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Jürgen Kühling

80 JAHRE

FRITZ SACK

Am 27. April vollendete Dr. Jürgen Kühling sein achtes Lebensjahrzehnt mit wohl 30 Gästen aus der Familie – seine älteste Tochter war eigens aus Regina/Kanada angereist mit Freunden und Nachbarn sowie Weg- und Berufsgefährten aus seinen nicht wenigen Stationen als promovierter Jurist. Es waren etliche Stunden, die er mit seinen Gästen im schönen, weitläufigen, von seiner Wohnung unmittelbar zugänglichen Garten im Hamburger linken Szene-Viertel Eimsbüttel feierte – unprätentiös, informell, unaufgeregt, wie man ihn kennt. Ich hatte das Privileg, dabei gewesen zu sein. Der RAV nimmt gerne die Gelegenheit wahr, Jürgen Kühling persönlich zu gratulieren und der deutschen Rechtskultur zu wünschen, dass sie noch weitere Jahre von seiner richterlichen Professionalität sowie seinem rechtspolitischen Engagement und Augenmaß zu profitieren das Glück hat.

MARSCH DURCH DIE DREI EBENEN

Sehr bald nach seinen universitären Stationen und akademischen Qualifikationen mit beiden juristischen Examina sowie der Promotion an den rechtswissenschaftlich besonders renommierten Universitäten Freiburg, Göttingen, München sowie der Universität Rom warf Kühling, Journalistensohn aus Osnabrück, zunächst für ein Jahr (1965/66) den Blick in die Rechtswerkstatt der Wirtschaft in der Wolfsburger VW-Rechtsabteilung, ehe er von Hannover aus seinen Marsch durch die drei Ebenen der deutschen Justiz antrat. In Hannover zunächst als Verwaltungsrichter gestartet, alsbald temporär zum Berliner Bundesverwaltungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet, dem er einige Jahre später für zehn Jahre angehörte (1979-1989), auf die schließlich seine höchstrichterliche zwölfjährige Phase am Bundesverfassungsgericht (1989-2001) in Karlsruhe folgte.

Die temporäre Unterbrechung dieses sonst glatten und makelfreien Kletterns innerhalb der deutschen Justiz durch eine Abordnung ins niedersächsische Justizministerium verdient eine besondere Aufmerksamkeit aus zweierlei Gründen: zum einen brachte sie mir als Kriminalsoziologen den nun schon mehr als vierzigjährigen Kontakt zum Juristen Jürgen Kühling ein; zum anderen bot sie ihm die Gelegenheit zu rechts- bzw. justizpolitischem Engagement, das im weiteren Zusammenhang seiner Karriere in anderer Form immer wieder zur Geltung kommt. Meinem Wechsel von der Universität Regensburg zur Universität Hannover im Jahre 1974 bereitete Jürgen Kühling – zusammen mit seinem früh verstorbenen Justizkollegen Peter Düwel – von justizministerieller Seite den Boden: beide waren sie in entscheidender Weise mit der Reform der Juristenausbildung befasst – die damals gegründete Rechtsfakultät der Universität Hannover wurde als Modell der sogenannten ›Einstufigen Juristenausbildung‹ gestaltet. Diese sah bekanntlich neben der Integration der beiden juristischen Examina in einen einheitlichen Ausbildungsgang auch die personelle Einbeziehung nicht-juristischer Fächer in Lehre und Forschung vor (Soziologie, Ökonomie, Politologie etc.). Der Regierungswechsel in Hannover im Jahre 1976 zur 14-jährigen Regierungszeit von Ernst Albrecht brachte auch das gerade erst begonnene Reformmodell sehr schnell auf die Verliererstraße und die Rückkehr zum 1983 vollzogenen traditionellen Zweistufenmodell.

