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Werner Holtfort starb vor 20 Jahren

EINE WÜRDIGUNG

VON MARGARETE FABRICIUS-BRAND UND BERTRAM BÖRNER

Wir rufen den Lebens- und Berufsweg von Werner Holtfort ins Gedächtnis, wollen an ihn erinnern, auch durch Schilderungen seiner Wegbegleiter und Freunde, wollen aber auch ihn selbst zu Wort kommen lassen.
Werner Holtfort wurde am 25. Mai 1920 in Hannover geboren. Nach dem Abitur nahm er von Anfang bis Ende am Weltkrieg teil. Er wurde als Offizier mehrfach dekoriert und verwundet, kam dann in Kriegsgefangenschaft. Nach seiner Entlassung nahm er 1946 das juristische Studium in Göttingen auf, daneben beschäftigte er sich ausgiebig mit Geschichte und Philosophie. 1952 promovierte er bei Prof. Hans Welzel.
Er wurde 1955 als Rechtsanwalt in Hannover zugelassen und 1960 zum Notar bestellt.
1963 wurde er in den Vorstand der RAK Celle gewählt, 1965 auch in den Vorstand der Notarkammer Celle, wurde alsdann dessen Präsident. Er war Mitglied des Präsidiums der Bundesnotarkammer.
Ab Dezember 1973 wirkte er in der Kommission für die Errichtung einer juristischen Fakultät in Hannover engagiert mit.
1972 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz erster Klasse wegen besonderer Verdienste um Rechtspflege und Berufspolitik, insbesondere um die Juristenausbildung, verliehen.
1970 trat Werner Holtfort der SPD bei und wurde 1972 Mitglied des Bezirksvorstandes Hannover der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen. 1976 wurde er in die rechtspolitische Kommission beim Bundesparteivorstand der SPD und zum externen Berater des Rechts- und Innenausschusses der SPD-Landtagsfraktion Hannover berufen. 1977 wurde er in den Bundesvorstand der Humanistischen Union gewählt.
Er initiierte 1977 in Hannover die Anwaltsvereinigung Freie Advokatur, die im Gegensatz zu den traditionellen Standesvertretungen eine liberale Rechts- und Anwaltspolitik verfolgte.
1979 gründete er den Republikanischen Anwaltsverein, dessen erster Vorsitzender er war, und zwar bis zu seiner Wahl zum Ehrenpräsidenten im Jahr 1986.

Als engagierter Anwalt führte er spektakuläre Prozesse. So vertrat er mehrfach Günter Wallraff, so vor dem Verwaltungsgericht in Köln, als dessen Telefonate abgehört und aufgezeichnet worden waren. Er verteidigte einen Angeklagten im Oldenburger "Buback-Prozess" sowie den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Karl-Heinz Hansen, der aus der Partei ausgeschlossen worden war. Hansen hatte der Bundesregierung "eine Art Geheimdiplomatie gegen das eigene Volk" nachgesagt. Werner Holtfort vertrat Kriegsdienstverweigerer und Berufsverbotsbetroffene und führte natürlich auch viele unspektakuläre Prozesse.
1982 wurde er als Direktkandidat des Wahlkreises Hannover-Linden in den Niedersächsischen Landtag gewählt. In seiner ersten Rede vor der SPD-Fraktion erklärte er, er wolle in dem Gremium kein Amt und keine Funktion übernehmen, er wolle sich die Möglichkeit bewahren, auf Mandat, wie auf politische Funktionen zu verzichten, um sich die Freiheit des Denkens und Handelns zu erhalten. Als erfolgreicher Anwalt war Werner Holtfort auch finanziell unabhängig. Infolge seiner beruflichen und politischen Vergangenheit und Erfahrung fiel Werner Holtfort im Parlament die Aufgabe zu, für Bürgerfreiheiten gegenüber der Exekutive und für deren verfassungsmäßiges Handeln einzutreten. Eine Tätigkeit, die ihn in Konflikt auch mit der eigenen Fraktion brachte. Seine Aktivitäten als Abgeordneter sowie als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen sind zahlreich: Er warb für seine Überzeugungen

