Das muss doch heute anders aussehen, oder?
Noch in jüngerer Zeit waren stereotype und sexistische Fallgestaltungen geeignet, Kontroversen auszulösen, wie sich zuletzt sehr prominent an dem Beitrag von Daniela Schweigler in der Deutschen Richterzeitung zeigte, in welchem sie das Frauenbild in der bayerischen Justizausbildung kritisierte.(2) Neben der Unterrepräsentanz von Frauen in den Ausbildungsfällen bemängelte sie deren Darstellung in untergeordneten Positionen sowie reduziert auf ihre Rollen als Mütter, Hausfrauen, Ehefrauen, Verlobte und Geliebte. Die mediale Aufmerksamkeit verhalf dem Thema aber nicht wirklich auf die Agenda der rechtswissenschaftlichen Fakultäten oder der staatlichen Prüfungsämter.
Dabei ist es auch heute noch überraschend schlecht um das Frauenbild in der juristischen Ausbildung bestellt. Zu diesem Befund kommt man jedenfalls, schaut man sich die aktuellen Examensübungsklausuren an, die an den Universitäten in der Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung angeboten werden. Im Rahmen des Forschungsprojekts »(Geschlechter)Rollenstereotype in juristischen Ausbildungsfällen« wurden 87 Examensübungsklausuren ausgewertet, die zwischen September 2014 und August 2015 an der Universität Hamburg und der Bucerius Law School von Studierenden bearbeitet wurden.(3) Die Ergebnisse zeichnen ein überraschend rückschrittliches Bild.

1.  GESCHLECHTERVERHÄLTNIS: WO SIND DIE FRAUEN?

80 Prozent der Akteur*innen in den untersuchten Fällen sind männlich. Im Öffentlichen Recht sieht es etwas besser aus als in den übrigen Rechtsgebieten: Hier sind Frauen immerhin zu 30 Prozent vertreten, das Zivilrecht bildet mit einem Frauenanteil von 11 Prozent das Schlusslicht. Während der geringe Frauenanteil von 20 Prozent im Strafrecht – jedenfalls für die Täterinnen unter den Fallpersonen – einen gewissen Rückhalt in der Kriminalstatistik findet, die einen Frauenanteil von 25 Prozent unter den Tatverdächtigen bei vollendeten Fällen ausweist,(4) überrascht vor allem die starke Unterrepräsentanz von Frauen im Zivilrecht. Es handelt sich bei den Protagonisten keineswegs überwiegend um Vorstandsmitglieder börsennotierter Aktiengesellschaften, sondern um alltägliche Vertragsverhältnisse (Beispiel: Kaufverträge über Büro- und Bedarfsartikel, Mietverträge), die zum Großteil mit männlichen Fallpersonen bebildert werden.

2. FRAUEN ALS ANHÄNGSEL

Die wenigen dargestellten Frauen treten überwiegend (76 Prozent) als entscheidungs- und handlungsfähige Akteurinnen auf, die eigenständig (inter-)agieren (Beispiel: eine selbstständige Architektin beschafft sich für ihr Büro einen leistungsstarken Großrechner, um 3-D-Simulationen ihrer Bauprojekte zu erstellen; eine Frau wendet sich gegen das Bauvorhaben eines Nachbarn).
Allerdings werden 46 Prozent der Frauen über ihre Beziehung zu einem Mann definiert. Den Großteil von ihnen machen Ehefrauen aus (44 Prozent), gefolgt von Familienmitgliedern (Beispiel: ›Tochter des V‹ oder ›Mutter des S‹) und Partnerinnen (Beispiel: ›Ex-Freundin des K‹, ›Geliebte des T‹).

3.  VON BÄCKEREIVERKÄUFERINNEN UND BAUUNTERNEHMERN

Von den dargestellten Frauen üben nur 39 Prozent einen Beruf aus, während 62 Prozent der Männer berufstätig sind. Das Spektrum der Berufe der männlichen Fallpersonen fällt deutlich vielfältiger aus als das der weiblichen Fallpersonen.
Dies zeigt sich z.B. bei den im Verkauf, Handel sowie im Dienstleistungssektor tätigen Personen. Die Männer handeln z.B. mit Baustoffen, Computerbedarfsartikeln, Kaffeemaschinen, Immobilien, Kutschen, Möbeln, Oldtimern; sie arbeiten als angestellte Verkäufer in Möbelgeschäften, Speditionen, Uhren- und Schmuckgeschäften, Tankstellen. Sie sind außerdem im Finanzwesen tätig (Bankmitarbeiter, Anlagevermittler, Kreditsachbearbeiter, Pfandleiher) und bekleiden Führungsposten im Verkauf (Vertriebsleiter, Filialleiter). Im Dienstleistungsbereich arbeiten sie z.B. als Wach- und Sicherheitspersonal. Die Frauen sind (Bäckerei-)Verkäuferinnen. Im handwerklichen (z.B. Elektriker(meister), KFZ-Meister, Kutscher, Landwirte, Malermeister, Bäcker, Möbeldesigner, Tischler, Schreiner), künstlerischen (Bildhauer, Künstler) und technischen Bereich (Bauingenieur, Maschinenbaustudenten, Techniker) sind ausschließlich Männer tätig.
In den juristischen Berufen betätigen sich sechsmal so viele Männer wie Frauen. Es gibt beispielsweise 22 Rechtsanwälte und vier Rechtsanwältinnen, sechs Richter und eine Richterin. Die gravierendsten Unterschiede ergeben sich im Bereich der Selbstständigkeit und der Geschäftsführung. Dargestellt werden nur wenige Frauen (eine Architektin, eine Geschäftsführerin eines Schönheitssalons und eine Betriebsinhaberin in der Gastronomie) und viele Männer, u.a. Bauunternehmer, Ladeninhaber, Spediteure, Betreiber eines Sportboothafens, einer Schrott- und Metallrecyclinganlage, eines Baumarktes, eines Holz- und Sägewerks, eines Bauernhofs, eines Zuchtstalls, eines Gartencenters, mehrere Betreiber von Pferdehöfen sowie Geschäftsführer eines Schönheitssalons, einer Inkasso GmbH, eines Fuhrparks, einer Transportgesellschaft, eines Gartenbauunternehmens, eines privaten Rettungsdienstes, mehrere Geschäftsführer von Immobilien GmbHen und Hersteller von Brotbackmaschinen.
Die Unterrepräsentanz von Frauen befremdet in einigen Berufsfeldern  angesichts  der realen Geschlechterverteilung in diesen Branchen: In der Realität liegt etwa der Anteil der Rechtsanwältinnen in der Anwaltschaft zum Stichtag 1. Januar 2016 bei 33,87 Prozent;(5) in den untersuchten Fällen hingegen nur bei 15 Prozent. Zum Stichtag 31. November 2014 betrug der Frauenanteil der Richterinnen und Richter an deutschen Gerichten 42,15 Prozent.(6)

