Sie sind hier: RAV > PublikationenInfoBriefeInfoBrief #110, 2015 > So ist es auf jeden Fall nicht gewesen...

So ist es auf jeden Fall nicht gewesen...

EINE ZWISCHENBILANZ DES NSU-PROZESSES AUS SICHT DER NEBENKLAGE

PEER STOLLE

Drei Jahre sind seit dem Auffliegen des NSU vergangen. Seit Mai 2013 läuft der Prozess in München vor dem Oberlandesgericht (OLG) gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte. Zwar wurden schon viele Komplexe aus der Anklage abgehandelt, trotzdem sind noch viele Fragen offen.
Weitgehend abgeschlossen ist die Beweisaufnahme zu den Morden, zu denen sich der NSU in dem Video bekannt hat, das im Brandschutt in der Zwickauer Frühlingsstraße und im ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach gefunden wurde und das von Beate Zschäpe nach dem 4. November 2011 an verschiedene Adressen verschickt worden war. Darin bekennt sich der NSU zu den Morden an neun Migranten, dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an ihrem Kollegen in Heilbronn sowie zu zwei Bombenanschlägen in Köln.
An zumindest fünf Tatorten wurden Fahrradfahrer gesehen. Ihre Beschreibung durch Zeu­g­Innen stimmt im Wesentlichen mit der Statur und dem Aussehen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überein. Zweifel daran, dass Zschäpe von den Morden und den Anschlägen wusste, bestehen nicht. Vor allem die Brandlegung in der Frühlingsstraße und das Verschicken der DVD belasten Zschäpe stark.
Im Brandschutt der Frühlingsstraße wurden unter anderem Waffen, umfangreiche Notizen zu den Tatorten und weiteren möglichen Anschlagszielen sowie Zeitungsberichte über die Taten des NSU gefunden. Deutlich wurde, dass sich Zschäpe in ihrem Alltag zwischen all diesen Beweismitteln bewegt hat und diese gesehen haben muss. So hat sie den Computer benutzt, auf dem das Bekennervideo bearbeitet wurde, und es gibt Fingerabdrücke auf Zeitungsausschnitten, die über die Anschläge berichteten. ZeugInnen haben weiter ausgesagt, dass Zschäpe sowohl in Chemnitz als auch in Zwickau für die Aufrechterhaltung der falschen Fassade gegenüber der Außenwelt verantwortlich war und das Geld des Trios verwaltet habe – Umstände, die nach Ansicht der Bundesanwaltschaft die Mittäterschaft von Zschäpe an den Taten des NSU belegen.
Für die Inbrandsetzung der Frühlingsstraße allein dürfte Zschäpe schon wegen besonders schwerer Brandstiftung und dreifachen Mordversuches verurteilt werden. Zum Zeitpunkt der Explosion befand sich eine ältere, gehbeeinträchtigte Frau in ihrer Wohnung im Nachbar­aufgang. Zwei Handwerker, die über der Woh­n­ung des Trios gearbeitet hatten, hielten sich nur durch Zufall zum Zeitpunkt der Explosion nicht im Haus auf. Die Versuche der Verteidigung, Zweifel an dem Tötungsvorsatz von Zschäpe zu säen, dürften in toto als fehlgeschlagen gelten.
 