  • beim Recht der Gemeinden, sich für Atomwaffen frei zu erklären,
  • für eine atomwaffenfreie Zone in Mittel­europa,
  • dass fünf Abgeordnete der Grünen nach zwei Jahren "rotieren" durften,
  • zu der asylunfreundlichen und daher verfassungswidrigen Vereinbarung, die DDR solle durch ihre Grenzsoldaten politische Flüchtlinge ohne Visum von den bundesdeutschen Grenzen fernhalten,
  • bei der Verurteilung der unverhältnismäßigen Polizeirazzia gegen das Jugendzentrum in Göttingen,
  • bei seiner Forderung, die zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter zu schließen, da sie juristisch gegen den Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten verstoße.

Auch außerhalb des Parlaments kämpfte Werner Holtfort für Bürgerrechte. Er nahm als Ehrenpräsident des Republikanischen Anwaltvereins in Mutlangen an der Sitzblockade (1986) teil und stritt mit dem damaligen niedersächsischen Justizminister im Parlament, als dieser die "Mutlangen-Richter" disziplinierte.
Den Regierungswechsel in Niedersachsen von Albrecht zu Schröder (seinem vormaligen Referendar) erlebt Werner Holtfort mit Freude, allerdings nach Beendigung seines Landtagsmandats 1990.

II

Facettenreich schildern ihn seine Weggefährten und Freunde in der Festschrift zu seinem 70. Geburtstag "Rechtspolitik mit aufrechtem Gang".
Für Bertram Börner und Jobst Plog begann alles im Holtfort-Keller. Sie schrieben:
"1971 befand sich Werner Holtfort im Zenit seiner beruflichen Laufbahn, residierte als erfolgreicher Rechtsanwalt und Notar mit seiner angesehenen Praxis in einem schmucken Bürgerhaus am Rande der Eilenriede. Stets war er korrekt gekleidet, trat formvollendet auf, sparte bei den Damen nicht mit Handküssen. Und wenn man wusste, dass er Zinnsoldaten und Waffen sammelte, auch über ein umfangreiches Lager erlesener Weine verfügte, dann konnte man sich ihn ohne Mühe auch dort vorstellen, wo er sich tatsächlich auch auskannte: Im Offizierskasino und auf dem Rücken der Pferde.
Wir begegneten Werner Holtfort im Jahre 1971.
Ohne Umschweife kam er zur Sache, nämlich: Engagierte Anwälte müssten zusammengetrommelt werden, um die Standesorganisationen, in Sonderheit den örtlichen Anwaltsverein, zu aktivieren und den Belangen der Anwaltschaft Gehör zu verschaffen. Der Funke sprang über.
In zumeist Nachtsitzungen - stets hielt Werner Holtfort eine Flasche guten Cognacs bereit - wurde man sich einig. Erstmals im Oktober versammelten sich im hölzernen Souterrain der Praxis von Werner Holtfort 15 aufgeschlossene Kollegen, die überwiegend dem bürgerlichen Lager zugehörten. Damit begann der berühmt berüchtigte Holtfort-Keller. Er war die Keimzelle für die spätere beachtliche Entwicklung der Anwaltspolitik - wie man heute weiß - über Niedersachsen hinaus. In jenem Keller sind über Jahre hin Ideen entstanden, Fantasien in die Wirklichkeit umgesetzt, politische Streiche ausgeheckt, Siege gefeiert, Illusionen begraben, nach Niederlagen Wunden geleckt, Zwistigkeiten beigelegt, auch Freundschaften geschlossen worden.
Nachdem Werner Holtfort im Frühjahr 1972 in seinem Keller das Grundsatzreferat ›Utopische (?) Gedanken über Ziel und Funktion eines örtlichen Rechtsanwaltsvereins‹ gehalten hatte, wurde ein Flugblatt verfasst. Im Ergebnis wurden dann immerhin drei Kandidaten aus dem Holtfort-Keller in den Vereinsvorstand des Hannoverschen Anwaltsvereins gewählt.
Um sich Gehör in der Öffentlichkeit zu verschaffen, reifte dann die Idee, eine Zeitung für Rechtsanwälte in Niedersachsen herauszugeben. Am Rande einer Tagung in der Evangelischen Akademie in Loccum - wir waren dem Duft von Pfefferminztee ans Meer in Steinhude entronnen - ersann Jobst Plog den Titel ›einspruch‹".
Die erste Ausgabe dieser Zeitung für Rechtsanwälte - später nannten wir den "einspruch": "Die Zeitung für freie Advokatur" - erschien im April 1974. Herausgeber und Redakteure - zu ihnen gehörte Werner Holtfort - formulierten die Ziele des Blattes so:

"Wir wollen heiße Eisen anfassen und Steine ins Wasser werfen, die Wellen schlagen. ›einspruch‹ soll Medium sein für Minderheiten und kritische Juristen, wider den Stachel löcken und Rechtspolitik gegen den Strich bürsten. Aus eingefahrenen Denkgleisen wollen wir ausbrechen und versprechen Unausgewogenheit. Wir setzen auf Liebhaber, die kritische Nachdenklichkeit veröffentlicht wissen wollen und Ironie nicht anstößig finden."
Werner Holtfort wuchs das Blatt zunehmend ans Herz, es wurde ihm ein wichtiges Sprachrohr für seine und unsere Rufe in die Rechtspolitik.
Er selbst hat viele große Beiträge geschrieben. Die Überschriften der Wichtigsten zeigen, worum es ihm ging: "Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?" (Januar 1976), "Der Todesschuss" (Dezember 1976), "Anwaltschaft ohne Lobby - über das Versagen der Standesvertretung" (April 1978), "Das Gericht lenkt - über den Widerstand der Justiz gegen Tonbandprotokolle" (August 1980), "Chancen für eine liberale Rechtspolitik" (Dezember 1980), "Modell Deutschland - die Bundesrepublik: Exportland für Rüstungsgüter und freiheitsfeindliche Gesetze" (März 1981), "Nuklearrakete und Grundgesetz - Ist die Duldung der atomaren Erpressung durch die Regierung verfassungswidrig?" (Dezember 1981), "Richterliche Unabhängigkeit - ein Januskopf" (Juli 1983), "Ein Lehrstück für Gesetzgeber - Volkserzählung und nimmermehr Volkszählung" (Juli 1983), "Der republikanische Richterbund - zugleich Rückblick und Ausblick auf konservative Juristenvereinigungen" (Juli 1983), "Zur Tabuisierung des Begriffs ›Berufsverbot‹" (Februar 1989), "SPD und Bürgerrechte" (Juli 1989), "Zur Entpolitisierung der Generalstaatsanwälte" (Juli 1989), "Plädoyer für sexuelle Selbstbestimmung" (Dezember 1989), "Über die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten" (Dezember 1989), "Eid und Ehrenwort" (Dezember 1989), "Über den Umgang mit Minderheiten" (April 1990).
Schon in der ersten Ausgabe von "einspruch", also im Frühjahr 1974, forderte Werner Holtfort "Rechtsanwälte in die Richterwahlausschüsse" und schrieb dazu: "Ende 1970 wurde die Öffentlichkeit durch den Streit um die Berufung des Präsidenten des Oberlandesgerichts in Braunschweig mit der Frage konfrontiert, ob es eigentlich richtig sei, daß der (politische) Minister allein entscheide, welche Richter berufen oder befördert werden. [...] Die Beteiligung der Anwaltschaft drängt sich nach dem Prinzip der Gleichberechtigung der Rechtspflegeorgane auf. In streitigen Fällen auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft haben nämlich die Berufsrichter in der anwaltlichen Ehrengerichtsbarkeit ein ausschlaggebendes Mitspracherecht: Bei einer für den Bewerber nachteiligen Entscheidung können sie nach BRAO nicht überstimmt werden. Demokratieverständnis gebietet auch in anderen Fällen Mitwirkungsrechte der Entscheidungsbetroffenen, etwa der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Studenten in Universitätsorganen oder der Eltern und Schüler bei wichtigen Entscheidungen in Schulfragen. Es ist daher kaum zu verstehen, wenn man bei schwierigen, die Berufung von Richtern betreffenden Personalentscheidungen, Vertreter der rechtssuchenden Bevölkerung, nämlich die Rechtsanwälte, nicht beteiligen wollte."

