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REZENSION ZU RONEN STEINKE

FRITZ BAUER ODER AUSCHWITZ VOR GERICHT

HANNES HONECKER

50 Jahre nach dem Auschwitzprozess widmet Ronen Steinke dem ehemaligen hessischen Generalstaatsanwalt eine Biografie mit dem Titel ›Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht‹. Der Titel führt fehl, denn Steinke reduziert den Werdegang Bauers keineswegs auf den Auschwitzprozess. Die Biografie befasst sich vielmehr in einzelnen Kapiteln ausführlich mit Bauers bürgerlicher Stuttgarter Herkunft, den jüdischen Familientraditionen, über die Bauer später nie sprach, seiner Jugend und dem Studium, der Mitgliedschaft in einer freiheitlichen Burschenschaft und dem Bekenntnis zum Deutschtum, dem erstarkenden Antisemitismus der späten 1920er und frühen 1930er Jahre und Bauers kämpferischem Umgang damit als junger Strafrichter, seiner Mitgliedschaft in der SPD, seiner Freundschaft zu Kurt Schumacher, seiner Inhaftierung und den erlittenen Erniedrigungen in einem Konzentrationslager, seiner eigenen und seiner Familie später Flucht nach Dänemark und kurz darauf weiter nach Schweden, der Zeit im Exil und den Kontakten zu Willy Brandt, seiner Rückkehr nach Deutschland, der Tätigkeit als Generalstaatsanwalt zunächst in Braunschweig und später in Frankfurt am Main, seinem dortigen Freundeskreis., seiner mutmaßlichen Homosexualität, seinem Einsatz für die Liberalisierung des Strafrechts, seinem Auftritt im Remer-Prozess, den Bauer zur Rehabilitierung des Widerstands des 20. Juli nutzte, und natürlich auch seinem Wirken im Auschwitzprozess.

