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Werner Holtfort. Anwalt und Politiker

REZENSION EINER BIOGRAFIE

VON JÖRG ARNOLD

Im September vergangenen Jahres veranstalteten Mark Deiters(1) und ich an der Universität Münster ein studentisches zeitjuristisches Seminar zu dem Thema "Die Rolle des Rechtsanwalts (Verteidigers) im Wandel von Zeiten, Systemen und Personen".(2) Die einzelnen Themen für die Seminararbeiten der Studierenden wurden bereits im Januar vergeben; sie reichten von der "Anwaltschaft in der Weimarer Zeit", "Anwaltschaft im NS-Staat" über die "Entwicklung von Anwaltsorganisationen in der Bundesrepublik: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Deutscher Anwaltsverein (DAV), Strafverteidigerorganisationen" bis hin zur "Anwaltschaft und Strafverteidigung in der DDR". Zugleich widmeten sich einige Abhandlungen den Biografien von Strafverteidigern in den verschiedenen politischen Systemen, beispielsweise Hans Litten, Heinrich Hannover, Horst Mahler, Otto Schily, Christian Ströbele und Gregor Gysi. Der Name von Werner Holtfort fehlte dabei als eigenständiges Thema, wenngleich er in einer Seminararbeit dennoch eine Rolle spielte. So soll mit der folgenden Abhandlung auch ein wenig nachgeholt werden, was in dem Seminar schon hätte stärker berücksichtigt werden können.
Hauptaugenmerk der Rezension der Holtfort-Biografie von Sylvia Remé(3) soll hier - dem Seminarthema in gewisser Weise folgend - auf den Wandlungen Holforts und sich darauf gründender Kontinuität liegen. Eine Reihe wichtiger Kapitel der Biografie, so zu dem Wirken Holtforts im Niedersächsischen Landtag, seinem enormen politischen und gesellschaftlichen Engagement außerhalb des Landtages, seinen persönlichen Neigungen und zu den Erinnerungen von politischen und persönlichen Weggefährten, müssen dabei in dieser Rezension nicht zuletzt auch aus Platzgründen leider ausgeklammert werden.(4)

UNPOLITISCHER BÜRGERSOHN

Die Biografie beginnt mit den Prägungen Werner Holtforts durch Elternhaus, Kindheit und Jugend, Berufswunsch und Militärdienst, akademische Ausbildung, Studienzeit in Göttingen, der Dissertation. Aber auch die Gedanken Holtforts, die dieser über den Krieg 40 Jahre danach, zum Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus und Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1985 äußerte, spielen eine zentrale Rolle.(5)
Holtfort, 1920 in Hannover geboren, entstammte einem wohlhabenden bürgerlichen Elternhaus. Schon frühzeitig hatte er den Wunsch, Berufsoffizier zu werden. Als 17-Jähriger wurde er Kriegsfreiwilliger. Remé schildert, dass Holtfort als Landtagsabgeordneter in Hannover und Vorsitzender des RAV am 8. Mai 1985 zur Bedeutung des 40. Jahrestages dieses Datums referierte und dabei auch bekundete:
"Ich war kein Widerstandskämpfer, ich habe den braunen Terroristen keines ihrer Opfer entrissen, sondern aus vermeintlichem Patriotismus unpolitisch, ohne tiefes Nachdenken und durch Erziehung zum Gehorsam geprägt, für das Terrorregime gekämpft. Ich habe geschwiegen, als die Synagogen brannten und als man Mitmenschen mit gelbem Judenstern diskriminierte."(6)
Wegen seiner damaligen sogenannten unpolitischen Haltung fühle er sich heute schuldig. Nicht nur die Nazis und ihre Mit-Verführer oder die Mit-Läufer, die meinten, nur ihre Pflicht getan zu haben, sondern auch diejenigen, die in dem ohnmächtigen Gefühl, ja doch nichts dagegen ausrichten zu können, resigniert hatten, seien seiner Ansicht nach schuldig. Die Forderung nach dem Ende des Krieges "Nie wieder Krieg" müsse glaubhaft klingen, was sie jedoch nicht sei, wenn man nicht genau analysiere, aufgrund welcher Ursachen Menschen zum Morden und Foltern, zu Kadavergehorsam und schweigendem Mitwissen "programmiert" werden können. Wichtig sei für ihn aber auch der feste Wille, diesen Entwicklungen künftig zu widerstehen.(7)
Es lohnt sich nicht zuletzt der aktuellen weltweiten Kriege und Kriegsgefahren wegen - die nicht selten auch unter deutscher Beteiligung stehen - die Passagen bei Remé, die sie der Auseinandersetzung Holtforts mit seiner Vergangenheit wie auch mit der des deutschen Faschismus, des Krieges und seiner Ursachen widmet(8), aufmerksam zu lesen. Im Übrigen soll nicht verhehlt werden, dass es zu begrüßen gewesen wäre, wenn viel mehr JuristInnen der Bundesrepublik, nicht zuletzt auch jene von ihnen, die in der Justiz oder in der Rechtswissenschaft nach 1945 herausgehobene Stellungen innehatten, sich ähnlich mit ihrer Kriegsvergangenheit im Zweiten Weltkrieg auseinandergesetzt hätten, wie Werner Holtfort dies getan hat.(9) Überhaupt ist damit die Frage nach dem deutschen Umgang mit der NS-Vergangenheit angesprochen, mit der sich nicht zuletzt JuristInnen bis heute schwertun, was auch auf die Strafrechtswissenschaft zutrifft. So ist beispielsweise erst im Jahre 2003 unter den deutschen StrafrechtslehrerInnen eine öffentliche Diskussion über die Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht in Gang gekommen(10), die dann aber recht schnell wieder verebbte.