In den 1970er Jahren - man kann es sagen: Tobte der Streit über Inhalt und Grenzen von Strafverteidigung, nämlich vor allem im Hinblick auf die Verteidigung in RAF-Verfahren. Dazu äußerte sich Werner Holtfort unter der Überschrift "Ein Stück soziale Gegenmacht - zur Rollenfindung des Rechtsanwalts" im Sommer 1977 so: "Bei dem Streit um den Begriff ›Organ der Rechtspflege‹, stehen sich nicht Sozialisten oder Kapitalisten gegenüber, sondern Anhänger des Obrigkeitsstaates und des freiheitlichen Rechtsstaates. Dabei geht es nicht um Privilegien der Anwaltschaft. Vielmehr wird, sobald man die Flügel der freien Advokatur beschneidet, der Schutz des Bürgers vor Fehlgriffen der Staatsgewalt verringert. Auch handelt der Streit nicht nur um den Organbegriff mit einem unterschiedlichen Anwaltsverständnis, sondern auch um den Rechtspflegebegriff mit einem verschiedenen Rechtsverständnis. Das wird nicht nur deutlich in der Vorstellung eines Rechts, um dessen ›Aufrechterhaltung‹ oder ›Pflege‹ es geht, sondern auch in dem sonderbar sportlich-romantischen Bild des Deutschen Richterbundes von den drei Rechtspflegeorganen, die ›mit gemeinsamem Ringen um das Recht in den deutschen Gerichtssälen‹ zu befassen seien, wie in der Mißbilligung, Anwälte könnten ›durch Ausnutzung formaler verfahrensrechtlicher Positionen die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege infrage stellen‹ - so der damalige Präsident des Oberlandesgerichts Celle.
Entsteht aber Recht stets neu als Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzung, so kann kein Anwalt sich als ›Organ der Rechtspflege‹ verstehen, sondern nur als Vertreter von Mandanteninteressen, als parteigebundener Helfer und als ein Stück sozialer Gegenmacht, ohne die jeder Angeschuldigte jeder Staatsgewalt unendlich unterlegen wäre. Der Anwalt hat darum zu kämpfen, daß die rechtsstaatlich formalisierten Verfahrensregeln eingehalten werden. Auch dann, wenn sie ›die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege‹ infrage stellen. [...]
Ein ›gemeinsames Ringen‹ der Rechtspflegeorgane, bei dem man sich voller Unbehalten fragt, wer denn der Gegner dieser Gemeinsamkeit sei, der endlich auf die Matte niedergestreckt werden soll, ist nicht das Leitbild unserer Verfassung oder unserer Prozeßordnung. Darf schon der Richter nicht mitringen, weil er unparteilich sein soll, so ist diese restaurative Forderung an den Anwalt endlich unerträglich."
Im April 1978 - "einspruch" wurde inzwischen in einer Auflage von 10.000 Exemplaren gedruckt und verteilt - rechnet Werner Holtfort ab mit den Standesvertretungen, deren Versagen er so beschreibt und begründet:

"Man begnügt sich damit, in periodischen knappen Blockberichten die in Mitteilungsblättern der Rechtsanwaltskammer über längst gefällte und schon ausgeführte Entscheidungen zu unterrichten. Damit fehlt diesen aber jede demokratische Legitimation. Abschirmung gegen Mitsprachemöglichkeit unterhalb der Mandatsträger führt aber zu keinem Demokratieprinzip, sondern erleichtert ein Autokratie- oder wenigstens Oligarchieprinzip, gemindert allenfalls durch die geringe Neigung der ›Standesherren‹, sich mit lebenswichtigen standespolitischen Problemen zu befassen. Das gilt auch für den Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]
Die RAK-Wahlen sind in aller Regel keine Programmentscheidungen, weil die Kandidaten keine Programme bekanntzugeben pflegen und dies auch nicht sollen, sondern reine Personalentscheidungen. Diese fallen aber schon bei der Vorauswahl der Kandidaten in den örtlichen Vereinen, die wiederum von kleinsten Gruppen vorprogrammiert sind. [...] Der Vorgang ist in einem Maße ritualisiert, daß es als anstößig gilt, Gegenkandidaten vorzuschlagen. Ein alternatives Wählen ist als ›Kampfabstimmung‹ ebenso verpöhnt, wie Kandidatenbefragungen nach rechts- und berufspolitischen Vorstellungen. Es gibt sie gewöhnlich auch gar nicht. Die Funktionäre, allenfalls vermehrt um einige einflußreiche, besonders gut etablierte Kollegen, bestimmen im kleinen Kreise selbst, wer sie ergänzen soll. Es sind fast immer die freundlichen, allseits beliebten Herren. [...]
Die Mehrheit des Berufsstandes verweigert die Diskussion, das offene Austragen des Konflikts. Sie trägt das vordemokratische Anwaltsverständnis ebenso mit wie die Ausstoßung der Zuwiderhandelnden und Diffamierung der konsequent selbstkritisch nachdenkenden Minderheiten. Es ist leider bezeichnend, daß zu allen die anwaltliche Berufstätigkeit einschränkenden Gesetzesvorhaben keine Rechtsanwaltskammer und kein Rechtsanwaltsverein jemals eine außerordentliche Versammlung einberufen haben. [...] Eine wirksame Interessenvertretung muß erst geschaffen werden."
Und so geschah es ja denn auch 1979 mit der Gründung des Republikanischen Anwaltsvereins!
Wie sehr es Werner Holtfort um die freie Advokatur ging, zeigt sein Kommentar im September 1974 zum sogenannten Schily-Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (vom 14.2.1973). Im "einspruch" schrieb er:
"Mit diesem Urteil hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts klargestellt, daß richterliche Eingriffe in die anwaltliche Unabhängigkeit gegen das Grundgesetz verstoßen und weder durch Gesetz noch vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht gedeckt sind: Einem Rechtsanwalt könne die Verteidigungsbefugnis von keinem Richter entzogen werden, selbst wegen Verdachts der Tatbeteiligung nicht. [...]"

