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Editorial 111

Während in Deutschland die Behörden bei der angemessenen Betreuung der Flüchtenden weitgehend untätig bleiben und die Arbeit freiwilligen Hilfestrukturen überlassen, wird alles dafür getan, dass die Situation im Mittelmeer weiter eskaliert. So hält die Bundesregierung die militärische Operation zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität (EUNAVFOR MED) für einen Baustein, mit dem »das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer beendet werden soll«. Derzeit befinde sich die Operation in ihrer ersten Phase, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/5730). Für die weiteren zwei Phasen des Operationsplans ist nach Angaben der Bundeswehr vorgesehen, zunächst die Boote von Schleppern zu suchen und zu beschlagnahmen. Danach sollen »alle notwendigen Maßnahmen gegen Boote und Einrichtungen ergriffen werden«, die von Schleppern genutzt werden, auch auf fremdem Territorium. Stimmen die betroffenen Staaten und der UN-Sicherheitsrat zu, wird also ab Herbst auch auf Flüchtende bzw. ihre Helfer geschossen werden können – so, wie jetzt schon Teile der Zivilgesellschaft in Deutschland (und anderswo) gegen Flüchtende und Flüchtlingsheime mit Massenmobilisierungen, Brandsätzen und Eisenstangen vorgehen.
Während deutsches Militär sich auf Angriffe gegen sogenannte ›Schleuser‹ vorbereitet, haben Martin Heiming, Gabriele Heinecke und Ilka Quirling im April 2015 das Revisionsverfahren zum Essener ›Schleuser‹-Verfahren besucht und analysieren in ihrem Beitrag, wie aus humanitären Fluchthelfern illegale ›Schleuser‹ bzw. ›Schlepper‹ konstruiert werden.
Sebastian Scharmer nimmt kritisch Stellung zu den geplanten ›Verbesserungen im Bereich des Verfassungsschutzes‹ der Bundesregierung, die nicht nur weiterhin keine effektiven Kon­trollmechanismen für die Inlandsgeheimdienste vorsehen, sondern zudem rechtsterroristischen V-Personen den Weg in den straffreien Rechtsbruch ebnen sollen.
Die Kollegen Florian van Bracht, Marco Noli und Dirk Asche berichten vom Anwaltsnotdienst anlässlich des G7-Treffens im bayerischen Elmau. Sie ziehen eine positive Bilanz bezüglich der Effektivität des Anwaltlichen Notdienstes, der diesmal von 50 KollegInnen gewährleistet wurde – und dies an einem Ort, an dem nur eine Art der Demonstration erwünscht/möglich war, der der Staatsgewalt. Wir danken den Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement.
Dr. Jan Oelbermann zeigt anhand seines Beitrags über ›Gefangenentelefonie‹, wie weit entfernt der deutsche Strafvollzug – Föderalismus­reform hin oder her – von der Umsetzung des Angleichungsgrundsatzes – der als ein Baustein für eine gelungene Resozialisierung gilt – entfernt ist.
Ulrich von Klinggräff beobachtete für uns das Strafverfahren gegen drei Angeklagte, denen vorgeworfen worden war, sie hätten Körperverletzungen, Drangsalierungen und Beschimpfungen durch Weimarer Polizeibeamte im Polizeigewahrsam frei erfunden. Wie sich herausstellte – ›es klappt nicht immer‹, fasst Ulrich zusammen –, war es die Polizei, die sich in ihren ›Erfindungen‹ und Rechtsbrüchen so verstrickte, dass es zumindest zu keinen Urteilen gegen die Angeklagten gekommen ist.
Schließlich hat Anna Luczak, die Teil einer Prozessbeobachtungsgruppe in einem Verfahren gegen türkische Fußballfans gewesen ist und das voraussichtlich im September 2015 fortgesetzt wird, an zwei Tagen die ›Verhandlung‹ verfolgt  und berichtet zum wiederholten Male Abenteuerlichstes aus türkischen Gerichtssälen, hier: wie aus politisierten Fans ›mit Panzern bewaffnete Terroristen‹ geschmiedet werden.