WANDLUNGEN UND PRÄGUNGEN

Im Kapitel über die Prägungen Holtforts ist von seiner akademischen Ausbildung zu lesen, die zunächst dem rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Göttingen galt. Remé gelangt zu der Auffassung, dass die Motive, die Holtfort bewogen haben mögen, Jurist zu werden, sich nicht in letzter Konsequenz klären lassen.(11) Interessant ist, dass sich die Autorin in ihrer Arbeit generell auch auf ZeugInnen bezieht, die sie interviewt hat, um möglichst viele Aufschlüsse über das Leben von Holtfort erlangen zu können, gerade auch im Hinblick auf jene Bereiche, über die die schriftlichen Quellen nicht genügend aussagen. Zu einem solchen Bereich gehörte auch die Motivation Holtforts für das juristische Studium, die aber selbst durch Zeugenbefragungen letztlich nicht entscheidend aufgehellt werden konnte.
Ferner stellt Remé einige Grundzüge der juristischen Dissertation von Werner Holtfort über das Thema "Irrtümer über die Rechtswidrigkeit und ihre Behandlung nach dem RStGB" aus dem Jahre 1952 vor. Das Forschungsziel der Arbeit habe in dem richtigen Verständnis von Rechtsirrtum und Schuld bestanden. Im Ergebnis billigte Holtfort allen Menschen innerhalb der Rechtsgemeinschaft grundsätzlich die Fähigkeit zu, das ethische Minimum, das für ein friedliches menschliches Zusammenleben unverzichtbar ist, zu erkennen.(12)
Die LeserInnen erfahren an den Stellen der Biografie Holtforts über die Dissertation auch die wissenschaftliche Nähe zwischen Holtfort und seinem Promotionsbetreuer Hans Welzel. Diese Nähe bezog sich offenbar vor allem darauf, dass Welzel den Rechtspositivismus als die Ursache der Perversion des Rechtsdenkens in der NS-Zeit gesehen hat, was nach Remé von Einfluss auf Holtfort gewesen sei. Unter Berufung auf den Rechtshistoriker Kroeschell, der zeitgleich mit Holtfort in Göttingen Rechtswissenschaften studierte, nahmen an den rechtsphilosophischen Vorlesungen Welzels viele Kriegsteilnehmer teil. Remé schreibt, dass Welzel die Ablehnung des Rechtspositivismus, die Holtfort beeinflusst hat, allein aus vernunftrechtlichen Überlegungen begründet habe, was auf Welzels eigenes Erleben des Nationalsozialismus zurückgehe.(13)
Hier scheint allerdings noch eine Lücke ausgefüllt werden zu müssen, insbesondere durch die juristische Zeitgeschichte, die in der näheren Aufklärung des Wandels von Welzels Positionen aus der NS-Zeit(14) in die Nachkriegszeit besteht, wie auch in der Frage liegen könnte, ob sich in einer Antwort darauf möglicherweise eine Erklärung für Holtforts damalige Affinität zu Welzel, wie sie Remé beschreibt, finden lässt.
Andere Ausführungen Remés im Hinblick auf Holtforts Dissertation lesen sich leider ein wenig unvermittelt, beispielsweise jene, mit denen die Autorin ausdrücklich betont, dass kein zwingender gedanklicher Zusammenhang zwischen der Rechtsphilosophie Welzels und der Diskurstheorie von Jürgen Habermas bestehe. Hiermit soll offenbar etwas voneinander abgegrenzt werden, was es doch ohnehin ist.(15) Und warum die Autorin an dieser Stelle offensichtlich ferner meint, Welzel und Holtfort auch gegen den Marxismus verteidigen zu müssen, bleibt ebenso unklar, wie ihr Zweifel daran, dass der von "den linken Intellektuellen" (Remé spricht damit wohl die 68er-Bewegung an) eingeleiteten Entwicklung von "strukturellen" Veränderungen eine realistische Einschätzung der politischen Verhältnisse im Nachkriegsdeutschland zugrunde lag.(16)