"Wir haben" - so schreibt Werner Holtfort weiter - "jetzt einen absurden Rechtszustand: Der Rechtsanwalt, der Anstifter oder Mittäter des Angeklagten ist, kann nicht aus dem Verfahren zurückgewiesen werden, wohl aber derjenige Anwalt, der nach richterlicher Beurteilung keine ordentliche Robe trägt. Denn laut Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (vom 18.2.1970) untersteht der Rechtsanwalt in Hinsicht auf seine ›Amtstracht‹ der Aufsicht und Kontrolle des Richters einschließlich dessen Befugnis, diesen Rechtsanwalt bei robenlosem Auftritt vor Gericht zurückzuweisen. [...] Es stellt ein außerordentlich hohes Maß an Subordination dar, wenn man sich ohne sachlich gebotene Gründe von einer anderen natürlichen Person eine bestimmte Kleidung vorschreiben lassen muß. [...]Völlige Unabhängigkeit des Strafverteidigers vom Richter nach Meinung des 2. Senats, Unterworfenheit des Rechtsanwalts selbst in Kleiderfragen nach Meinung des 1. Senats: Diese Divergenz muß vom Gesetzgeber gelöst werden. Im Hinblick auf die Unabhängigkeit kann das nur dahin zielen, den erkennenden Gerichten die Kompetenz für jeden Ausschluß des Anwalts aus Verfahren und Verfahrensabschnitten jedweder Art zu nehmen und den anwaltlichen Berufsgerichten zuzuweisen. So wenig es mit dem Prinzip der Gleichberechtigung der Rechtspflegeorgane übereinstimmen würde, wenn über Ablehnungsgesuche gegen Richter das anwaltliche Ehrengericht zu entscheiden hätte, so wenig paßt es umgekehrt in jenen Grundsatz, wenn Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit über die Ausschließung von Rechtsanwälten aus einem Verfahren zu befinden hätten.
Indessen zeigt sich das höchste Organ der Rechtsanwaltschaft, die Bundesrechtsanwaltskammer, vor einem solchen Maß an Unabhängigkeit eher erschrocken. [...] So scheinen unsere ›Standesherren‹ eher Gegner einer gänzlichen Freiheit der Advokatur von Richteraufsicht zu sein. [...] Die Folge ist der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts, das die Entscheidung über die Ausschließung von Anwälten den staatlichen Gerichten zuweisen will.
Der Meilenstein auf dem Wege zur anwaltlichen Unabhängigkeit, als welcher sich das Schily-Urteil anbot, wird wohl nicht Gesetz werden. Stattdessen dürfte ein Stück anwaltlicher Unabhängigkeit verspielt werden."