DER AUSCHWITZ-PROZESS

Jener Prozess über die 22 Angeklagten, dem stellvertretenden Kommandanten und dem Kapo, Schreibern und Wachmännern, Ärzten, Sanitätern und Apothekern, einfachen und oberen Diensträngen sowie Männern der Verwaltung des Vernichtungslagers Auschwitz ist sicherlich das Lebenswerk Bauers. Steinke beschreibt, wie Bauer das Verfahren, von der Blaupause des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals inspiriert, gegen zahlreiche Widerstände in der Justiz inszenierte. Sein Plan war, in einem großen Prozess das Ineinandergreifen der Teilnehmer im System der industriellen Vernichtung erkennbar zu machen, wobei Bauer sowohl die äußerst NS-kriegsverbrecherfreundliche Dogmatik der Rechtsprechung zu überwinden suchte, als auch die gesellschaftspolitische und aufklärerische Wirkung eines solchen Verfahrens bezweckte und dazu Kontakte zu Dramaturgen und Literaten nutzte.
Steinke entblättert Bauers Strategie mit dem Blick auf ein Fernsehinterview im Dezember 1964. Ein Student polemisierte, dass das industrielle und buchhalterische Morden doch fern von Regungen wie Sadismus gewesen sein müsse. Bauer knurrte hierauf lediglich. Der Student insistierte, dass Eichmann doch keinen einzigen Menschen umgebracht habe und sicherlich nicht aus Sadismus gehandelt habe. »Eichmann, der keinen Einzigen umgebracht habe«. Steinke lässt den Satz nachhallen und erläutert, dass darin alles konzentriert sei, wogegen Bauer ankämpfte. »Auschwitz beginnt nicht erst mit den Toten von Auschwitz und Birkenau. Die Leute mussten hingebracht werden, das sind also viele, viele Täter«, erklärte Bauer. Die Arbeitsteilung, die nötig war, um reibungslos zu morden, das, was Historiker später als das zentrale Strukturmerkmal des Holocausts bezeichnen, ist die Kernbotschaft des Anklägers. Mit dieser Argumentation lag er aber nicht mit den Frankfurter Richtern auf einer Linie, die zu Recht befürchteten, dass diese Konstruktion der Schuld durch die Mitgliedschaft in einer Mordmaschinerie vom Bundesgerichtshof verworfen würde. »Man setzt das Urteil aufs Spiel«, kritisierten die Richter während des Prozesses die Überlegungen der Anklage.
Die effiziente fabrikmäßige Ermordung war gleichwohl das Szenario, das die Beweisaufnahme plastisch werden ließ. Seit dem Frühjahr 1942 rollten über 600 Züge mit etwa einer Millionen Menschen nach Auschwitz. Organisiert wurden die Todeszüge im Reichssicherheitshauptamt, Fernschreiben kündigten Transporte an, die Kommandantur verständigte die Abteilungsleiter, die Schutzhaftlagerführung, die Politische Abteilung, die Dienststelle SS-Standortarzt, die Fahrbereitschaft, den Wachsturmbann, die Abteilung Arbeitseinsatz, um die verängstigten Menschen auf der Bahnrampe nach einem genauen Dienstplan in Empfang zu nehmen und in die Vernichtung durch Arbeit oder durch Gas zu führen. SS-Männer öffneten die Türen der Waggons, Lokführer händigten Transportpapiere aus, Lastwagenfahrer transportierten die Menschen in die Gaskammern, während die noch Arbeitsfähigen bis zum Tod durch Erschöpfung ausgebeutet wurden. Bauer sah jeden einzelnen Beitrag in der arbeitsteiligen Maschinerie als wesentlich an. So klagte er auch den SS-Mann wegen gemeinschaftlichen Mordes an, der in Auschwitz lediglich dafür verantwortlich war, die gestreifte Häftlingskleidung auszugeben. Der Gerichtsreporter des Spiegel, Gerhard Mauz, schrieb, es wäre sicherlich leichter gewesen, gegen SS-Offiziere, gegen die verschiedenen Dienstgrade, gegen Ärzte und Apotheker und gegen Häftlinge, die sich am Morden beteiligen, getrennt zu verhandeln. Das hätte auch der Vorsitzende Richter, Hans Hofmeyer, am liebsten gehabt. Doch Bauer verwahrte sich gegen die Aufteilung in handliche Teile, denn es wäre kein Bild entstanden, das die Deutschen zum Bekenntnis zur Vergangenheit zwang.