Vor dem Hintergrund dieser Kritik von Remé bleibt dann so manche Frage offen, um noch genauer nachvollziehen zu können, wie es zu der Wandlung Holtforts von einem - wie es Remé formuliert - "Angehörigen der bürgerlichen Schicht hin zu einem politisch links einzuordnenden" Anwalt und SPD-Politiker gekommen ist(17), der - so Remé weiter - "als politisch denkender Mensch bereits von der 68er-Bewegung erfasst gewesen sein muss"(18), und dem es darum ging, anderen "ein Bild vom Menschen als Zoon politikon zu vermitteln"(19), also den Menschen als soziales, sich in der Gemeinschaft handelnd entfaltendes Wesen wahrzunehmen und bei zukünftigen Entscheidungen zu berücksichtigen.(20)
Freilich scheint Remé hier etwas verkürzt formuliert zu haben. Denn die von ihr untersuchte Wandlungskonstellation Holtforts dürfte weniger in der Verschiebung "von bürgerlich nach links" bestanden haben, sondern eher darin, dass Holtfort sich zu einem Vertreter eines fortschrittlichen Bürgertums mit konsequent linken Positionen und Aktivitäten entwickelte. Fernerhin ist sein Leben wohl auch ein Beispiel dafür, dass sogenannte bürgerliche Tugenden kein Hinderungsgrund für die aktive Verfechtung linker Werte sind.(21) Links zu sein, das bedeutete für Holtfort persönlich, sich für einen freiheitlichen und demokratischen Sozialismus einzusetzen, wovon sein Beitrag "Sozialismus oder Barbarei" eindrucksvoll Zeugnis ablegt.(22) Remé zitiert daraus Holtfort mit den Worten, dass es nicht darauf ankommt, was den Kapitalinteressen nutzt, sondern darauf, was der sozialen Gemeinschaft dient; bürgerliche Freiheiten müssen mit sozialer Verantwortung verbunden, Demokratie und Sozialismus unauflöslich miteinander verknüpft werden.(23) Uneingeschränkt ist der Autorin der Biografie zuzustimmen, wenn sie angesichts der jüngsten Krise des Kapitalismus, die nicht allein nur wie Remé offenbar meint, eine "Bankenkrise" ist, sondern Ausdruck systemimmanenter Inhumanität, dazu auffordert, Holtforts Vision von einer humaneren Welt Wirklichkeit werden zu lassen.(24)
Es sei noch angemerkt, dass solche Fragen persönlicher Kontinuität und Diskontinuitäten durchaus auch von grundsätzlichem biografisch-soziologischem Interesse sind, nicht zuletzt für die Erforschung umgekehrt verlaufender Entwicklungen, etwa die Wandlungen von einst aktiven linken AnwältInnen zu heutigen aktiven VertreterInnen eines allein auf Profit ausgerichteten, sich für vermeintlich unpolitisch haltendes und unsozial handelndes Bürgertum. Dabei sind auch solche Entwicklungen früherer linker AnwältInnen zu beobachten, wie jene von Mahler zu einem Anwalt von Nazis und extremen Rechten sowie von Schily zu einem Anwalt des verschärften Sicherheitsstaates. Beide Zeitzeugen sind davon überzeugt, sich dennoch treu geblieben zu sein.(25)
Das trifft auch auf frühere linke AnwältInnen zu, die mittlerweile vorrangig Angehörige der ökonomischen Eliten in Wirtschaftsstrafverfahren verteidigen. Von ihnen ist zu hören, dass sie heute nichts anderes tun würden als früher: Den Rechtsstaat verteidigen, persönliche Wandlungen lägen nicht vor. Derartige Aspekte sind in bisherigen Abhandlungen über die Geschichte der Anwaltschaft mit Ausnahme des Buches und des Films "Die Anwälte"(26) kaum untersucht worden.(27)
Ihnen sollte sich verstärkt - gerade auch innerhalb der Anwaltschaft selbst - zugewandt werden, handelt es sich doch um grundlegende Fragen der Wandlungs- und Anpassungsfähigkeit von JuristInnen in politischen und ideologischen Systemen, nicht selten einhergehend mit dem Arrangement von Macht und Einfluss, versteckt hinter dem Positivismus des Rechts. Auch für derartige Denkanstöße leistet die Biografie über Werner Holtfort einen wertvollen Beitrag.