III

Zu Gehör bringen möchten wir nun zwei Stimmen aus der genannten Festschrift, zuerst die von Theo Rasehorn: Er beginnt mit einem Seufzer:
"Ach Werner! Weißt Du noch, wie wir 1978 auf der ASJ-Bundesdelegiertenkonferenz in Essen gegeneinander für den stellvertretenden ASJ-Bundesvorsitzenden kandidierten? Natürlich weißt Du es noch - Du hast ja gewonnen.
In der ASJ warst Du auf Bundesebene noch nicht aufgetreten. Anders der ›Trommler‹ für Deine Kandidatur, der heutige SPD-Oppositionsführer im Niedersächsischen Landtag, Gerhard Schröder. Als junger Referendar hatte er zwei Jahre zuvor durch seine selbstbewussten kecken Diskussionsbeiträge gravitätische Justizministerale, die damals bei der ASJ noch den Ton angaben, völlig eingeschüchtert, so dass sie nicht zu kandidieren wagten. In Frankfurt 1976 konnte Schröder schon viele Stimmen für Deine Kandidatur zum ASJ-Bundesvorsitzenden gegen Wassermann zusammentrommeln, aber damals reichten sie nicht. Damit schien für die ASJ der Fall Holtfort erledigt; denn ein solcher Husarenritt ließ sich nicht wiederholen. Der Ochsentour einer ständigen Mitarbeit bei den Bundesausschusssitzungen in Bonn würde sich ein so bekannter und vielbeschäftigter Anwalt wie Holtfort nicht unterziehen. Aber Du tatest es doch, leistetest als Delegierter der ASJ Hannover Kärrnerarbeit. So war Deine Wahl zwei Jahre später zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden keine Überraschung mehr."
Und dann Klaus Vack: "Werner Holtfort ist mir erst verhältnismäßig spät begegnet, wenn man bedenkt, wie viele Jahre politischen Engagements wir, jeder für sich, bereits auf dem Buckel hatten. Seit ich politisch denke, lese ich regelmäßig die Frankfurter Rundschau. Und von Anbeginn bin ich ein begieriger Leserbriefleser. Das hatte bald zur Folge, dass auch ich mich in der FR zu mir wichtigen Vorgängen mit Leserbriefen zu Wort meldete. Eines Tages - es mag Anfang oder Mitte der 70er Jahre gewesen sein - mache ich in der Rubrik ›Freie Aussprache‹ der FR erst ›zufällig‹, dann wiederkehrend einen hartnäckigen ›Konkurrenten‹ aus. Regelmäßig meldete sich da ›Dr. Werner Holtfort, Hannover‹ zu Wort.
Dieser Werner Holtfort nun [...] formuliert und fordert in diesen Leserbriefen in Sachen Grundrecht und Demokratie einen radikalen Liberalismus, der mir aufgrund meiner Erfahrungen mit den meisten ›Liberalen‹ in diesem unserem Lande die Sprache verschlägt.
Es ist, lieber Werner Holtfort, dass mir mit Deinen Leserbriefen wohl erstmals in meinem Leben ein radikaler Liberaler ins Gesichtsfeld gekommen ist, also einer, der sich konsequent für die Freiheit gerade auch Andersdenkender engagiert. Ich muss an dieser Stelle hinzufügen, dass mir die radikale Liberalität nicht etwa fremd und nebensächlich war, nur hatte ich sie bisher nicht bei Liberalen erfahren, sondern im eigenen Stall einer unabhängigen und undogmatischen Linken. Und so habe ich Deine Leserbriefe über die Jahre mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Irgendwann musste ich zur Kenntnis nehmen, ich gestehe wehmütig, dass du Sozialdemokrat bist, und zwar wiederum durch einen Leserbrief, den Du in Deiner Eigenschaft als stellvertretender Bundesvorsitzender der ASJ geschrieben hattest. Aber der Leserbrief war gut. Ich war irritiert: ›Das gibt es doch nicht, eine so prinzipielle Kritik an den Berufsverboten von einem Sozialdemokraten, wo doch der Radikalenerlass von 1972 in erster Linie auf den SPD-Bundesvorsitzenden und Bundeskanzler Willy Brandt zurückgeht‹!
Meine Holtfort'sche Leserbriefzeit währte vielleicht sechs bis acht Jahre, bevor wir uns dann am 13. Januar 1981 in Deiner Wohnung erstmals persönlich begegneten. Du, korrekt gekleidet (ein echter seriöser Rechtsanwalt), ich und die anderen an unserem Treffen auch noch beteiligten Genossen Wolf-Dieter Narr und Oskar Negt in Cordhosen, Pullover und mit offenem Hemdkragen. Als wir bei der vierten, der immer edler werdenden Weinsorte angelangt waren, hast Du dann doch den Binder ausgezogen und den Kragenknopf geöffnet."

IV

Wir, die die Texte für den "einspruch" besprachen, redigierten, verwarfen oder rühmten, taten dies bei Werner Holtfort in der Kanzlei (nicht im Keller) in höchst vergnüglicher, ausgelassener Runde - und, ich sage wahrheitsgemäß und gerne, zur vorgerückten Stunde nicht selten auch in alberner Runde! Davon konnte auch der "einspruch" - immer auf seiner letzten Seite - und vorneweg Werner Holtfort ein Lied singen. Ihm war eine Lieblingsrubrik eingerichtet unter der Überschrift "Ratschläge, die Muttersprache zu verhunzen". Dazu hat Werner Holtfort zu Papier gebracht:
"Niemand weiß, wer die alberne Marotte begonnen hat, Zeitworte mit der überflüssigen Vorsilbe ›ab-‹ zu verlängern. Abklären, abändern, abstützen, absinken, absichern, abmildern. Wilhelm Tell zielte auf den Apfel. Warum soll er neuerdings darauf abzielen? Begeistert nahm die Jugendsprache die neumodische Schluderei auf. ›Da geht mir echt einer ab!‹ Die eindeutig-zweideutige Bemerkung meint: Das darf ja wohl nicht wahr sein: Abgeilen, abmackern, abgreifen, abjacken, ablachen, ablinken, abmischen, abturnen - es nimmt kein Ende mit dem zusätzlichen ›ab‹. Eine liebenswerte Variante findet sich freilich in Mundarten. Erich Loest (›Völkerschlachtdenkmal‹) berichtet, daß die Dorfjugend abends bei einer alten Pappel zu Sang und Schwatz zusammenkam. Eines Tages wurde der morsche Baum gefällt. Wo traf man sich seitdem? Unter der abbenen Babbel. Auch in Tolls Hannover'schem Wörterbuch hat ein Beinamputierter ein ›abbenes Bein‹.
Das alte Lied ›Sag mir, wo die Blumen sind‹, wie fährt es melodischer fort: ›wo sind sie abgeblieben‹? Kappen wir künftig das überflüssige Präfix, wo immer es geht. Ersparnis an Zeit um Raum, Zuwachs an Saft und Kraft; ähnlich beim Anmieten oder Anwachsen, beim Aufspalten, Aufzeigen und Aufoktroyieren, beim Vorprogrammieren und auch beim Vorwarnen, da es im Wesen des Warnens liegt, früher da zu sein als die Gefahr. Diktiert künftig, Rechtsfreund, aber diktiert bitte nicht mehr ab!
Merke: Ich kann es nicht mehr ab! (Stoßseufzer Johannes XXIII. auf dem Konstanzer Konsil am 20. März 1415)."

