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Freie Anwaltswahl muss unantastbar bleiben

ZU DEN ANGRIFFEN DER HAMBURGER POLIZEI GEGEN DEN RAV IM VORFELD DES G20-GIPFELS

Peer Stolle

Der Polizeieinsatz zum G20-Gipfel in Hamburg Anfang Juli 2017 war nicht nur gekennzeichnet durch vielerlei Rechtsbrüche, eine massive Anwendung von Polizeigewalt, ein Hinwegsetzen über Gerichtsentscheidungen und rechtswidrige Entziehungen von Akkreditierungen für Journalist*innen, sondern auch durch Angriffe auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, speziell gegen Kolleginnen und Kollegen vom RAV.
Wie bekannt, hatte die Hamburger Polizei als Versammlungsbehörde per Allgemeinverfügung in weiten Teilen der Hansestadt Versammlungen untersagt. Gegen das erlassene Verbot sind vier ehemalige Jura-Studierende aus Hamburg – u.a. frühere Mitglieder in der Initiative ›Hamburger Aktive Jura-Student_innen‹ (HAJ) – im Wege eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Hamburg vorgegangen. In einer Stellungnahme der Hamburger Polizei, die in diesem Verfahren ergangen ist, versteigt sich diese zu einem Angriff auf die freie Anwaltschaft.
Im Rahmen der Gefahrenprognose führt die Polizei aus, es sei zu erwarten, dass im Fall der verfahrensgegenständlichen Spontanversammlung diese mindestens als »Zulaufpunkt für Versammlungsteilnehmer mit Blockadeabsicht oder ggf. sogar gewalttätigen Aktionen« dienen würden. Zur Begründung wird zunächst auf das Selbstverständnis und die Aktivitäten der ›Hamburger Aktive Jura-Student_innen‹ und der ›Kritischen Jurastudierenden‹ (KJS) Bezug genommen. Weiter wird ausgeführt, dass aufgrund der »Vernetzung« der benannten Studierendengruppen mit dem RAV zu prognostizieren sei, »dass auch bei Spontanversammlungen zum einen damit zu rechnen ist, dass nicht nur eine geringe Teilnehmerzahl an solchen Versammlungen teilnehmen wird und zum anderen das Abhalten solcher Spontanversammlungen unter Angabe des Versammlungsortes auch in die ›linke bis linksextremistische Szene‹ transportiert werden würde«.

ANGRIFF AUF FREIE ANWALTSCHAFT

Als ›Beleg‹ waren diesem Schriftsatz u.a. die Ankündigung einer Veranstaltung angefügt, auf der – organisiert vom RAV und dem HAJ/KSJ – über den ›Kampf gegen die Straflosigkeit gegen Völkerrechtsverbrechen‹ informiert wurde, sowie Auszüge aus dem RAV-Anwaltsverzeichnis mit den Daten der die Antragsteller vertretenden Rechtsanwält*innen.
Diese massive Missachtung der freien Anwaltswahl und die polizeiliche Entscheidung, die Wahl des Anwalts zum Kriterium für eine negative Gefahrenprognose zu machen, lässt ein Verständnis von zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen vollständig vermissen. Dieser Angriff hatte seine besondere Bedeutung darin, dass unter dem Dach des RAV für die Proteste gegen den G20-Gipfel ein Anwaltlicher Notdienst in Hamburg eingerichtet wurde.
Das Vorgehen der Hamburger Polizei gegen den RAV und die freie Advokatur blieb nicht unbeantwortet. In seiner Presseerklärung vom 4. Juli 2017 erklärte der RAV dazu:

»Das Vorgehen der Hamburger Polizei stellt grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats in Frage. Rechtsanwält*innen und renommierte Anwaltsvereine als Gefahr zu definieren, offenbart ein fehlendes Verständnis von rechtsstaatlichen Grundsätzen für die Aufgabe und Funktion der Anwaltschaft. Die Argumentation der Hamburger Polizeiführung schließt sich nahtlos an die Missachtung des Gewaltenteilungsprinzips in den vergangenen Tagen an, als sich die Hamburger Polizei über gerichtliche Entscheidungen schlicht hinweggesetzt hat«.

Das daraufhin erfolgte Presse-Echo und die Vielzahl der Solidaritätserklärungen seitens anderer Jurist*innen-Verbände waren überwältigend. Vom ›Stern‹, über ›n-tv‹, das ›Hamburger Abendblatt‹ bis zur ›Süddeutsche Zeitung‹ wurde über das Vorgehen der Hamburger Polizei gegen Anwält*innen bundesweit berichtet.

ZAHLREICHE SOLIDARITÄTSERKLÄRUNGEN

Erfreulich waren insbesondere die zahlreichen Solidaritätserklärungen. So hat die ›Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen‹ (VDJ) in ihrer Presseerklärung vom selben Tag den Angriff auf freie Anwaltswahl verurteilt und erklärt:

»Damit wird die Wahl des anwaltlichen Beistands zum Gegenstand polizeilicher Bewertung und Beurteilung. Dies stellt einen nicht hinzunehmenden Eingriff in die freie Anwält*innen-Wahl als Grundpfeiler eines jeden Rechtsstaates dar«.

Die ›Berliner Strafverteidigervereinigung‹ erklärte sich ebenfalls solidarisch:

»Eine Polizei, welche das bürgerrechtliche 1 x 1 freier Anwaltswahl nicht respektiert, sondern durch Gefahrenprognosen pönalisieren will, kann sich jedenfalls nur noch schwerlich als Verteidigerin des Rechtsstaats gerieren. Vielmehr droht sie sich zu diskreditieren. Diese gern bemühten ›rechtsfreien Räume‹ drohen keinesfalls nur da, wo staatliche Macht auf dem Rückzug wäre. Rechtsfreie Räume sind vielmehr auch solche, in denen Bürgerrechte staatlicherseits eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden. Der untunliche Versuch, den Einsatz für das Recht durch die Kollegen des RAV zu diskreditieren ist ein autoritärer Angriff auf das Recht selbst, der schärfsten Widerspruch verdient«.