DER STAND DER BEWEISAUFNAHME
 
Auch die Beweisaufnahme zu dem Anschlag in Heilbronn ist wohl nach Ansicht des Senates weitgehend abgeschlossen. Zwar sind hier die Täterbeschreibungen durch die ZeugInnen sehr widersprüchlich und nur schwer miteinander in Einklang zu bringen. Allerdings wurden auch hier zwei Radfahrer gesichtet und der von Mundlos und Böhnhardt gemietete Caravan bei der nach dem Mord ausgelösten Ringalarmfahndung festgestellt.
Unklar bleibt bis heute das Motiv. War es die Thüringer Herkunft Kiesewetters? Die Verstrickungen von KollegInnen Kiesewetters in Aktivitäten des rechtsradikalen Ku-Klux-Klan? Oder ein ganz anderes Motiv? Die Bundesanwaltschaft geht weiter davon aus, dass die Polizistin als Repräsentantin des Staates getötet werden sollte, sie als Individuum also keine Rolle bei der Opferauswahl spielte. So unwahrscheinlich diese Theorie auch ist: In diesem Komplex sind bisher mehr Fragen offen als beantwortet.
Auch die Beweisaufnahme durch den Senat zum Anschlag in der Kölner Probsteigasse darf als abgeschlossen gelten. 2001 explodierte dort in einem Lebensmittelgeschäft einer iranischstämmigen Familie eine in einer Stollendose versteckte Bombe. Allerdings beschreibt die Familie den Täter als eine Person, die keinerlei Ähnlichkeit mit Mundlos oder Böhnhardt aufweist; dafür aber mit einem bekannten Neonazi aus Köln. Entsprechenden Beweisanträgen der Nebenklage wurden bisher nicht nachgegangen. Offen sind noch – bis auf den Raubüberfall in Eisenach am 4. November 2011 – die meisten Raubüberfälle und der Nagelbombenanschlag in der Keupstraße.

VERTEIDIGUNG VERFOLGT VERSCHIEDENE STRATEGIEN
 
Die Verteidigung der fünf Angeklagten bietet ein sehr inkohärentes Bild. Die Angeklagten Holger G. und Carsten Sch. haben sich am Anfang des Verfahrens ganz (im Falle von Carsten Sch.) bzw. teilweise (im Falle von Holger G.) eingelassen. Carsten Sch. hat die Kontakte zu dem Trio sowie die Lieferung der Mordwaffe, einer Ceska, an das Trio gestanden und sich im Wesentlichen umfassend zur Sache eingelassen. Holger G. hatte zwar im Ermittlungsverfahren umfangreiche Aussagen gemacht und regelmäßige Kontakte zu dem Trio eingeräumt. In der Hauptverhandlung hat er sich dagegen nur oberflächlich und über seine Anwälte zur Sache geäußert. Die Verteidigung wird sich wohl darauf beschränken, Punkte für eine günstige Strafzumessung zu sammeln.
Die Verteidigung des Mitangeklagten André E., dem Beihilfe zu zwei Raubüberfällen, dem Anschlag in der Probsteigasse und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, verhält sich ebenfalls weitgehend passiv. André E. war nach dem bisherigen Kenntnisstand einer der engsten Vertrauten des Trios. Sein Haftbefehl wurde allerdings vom Bundesgerichtshof wegen mangelnden dringenden Tatverdachts aufgehoben. Die Verteidigung geht wohl von einem Freispruch aus – sollten keine neuen, belastenden Erkenntnisse dazu kommen.
Die Verteidigung von Wohlleben versucht vor allem, die Frage der Lieferkette der Ceska und deren Identifizierung durch den Mitangeklagten Carsten Sch. in Zweifel zu ziehen. Carsten Sch. soll im Auftrag von Ralf Wohlleben die Schusswaffe für das Trio besorgt haben. Nach dem bisherigen Beweisergebnis kann diese Waffenbestellung und -lieferung als nachgewiesen angesehen werden. Die Verteidigung bezweifelt die Stichhaltigkeit der Lieferkette der Ceska und beklagt Verstöße gegen prozessuale Standards bei der Waffenidentifizierung durch Carsten Sch.
Über die Strategie der Verteidigung Zschäpe kann nur spekuliert werden. Auffällig ist, dass sie immer wieder versucht, die Befragung von UmfeldzeugInnen und V-Männern der Verfassungsschutzbehörden durch die Nebenklage zu torpedieren. Dies spricht dafür, dass die Verteidigung davon ausgeht, dass diese ZeugInnen für Zschäpe belastende Angaben zu dem Binnenleben des NSU und ihrer Stellung in dem Trio machen können und die Verteidigung alles tut, um entsprechende Aussagen zu verhindern.