Zudem haben wir mit der Rezension von Jörg Arnold zu dem in Kürze erscheinenden Buch von Wolfgang Kaleck (›Mit Recht gegen die Macht‹. Unser weltweiter Kampf für Menschenrechte) eine kritische Auseinandersetzung mit den im Band angesprochenen Herausforderungen und Gewissheiten, die (auch) für die RAV-Mitglieder von gewisser Relevanz sein dürften.
An den Anfang des Heftes haben wir jedoch einige Zeilen zu den diesjährigen Preistragenden des Werner Holtfort-Preises gestellt, zu denen Berenice Böhlo und Volker Eick Informationen zusammengetragen haben, die diejenigen neugierig machen dürften, die die drei KollegInnen noch nicht kennen. Eva Steffen, Peter Fahlbusch und Klaus Walliczek haben in den Bereichen Flucht und Asyl in jahrelanger, beharrlicher Arbeit für Menschen auf der Flucht, aber auch für Kolleginnen und Kollegen viel bewegt.
Vereinsintern steht sehr bald eine Veränderung an: Ilona Picker, die 24 Jahre lang zuverlässige und loyale Mitarbeiterin der RAV-Geschäftsstelle war, geht zum 1. September 2015 in den Ruhestand – ein Begriff, der zu ihr wirklich nicht passt und allenfalls eine Annäherung an diesen Zustand dahingehend markiert, dass sie nun nicht mehr zweimal in der Woche zwischen Hannover und Berlin pendeln wird. Ilona Picker hat insbesondere durch ihr hohes persönliches Engagement, eine perfekte Buchhaltung, eine umsichtige Verwaltung der Vereinsfinanzen sowie der Mitgliederdaten, die Betreuung des ›Fachlehrgangs Strafverteidigung‹ und, und, und sehr viel dazu beigetragen, dass der RAV der Verein ist, der er ist. Mit ihr verlässt auch viel lebendiges Wissen um die Vereinsgeschichte die Geschäftsräume, denn sie hat »viele Vorsitzende und Geschäftsführende kommen und gehen sehen«, wie sie auf der Klausurtagung recht launig erzählte – und sie war über all die Jahre oft erste Ansprechpartnerin für unsere Mitglieder und zahlreiche ›Externe‹.
Wir vermissen sie jetzt schon und wünschen ihr und ihrer Familie alles Gute für ›die Zeit nach dem RAV‹. Eines ist sicher, sie wird sie zu genies­sen wissen. Eine offizielle Verabschiedung von Ilona Picker und somit Möglichkeit für ein Wiedersehen wird es im Rahmen der Mitgliederversammlung am Samstag, den 21.11.2015 geben, zu der natürlich noch rechtzeitig eine Einladung verschickt wird. Die Mitgliederversammlung wiederum findet vor der Verleihung des Werner-Holtfort-Preises statt.
Und noch ein Blick zurück und nach vorn. Es haben uns nach dem ›Tag des verfolgten Anwalts‹ Antworten aus der Botschaft und den Konsulaten der Philippinen erreicht, in denen nicht nur die von uns genannten Fälle bestätigt werden, sondern auch zugesichert wird, sich um die ›Fälle‹ kümmern zu wollen. Wir bleiben dran – und weisen schon jetzt darauf hin, dass der nächste ›Tag des verfolgten Anwalts‹ am 24. Januar 2016 sich mit der Situation der Kolleginnen und Kollegen in Honduras befassen wird. Wir bitten um rege Teilnahme!  Lesen im Zeichen rassistischer und neonazistischer Mobilisierungen im Inland und an den EU-Außengrenzen, aber auch eine breite Unterstützung der Flüchtenden – die Zeichen stehen auf Eskalation. Eine (dennoch/deshalb) anregende Lektüre wünscht die REDAKTION

Volker Eick, Carsten Gericke, Ursula Groos, Gabriele Heinecke, Peer Stolle