Die ›Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger‹ schrieb in ihrer Erklärung:

»Ein engagiertes Eintreten für die Interessen unserer Mandantin ist selbstverständliche Aufgabe unseres Berufsstandes. Dieses Engagement ist umso mehr vonnöten, wenn wie in Hamburg aufgrund des polizeilichen Großeinsatzes Bürgerrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten ohnehin schon stark eingeschränkt sind. Gegen die Versuche der Polizei, die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zu diskreditieren und dadurch zu schwächen, protestieren wir auf das schärfste«.

Auch seitens der Kammern kam Unterstützung. So erklärte der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Marcus Mollnau:

»Die freie Anwaltswahl gehört zu den unantastbaren Fundamenten unseres Rechtsstaates. Wer den Versuch unternimmt, aus der Mitgliedschaft eines anwaltlichen Vertreters in einer bundesweit anerkannten Anwaltsorganisation Nachteile für den Mandanten zu konstruieren, zeigt nicht nur, dass er mit seinem juristischen Latein am Ende ist, sondern offenbart auch bedauerliche Defizite im rechtsstaatlichen Denken«.

Auch der Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, der Kollege Kury, nahm in einer Pressemitteilung zu dem Vorgehen der Hamburger Polizei Stellung:

»Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich den in unserer Verfassung verbrieften Rechten verpflichtet zeigen, die Rechtsordnung achten, wie sie für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland Beachtung verlangt, und für ihre Interessen mit demokratischen Mitteln werben und eintreten. Die Mitgliedschaft in diesem Verein zur Begründung einer Gefährlichkeit einer Versammlung heranzuziehen, ist ungerechtfertigt und verfehlt. Derlei diskreditiert den Verein und die Gesamtheit seiner Mitglieder ohne jeden sachlichen Grund und führt dazu, dass sich Rechtssuchende ihren anwaltlichen Beistand danach auswählen müssen, ob er Mitglied in einer den Behörden genehmen Organisation ist oder nicht«.

In einem Artikel für die ›Legal Tribune Online‹ vom 5. Juli 2017 spricht der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwalt Martin W. Hoff, von einer »Hamburger Sippenhaft«:

»Eigentlich ist dies ein klassischer Fall der ›Befangenheit‹, auch wenn es eine solche Vorschrift für eine Behörde als Ganzes nicht gibt. Derjenige, der jedoch einen solchen Schriftsatz im Namen einer Behörde unterschreibt, hat sich eigentlich für die Vertretung der Behörde gegenüber dem Verwaltungsgericht disqualifiziert. Angesichts dessen wäre es vielleicht keine schlechte Idee, wenn der Regierende Bürgermeister dafür sorgen würde, dass die Hamburger Polizei sich nicht mehr selber vertritt, sondern dies ebenfalls durch Rechtsanwälte geschieht«.

Diese breite Solidarität zeigt, dass die Stellungnahme der Hamburger Polizei von den Kolleginnen und Kollegen auch als das verstanden wurde, als was sie gemeint war: als Angriff auf die freie Anwaltswahl und die freie Advokatur.
Dass diese Stellungnahme der Hamburger Polizei kein Lapsus gewesen ist, sondern durchaus ernst gemeint, ergibt sich auch aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur ›Sicherheitskonzeption des G20-Gipfels‹ und den dieser zugrunde liegenden Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder (BT-Drs. 18/13535, S. 12f). In Beantwortung dieser Fragen führt die Bundesregierung aus, es hätten frühzeitig Erkenntnisse vorgelegen, dass die Proteste gegen den G20-Gipfel Aktionsschwerpunkt »der deutschen – auch gewaltbereiten – linksextremistischen Szene« seien, dass Anreisen gewalttätiger Aktivisten aus dem Ausland frühzeitig abzusehen gewesen seien und polizeiliche Maßnahmen im Vorfeld gezeigt hätten, dass sich die gewaltbereite linksextremistische Szene gezielt auf militante Aktionen vorbereitet hätte.
Weiter wird ausgeführt, dass seitens der verschiedenen Bundesbehörden jeweils angepasste und aktualisierte Lagebilder erstellt worden seien. In diesen seien u.a. Erkenntnisse zu »Strukturen der autonomen und legalistischen Bündnisse, Einrichtung von ›Legalteams‹ und eines ›Ermittlungsausschusses‹ zur Betreuung von Demonstranten, Aufforderung zu Straftaten…« zusammengeflossen.
Damit wird deutlich, dass seitens der ›Sicherheitsbehörden‹ die Einrichtung eines Anwaltlichen Notdienstes als Teil der Strukturen einer ›linksextremistischen gewaltbereiten Szene‹ gesehen wird. Anwaltliche Arbeit wird damit nicht als essentiell für die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten angesehen, sondern als Teil einer »Struktur« zur Begehung von Straftaten.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, wenn die Hamburger Polizei den RAV und seine Mitglieder als »Gefahr« für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ansieht. Die Kolleginnen und Kollegen des RAV müssen daher auch in Zukunft damit rechnen, dass sie und ihre Arbeit in den Fokus der ›Sicherheitsbehörden‹ gerückt werden.

Dr. Peer Stolle ist Rechtsanwalt in Berlin und Vorsitzender des RAV.