Margarete Fabricius-Brand ist Fachanwältin für Familienrecht und Bertram Börner Fachanwalt für Strafrecht in Hannover. Bei dem Beitrag handelt es sich um ihre gekürzte Rede bei der Verleihung des Werner-Holfort-Preises 2012 anlässlich des 20. Todestages des Stifters am 12. Mai 2012 in Hannover.

DIE WERNER-HOLTFORT-BIOGRAFIE

Sylvia Remé: Werner Holtfort - Biographie eines Anwalts und Politikers in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts in Niedersachsen, Peter Lang Verlag, Internationaler Verlag der Wissenschaften, München 2011, 278 Seiten, 41,- €

Die Untersuchung zeichnet den Lebensweg von Werner Holtfort (1920-1992) nach. Sie spiegelt zugleich niedersächsische und bundesdeutsche Zeitgeschichte und zeigt an Holtforts Beispiel gelebte Zivilcourage auf. In der Lebensbeschreibung wird kein Held porträtiert; vielmehr steht der Mensch in seiner komplexen Einheit von Idealvorstellungen und praktischem Handeln im sozialen und gesellschaftlichen Kontext im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Autorin ordnet die Biografie in das Zeitgeschehen ein und vergegenwärtigt so die politischen Zusammenhänge dieser Zeit. Die Darstellung und ihre Deutung sind auf die 70er und 80er Jahre des 20. Jahrhunderts beschränkt.

Sylvia Remé, geboren in Hannover, studierte Geschichte, Literaturwissenschaften, christliche Archäologie und byzantinische Kunstgeschichte. Sie promovierte im Fach Geschichte an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität in Hannover.

GESAMMELTE WERKE VON BISSIGEN LAMM

Dr. Sylvia Remé (Hrsg.): Gesammelte Werke vom bissigen Lamm. Satiren und Glossen von Werner Holtfort, JMB Verlag 2012, 200 Seiten, 9,95 €

Sylvia Remé hat mit dem vorliegenden Band eine Auswahl seiner Satiren und Glossen zu gesellschaftspolitischen Themen zusammengetragen, die zumeist der Rechtsanwaltszeitung "einspruch" entnommen sind, die Holtfort gemeinsam mit Dr. Wilhelm Helms und Bertram Börner gründete. Waren es im Parlament eher die Anekdoten, so kam hier sein bissiger Humor zutage. Es konnte ihn zur Weißglut bringen, wenn aus dem "Todesschuss" der "finale Rettungsschuss" wurde, und "Giftmüll" parlamentarisch in "Sondermüll" umgewandelt wurde. Und er wollte seinen Unmut schon gar nicht für sich behalten. (aus dem Vorwort von Wolfgang Jüttner)