Jürgen Kühling suchte den Weg zurück in die Justiz, was ihm 1979 mit der bereits erwähnten Berufung an das Berliner Bundesverwaltungsgericht gelang. Es folgten mehr als zwei Jahrzehnte Richten und Urteilen in den Spitzenstationen der deutschen Justiz. In das Bundesverfassungsgericht wurde er auf Vorschlag der SPD berufen – der Partei, der er angehörte und in seiner Zeit in Hannover vornehmlich auch aktiv und gestaltend verbunden war. Seine Hannoveraner Zeit war auch mitgeprägt von der Teilnahme an den rechts-, justiz- und professionspolitischen Aktivitäten, die damals von Hannover ausgingen und die mit dem Namen des unvergessenen Werner Holtfort verbunden sind. Bekanntlich verdanken auch der RAV sowie die regionalen Strafverteidigervereinigungen ihre Existenz ganz wesentlich diesem Personenkreis von engagierten Juristen in und außerhalb des öffentlichen Dienstes um Werner Holtfort. Jürgen Kühling trägt durch seine Mitgliedschaft in der Werner-Holtfort-Stiftung dazu bei, dieses Wirken wach und institutionell präsent zu halten.

Seine professionellen und richterlichen Spuren, die er insbesondere als Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hinterlassen hat, sind umstandslos mehreren Einträgen bei Google zu entnehmen, wobei besonders ergiebig die Pressemitteilung Nr. 11/2001 v. 23.1.2001 des BVerfG zu empfehlen ist. Literarisch haben sie sich auch in zahlreichen Aufsätzen in Fachzeitschriften niedergeschlagen. Namentlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts – Nachtarbeit, Kündigungsschutz, Streikrecht u.a. – während seiner Zugehörigkeit zum BVerfG, Bau-, Planungsrecht davor im BundesVerwG: auf diesen diversen Rechtsgebieten hat sich Jürgen Kühling als Richter hervorgetan und unter Juristen auf beiden Seiten des Rechts bekannt gemacht.