DAS BLOOD&HONOUR-NETZWERK IN SACHSEN
 
In den letzten Monaten wurde eine Vielzahl von ZeugInnen aus dem damaligen Blood&Honour-Netzwerk in Chemnitz vernommen. Hier kam das Trio nach dessen Abtauchen unter. Als gesichert kann gelten, dass das Netzwerk dem Trio dabei geholfen hat. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass dessen Mitglieder von den Plänen des Trios wussten und sie unterstützten.
Dafür sprechen nicht nur die Ideologie und die Strategie von Blood&Honour. Das Netzwerk hatte sich dem Ziel der »Erhaltung der weißen Rasse« verschrieben und den Kampf im Untergrund propagiert. Auch dass Mundlos und Böhnhardt mit Carsten Sch. darüber gesprochen haben, dass sie bewaffnet sind, sich durch Banküberfälle finanzieren und Anschläge begehen, spricht dafür, dass die Chemnitzer UnterstützerInnen von den Zielen des NSU wussten
Wenn sie schon gegenüber jemand wie Carsten Sch., den sie nur flüchtig kannten, so offen gewesen sind, erscheint es vollkommen lebensfremd, dass diejenigen unwissend gewesen sein sollen, die ihnen ideologisch näher standen und die sich über ein, zwei Jahre um deren Leben im Untergrund gekümmert haben. Die ZeugInnen aus diesem Umfeld hatten also viel zu verbergen. Das wurde auch in ihren Vernehmungen vor dem OLG München deutlich.
Weil gegen sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geführt werden, haben einige ZeugInnen die Aussagen verweigert. Andere haben zwar ausgesagt, allerdings weitgehende Erinnerungslücken vorgetäuscht und ansonsten sowohl das Blood&Honour-Netzwerk als auch ihre eigene Stellung in der Szene verharmlost.
So hat ein Gründungsmitglied von Blood&Honour Sachsen etwa das Netzwerk als losen Stammtisch beschrieben, der das Andenken an Ian Stuart Donaldson hochhalten wollte. Der verstorbenen Sänger der Band ›Screwdriver‹ war Gründer des internationalen Blood&Honour-Netzwerks. Da die Gruppe aber nicht familienfreundlich war, habe sie sich zurückgezogen. Dabei soll die Zeugin laut Deckblattmeldungen des brandenburgischen Verfassungsschutzes Zschäpe ihren Pass zur Verfügung gestellt haben. Gleichwohl will sie davon nichts gewusst und ohnehin Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht gekannt haben.
Ende November 2014 wurde ein Zeuge aus der damaligen Chemnitzer Naziszene gehört, dessen Personalausweis im Brandschutt der Frühlingsstraße gefunden worden war. Nachermittlungen hatten ergeben, dass mit diesem Personalausweis im Jahr 1999 eine Wohnung angemietet worden war. Zudem waren auf dessen Namen und zur Lieferung an diese Adresse mehrere Warenbestellungen aufgegeben worden – unter anderem bei einem Jagdausrüster. Betrügerische Warenbestellungen waren bisher nicht als Mittel zur Finanzierung des Trios bekannt.
In seiner Vernehmung hat der Zeuge – entgegen der erdrückenden Beweislage – vollkommen unglaubhafte Schutzbehauptungen aufgestellt und Alternativsachverhalte präsentiert. Auch dieses offensichtlich unwahre Aussageverhalten blieb – wie bei allen anderen ZeugInnen aus dem Umfeld des NSU – ohne Sanktion. Die Folge: Auch alle zukünftigen ZeugInnen wissen, dass ihr Aussageverhalten vor Gericht ohne Folgen für sie bleiben wird. Dadurch wird jede sachdienliche Form der Aufklärung faktisch verhindert.
In den letzten Monaten wurden auch – oft auf Antrag der Nebenklage – eine Reihe der V-Leute aus dem Umfeld des NSU gehört. Neben Tino Brandt, dem langjährigen Spitzel des Thüringer Verfassungsschutzes und Gründer des Thüringer Heimatschutzes (THS), aus dem der NSU hervorgegangen ist, wurde im November auch Kai Dalek vernommen.
Dalek war seit Ende der 1980er Jahre für den bayerischen Verfassungsschutz und wohl vorher auch für Berliner Behörden in der Naziszene tätig. Nicht nur aus Überzeugung, sondern auch im behördlichen Auftrag war Delek in der bundesweiten Neonaziorganisation Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front (GdNF) aktiv. Die GdNF bekannte sich offen zu dem 25-Punkte-Programm der NSDAP und sah sich in der Tradition der SA.
Der Zeuge war Anfang der 1990er Jahre als »Führungskamerad« der GdNF für Thüringen zuständig. In seiner polizeilichen Vernehmung schilderte er eine Naziszene, die sich zunehmend radikalisierte und militarisierte. Als de facto hauptamtlicher VS-Mitarbeiter – vor seiner Tätigkeit für den Inlandsgeheimdienst war er nach eigener Aussage nicht in der Naziszene aktiv – kümmerte er sich um den THS und war mitverantwortlich für den Aufbau des Mailbox-Systems Thule-Netz. In seiner Befragung vor Gericht reduzierte sich die Radikalisierung und Militarisierung allerdings auf einen Flaschenwurf auf einen Polizeiwagen, eine Hausbesetzung und das Zeigen des Mittelfingers gegenüber GegendemonstrantInnen.
Am 3. Dezember 2014 wurde mit der Vernehmung von Carsten Sz. begonnen. Der Neonazi war 1994 wegen versuchten Mordes an einem nigerianischen Flüchtling verurteilt worden. Mithilfe des brandenburgischen Verfassungsschutzes kam er frühzeitig in den offenen Vollzug und berichtete weiter über die militante brandenburgische und bundesweite Neonaziszene. Vor Gericht stellte er seine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz als eine Art Wiedergutmachung dar. An seine damals gegenüber seinem V-Mann-Führer gemachten Angaben zu dem Trio – unter anderem über ihre Absicht, sich Waffen zu beschaffen – konnte sich Carsten Sz. natürlich nicht mehr erinnern. Seine Vernehmung ist noch nicht abgeschlossen.