»DIE WELT WÜRDE AUFATMEN...«

Der SS-Mann aus der Kleiderkammer wurde (neben anderen) freigesprochen. Nicht alle, die am Betrieb der Mordfabrik mitwirkten, trügen auch deren Ergebnis, den Massenmord, so das Urteil. Auch das Frankfurter Gericht definierte im Einvernehmen mit der höchstrichterlichen, NS-Verbrecher schonenden Rechtsprechung und der so genannten extrem-subjektiven Täterschaftslehre den tausendfachen Mord in Auschwitz zur bloßen Beihilfehandlung her­unter. Sie erklärten den Holocaust zu einer Tat der Befehlsgeber Hitler, Heydrich und Himmler, und wer ihnen dabei diente, zu bloßen Gehilfen, denen die Tat dabei innerlich fremd geblieben sei. Selbst der stellvertretende Lagerkommandant Robert Mulka wurde trotz seines wesentlichen Anteils am Umbau von Auschwitz von einem Konzentrationslager in ein Vernichtungslager lediglich wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Auch wenn das heute undenkbar erscheint, hat doch erst die Verurteilung des ukrainischen Vernichtungslager-Wachmanns John Demjanjuk durch eine Münchner Schwurgerichtskammer im Jahr 2011 eine Änderung dieser Rechtsprechung bewirkt und Fritz Bauer posthum Genugtuung gewährt. Denn auch Demjanjuk konnte keine einzelne Tatbeteiligung an Morden in Treblinka nachgewiesen werden. Er wurde gleichwohl wegen der Teilnahme an einer Vielzahl von Morden verurteilt.
Bauer ging es allerdings weniger um Vergeltung oder Strafe, sondern um Aufklärung und Prävention. »Also, ich muss Ihnen sagen, die Welt würde aufatmen«, sagte der Ankläger Fritz Bauer einmal in einer Diskussionsrunde, während der Prozess die Tageszeitungen füllte. »Ich glaube, Deutschland würde aufatmen, und die gesamte Welt, und die Hinterbliebenen derer, die in Auschwitz gefallen sind, und die Luft würde gereinigt, wenn endlich einmal ein menschliches Wort fiele«. Der Auschwitzprozess warf ein Schlaglicht in die Dunkelheit der Straflosigkeit von NS-Verbrechen. Ohne Umschweife muss der Auschwitzprozess als einer der wesentlichen und wichtigsten Prozesse der jungen Republik beschrieben werden, in dem die Schuld und Verantwortung von 17 der letztlich noch 21 Angeklagten nach 1 1/2 Jahren, nach über 360 Zeugen und auf knapp 1.000 Seiten festgestellt wurde. Das ist die Lebensleistung von Fritz Bauer.
Durch das Werk Steinkes zieht sich die zunehmend bedrückende Einsamkeit des Staatsanwalts, der seiner Zeit weit voraus war. Als sich der junge Wissenschaftler Ernst Walter Hanack Anfang der 1960er Jahre auf einer Tagung von Strafrechtlern im vollen Frühstückssaal einen Tisch suchte, saß ein Herr allein und war hoch erfreut, dass sich jemand zu ihm setzen wollte. Es war einsam geworden um Fritz Bauer, der von den Kollegen misstrauisch beäugt und gemieden wurde und sich, wo möglich, lieber mit Studenten und Künstlern umgab. Mit seiner eigenen Zunft hatte er sich gerade viel Ärger eingehandelt. Die Verjährungsfrist für Totschlag im Jahr 1960 im Nacken, leitete er ein Verfahren gegen 68 hessische Richter wegen Rechtsbeugung und NS-Verbrechen ein, nachdem die von der DDR veröffentlichte Dokumentation ›Gestern Hitlers Blutrichter, heute Bonner Justiz-Elite‹ ihre Vergangenheit enthüllte.
Vergleichbares hatte die Bundesrepublik auch zu späterer Zeit nicht gesehen. Bekanntermaßen führten die Anklagen nicht zu Verurteilungen. Kein NS-Richter wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt. Allerdings war die politische Wirkung der Verfahren nicht zu unterschätzen. Die NS-Vergangenheit zahlreicher Juristen war auf diesem Wege ans Licht gekommen. Bauer selbst beschrieb seine Isolation im Kollegenkreise mit dem Satz, »Wenn ich mein Büro verlasse, befinde ich mich im feindlichen Ausland«. Von seinen jungen Kollegen, die seine Anklagen vertraten, verlangte er viel und bot ihnen wenig. »Unser Leben ist erfüllt«, beschied er einen Kollegen, der um Unterstützung bat, »wenn wir die Dinge um eine Streichholzbreite vorwärts gebracht haben«.
Ronen Steinkes außergewöhnlich faktenreiche und durch eine Vielzahl von privaten Korrespondenzen und Interviews belegte Arbeit lässt sich hervorragend lesen. Das Buch ist keinesfalls, wie der Titel – womöglich eine Vorgabe des Verlages – nahelegt, eine Darstellung des Auschwitzprozesses. Vielmehr gelingt es Steinke, private, politische, Bauer zufällig über den Weg laufende Entwicklungen und Begebenheiten so mit seinen Denk- und Verhaltensweisen in seiner jeweiligen Zeit zu verknüpfen, dass Fritz Bauer vorstellbar wird. Ich lege Ihnen die Lektüre nahe.

Die Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.

Ronen Steinke (2013): Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht. Piper, 22,99 Euro

Hannes Honecker ist Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied im RAV sowie in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.