4.  DIE AUSBILDUNGSMATERIALIEN SIND VERBESSERUNGSWÜRDIG

Es mag verwundern, dass derart stereotype Darstellungen in der juristischen Ausbildung immer noch allgegenwärtig sind. Aus einer didaktischen Perspektive irritiert daran vor allem, dass die negativen Auswirkungen von Stereotypen auf die Motivation von Lernenden (sog. ›stereotype threat‹) in den Rechtswissenschaften kaum ernst genommen werden. Was aber noch viel wichtiger ist: Jurist*innen sind als Rechtsgestalter*innen und Rechtsanwender*innen vielfältig in gesellschaftliche Prozesse eingebunden und treffen Entscheidungen, die sich auf Einzelpersonen, aber auch auf gesellschaftli- che Strukturen auswirken. Dabei greifen sie nicht nur auf ihr fachliches Wissen zurück, sondern auch auf Erfahrungen und erworbenes Wissen aus dem Alltag (die ›Lebenserfahrung‹ ist in der Juristerei als wichtige Kompetenz angesehen).
Dafür, wie Jurist*innen Entscheidungen treffen, werden in der Ausbildung die Grundsteine gelegt. Und das betrifft nicht nur das Fachwissen, sondern auch das in der Ausbildung erworbene Alltagswissen. Jutta Limbach äußerte 1990 die Befürchtung, dass stereotype Fallgestaltungen in der Ausbildung »nicht ohne Einflu[ss] darauf bleib[en], wie der spätere Jurist – und auch die spätere Juristin? – die gesellschaftliche Wirklichkeit wahrnimmt und reale Konfliktfälle löst«.(7) Laut Wissenschaftsrat ist die »wissenschaftliche Reflexion und Kritik des Rechts […] für die Rechtspraxis, die Gesellschaft, das internationale Zusammenleben und die einzelnen Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wichtig«.(8) Stereotype Fälle sind da kontraproduktiv. Angehende Jurist*innen lernen in ihrer Ausbildung platte Verallgemeinerungen und bisweilen diskriminierende Typisierungen kennen. Die juristische Ausbildung sollte jedoch für diskriminierende Strukturen sensibilisieren, nicht sie perpetuieren.

Dana-Sophia Valentiner hat von 2008 bis 2014 Rechtswissenschaft und Gender Studies an der Universität Hamburg studiert. Seit 2014 ist sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Helmut-Schmidt-Universität bei Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Professur für Öffentliches Recht, insbes. Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht.

Fußnoten
(1) Pabst/Slupik, Das Frauenbild im zivilrechtlichen Schulfall. In: KJ 1977, S. 242-256.
(2) Schweigler, Das Frauenbild in der bayrischen Justizausbildung. In: DRiZ 2014, S. 52-55.
(3) Die vollständigen Ergebnisse sind online abrufbar: https://www.uni-hamburg.de/gleichstellung/download/studie-rollenstereotypen-geschlechterforschung-1.pdf [15.03.2018].
(4) Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik, Tatverdächtige insgesamt nach Alter und Geschlecht – bei vollendeten Fällen, Berichtszeitraum: 01.01.2015-31.12.2015, https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/ PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2015/BKATabellen/bkaTabellenTatverdaechtige.html?nn=51356 [15.03.2018].
(5) Bundesrechtsanwaltskammer, Anteil der Rechtsanwältinnen seit 1970, http://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/statistiken/2016/rechtsanwaeltinnen-1970-2016.pdf [15.03.2018].
(6) Bundesamt für Justiz, Referat III 3, Stand: 28.01.2016, https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Gesamtstatistik.pdf? blob=publicationFile [15.03.2018].
(7) Limbach, Wie männlich ist die Rechtswissenschaft? In: Hausen/Nowotny (Hg.), Wie männlich ist die Wissenschaft? 1990, S. 87 (94).
(8) Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 33.