SEITENWECHSEL UND GESELLSCHAFTS-POLITISCHES ENGAGEMENT

 Es gab für Jürgen Kühling auch ein Leben nach dem Dienst am Recht in dessen eigenen Werkstätten. Schon gleich nach seinem – wie das BVerfG in seiner erwähnten Pressemitteilung anlässlich seines Ausscheidens notiert – um ein Jahr vorgezogenen selbstgewählten Abschied von diesem höchstrichterlichen Amt wechselt er die Seiten und assoziiert sich in seinem neu gewählten Lebensmittelpunkt Hamburg dem dortigen Rechtsanwaltsbüro Dr. Bertelsmann und Gäbert und deren Fachanwälten für Arbeitsrecht, dem er in seinen letzten dreizehn Jahren seit Karlsruhe angehört. In diese Zeit fallen etliche Verfahren vor dem Hamburgischen Verwaltungsgericht, fällt u.a. eine erfolgreiche gerichtliche Massenklage zur Erstreitung der Bezahlung von Mehrarbeit durch den Bereitschaftsdienst von Feuerwehrleuten. Neben seiner forensischen Tätigkeit engagiert er sich in Gutachten für gewerkschaftliche Anliegen und Probleme und streitet in Initiativen für die Ausweitung und Institutionalisierung von gesellschaftlichen Beteiligungsrechten, etwa im Hamburger Verfassungsrecht, wobei er keineswegs immer auf der offiziellen Linie seiner Partei liegt.
Seine rechtliche Kompetenz und Erfahrung bringt Jürgen Kühling auch in zivilgesellschaftlichen Zusammenhängen zur Geltung. In den Jahren 2001 bis 2005 gehört er in zwei Wahlperioden dem Vorstand der Humanistischen Union an. Zur gleichen Zeit im HU-Vorstand, habe ich ihn als den abwägenden, argumentationsstarken und jederzeit verbindlichen Gesprächspartner und Anreger erlebt, der um die Grenzen des Rechts weiß, aber auch dessen Möglichkeiten kennt und einzusetzen bereit ist (Der Selbstgenügsamkeit des Rechts begegnete er gelegentlich mit dem Hinweis auf die von ihm angerichteten ›Kollateralschäden‹). Seiner Initiative und Anregung verdankt die Humanistische Union die Einrichtung der sogenannten ›Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung‹, deren erstes Jürgen Kühling im Jahre 2004 verantwortlich organisiert und als Publikation betreut hat. Die Durchsetzung arbeits- und streikrechtlicher Normen auch für Arbeitnehmer in kirchlichen und semi-kirchlichen Bezügen ist ein literarisch und forensisch häufig vertretenes Anliegen Jürgen Kühlings.
Schließlich: Über ein weiteres Feld nachberuflicher Betätigung und ehrenamtlicher Wahrnehmung durch den Jubilar vermag ich gleichsam aus erster Hand zu berichten: erstmalig im Sommersemester 2002, zuletzt im Wintersemester 2013/14 haben Jürgen Kühling und ich insgesamt 13mal ein gemeinsames Seminar im System des ›co-teaching‹ unter dem Thema: ›Sicherheit und Freiheit – Staat und Gesellschaft‹ für Studenten des bundesweit einzigartigen post-graduierten Hamburger Studiengangs im Fach Kriminologie abgehalten. Diese sehr beliebte und gern besuchte Lehrveranstaltung bot den Reiz einer Interdisziplinarität, deren Existenz immer wieder beschworen, nur selten realisiert wird, erlaubte die Kontrastierung des ›law in the books‹, für das Jürgen Kühling das Wort hatte, mit dem ›law in action‹, dem ich zur Geltung verhalf. Unter dem genannten Generalthema wurden jeweils konkrete Themen und Bereiche erörtert, teils allgemeiner (Sicherheit und Angst, Grenzen staatlichen Strafens, Feindstrafrecht, ›punitive turn‹), teils konkreter Art (Drogenkriminalität, Freiheitsentziehung und Vollzug). Dabei bestand der Reiz für die beiden Lehrenden ebenso wie für die Studierenden in der durchaus kontrovers und selbstbewusst ausgetragenen Gegenüberstellung rechtswissenschaftlich-normativer und kriminologisch-empirisch-theoretischer Positionen. Ein außerordentlicher Gewinn und Höhepunkt war auch der mehrfach praktizierte Besuch des Bundesverfassungsgerichts – einschließlich meistens einer Diskussion mit dem kürzlich verstorbenen damaligen Vizepräsidenten des BVerfG Winfried Hassemer. Die an dieser Lehrveranstaltung beteiligten Studenten, die in der Regel aus rechtswissenschaftlich eher fernen Studiengängen der Sozialwissenschaften im weitesten Sinne kamen, haben dabei einen Blick in die Werkstatt der Juristen und ihrer Texte gewonnen, wie sie ihn üblicherweise nicht geboten bekommen. Ich selbst werde wohl nicht mehr vergessen, dass der Gesetzgeber vor dem Erlassen seiner Gesetze auf deren alternativloses Erfordernis, ihre Geeignetheit und ihre Verhältnismäßigkeit im Einzelnen und im Ganzen zu achten hat – für einen Nichtjuristen auch deshalb so nachhaltig im Sinne bleibend, weil er weiß, wie wenig diesen Prinzipien in der Wirklichkeit Rechnung getragen zu werden pflegt.
Diese Gelegenheit der unmittelbaren und unverstellten Begegnung mit Jürgen Kühling hat ihn mir auch als engagierten und bewunderten Pädagogen und Vermittler erschlossen. 

Prof. Dr. Fritz Sack (Universität Hamburg, sack@uni-hamburg.de, Amalienpark 4, 13187 Berlin) ist Soziologe und Kriminologe sowie Ehrenmitglied im RAV; Zwischenüberschriften wurden durch die Redaktion eingefügt.