Broschüre zur Modernisierungsmieterhöhung
AK MIETRECHT LEGT ZAHLEN VOR
Benjamin Hersch
Der Arbeitskreis Mietrecht im RAV legt Zahlen zu Modernisierungskosten für Mieterinnen und Mietern vor und fordert die Abschaffung der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB). Der Arbeitskreis Mietrecht hat ein umfassendes Informationspapier zu einem der Preistreiber Nr. 1 im Mietrecht vorgelegt: Die Modernisierungskosten.(1)
Anhand konkreter Fallbeispiele aus Berlin weisen wir Mietpreissteigerungen von 52 bis 224 Prozent infolge von Modernisierungsmaßnahmen nach. Grund: Nach geltendem Recht können Mieterinnen und Mieter mit elf Prozent der vorfinanzierten Modernisierungskosten der Vermieterinnen und Vermieter belastet werden. Da es keine Deckelung der Modernisierungskosten gibt, können Vermieterinnen und Vermieter letztlich Mieterhöhungen in beliebiger Höhe gegen Mieterinnen und Mieter durchsetzen. Auch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt die Mieterhöhung nicht. Härteeinwände finden nur in Ausnahmefällen Beachtung. Die sichtbare Folge: Alteingesessene Mieterinnen und Mieter werden in Ballungszentren aus den Innenstadtlagen verdrängt, weil die Mieten unbezahlbar werden.
Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass die Kosten der Energiewende allein von Mieterinnen und Mietern getragen werden. Die Energiewende ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir fordern daher: »Die Modernisierungsumlage muss abgeschafft werden. Investitionen von Vermieterinnen und Vermietern werden über die bestehenden Instrumente des Vergleichsmietensystems bereits jetzt ausreichend refinanziert. Die Politik auf Bundes- und Landesebene ist in der Verantwortung, der Verdrängung der Bevölkerung aus ihren Wohnungen und Bezirken einen Riegel vorzuschieben. Die Abschaffung von § 559 BGB ist hierfür ein wichtiger und längst überfälliger Schritt«.
Die Bundesregierung hat das Problem zwar grundsätzlich erkannt; ein zaghafter Reformentwurf, mit dem unter anderem die Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent abgesenkt werden sollte, verblieb in der Schublade des Bundesjustizministers. Mit der Broschüre wollen wir dem Ziel der Abschaffung des § 559 BGB eine breite argumentative Grundlage geben und hoffen auf eine große öffentliche Resonanz.
Benjamin Hersch ist Rechtsanwalt in Berlin und Mitglied im Vorstand des RAV.
(1) Quelle: www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/preistreiber-modernisierung-516/.