V-LEUTE SPIELEN EIGENE ROLLE HERUNTER
 
Allen ZeugInnen ist gemeinsam, dass sie immer wieder versuchen, ihr eigenes Handeln in der Naziszene als harmlos darzustellen. Sie wollen glauben machen, dass man als Neonazi in den 1990er Jahre in Ostdeutschland lediglich an Demonstrationen teilnahm und Aufkleber und Flugblätter verteilte. Ansonsten können sich – wenig überraschend – auch diese ZeugInnen an Einzelheiten nicht erinnern, vor allem nicht, wenn es Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe betrifft.
Aufklärung sieht anders aus. Das Mauern der ZeugInnen aus dem Umfeld des Trios und der V-Leute lässt allerdings nur einen Schluss zu. Es gibt viel zu verbergen. So wie es die offizielle Geschichtsschreibung in Form der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft wissen machen will, wird es nicht gewesen sein. Wie es stattdessen gewesen ist, auch darüber gibt es keine kohärente Theorie. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kreis der MitwisserInnen und das Unterstützer-, wenn nicht sogar Täterumfeld größer war als bisher bekannt. Seitens der Nebenklage wird versucht, dieses Umfeld zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen; auch in der nächsten Zeit. Ob damit mehr Licht ins Dunkel des NSU-Komplexes gebracht werden kann, bleibt abzuwarten. 
 
Dr. Peer Stolle ist Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied im RAV. Der Beitrag erschien zuerst in »ak - analyse & kritik« – zeitung für linke Debatte und Praxis, Nr. 600 am 16. Dezember 2014. Wir danken für die Nachdruckgenehmigung.