ENGAGIERTER ANWALT

Insbesondere aus den Auskünften von ZeitzeugInnen, die sich vorrangig auf die anwaltliche Entwicklung von Holtfort beziehen, und auf die sich Remé im zweiten Kapitel ihrer Biografie beruft, lassen sich Rückschlüsse auf Holtforts Wandlungen gewinnen.
Holtfort wurde im Jahre 1955 als Anwaltsassessor in Niedersachsen zugelassen und trat bei seinem Ausbilder Rechtsanwalt Walter Schulz in die Praxis ein. Ab 1961 baute er die nunmehr von ihm in Einzelpraxis fortgeführte rechtsanwaltliche Tätigkeit zu einer "florierenden Industrie- und Wirtschaftspraxis" aus.(28) Offenbar hatten die von Remé dargestellten grundlegenden Veränderungen in der Anwaltschaft einen starken Einfluss auf den oben genannten Wandel von Werner Holtfort. Dazu schreibt Remé, dass Holtfort die späten 1960er Jahre mit der Studentenbewegung und der außerparlamentarischen Opposition aufgeschreckt, politisiert und für Standes- und Rechtspolitik sensibilisiert hätten, was auch dazu führte, dass Holtfort als seriöser und saturierter Anwalt mit einer Gruppe von jungen ebenso kritischen AnwältInnen auf die Straße ging und Flugblätter verteilte, um auf Veränderungen in der Anwaltschaft aufmerksam zu machen.(29)
Die weitere politische und Anwaltsentwicklung Holtforts wird sodann an einigen prägnanten Fällen verdeutlicht(30), wobei die "Affäre Schmidt-Rux" herausragt.
Holtfort hatte im Jahre 1965 als Berichterstatter der Rechtsanwaltskammer (RAK) Celle das Gesuch des Steuerberaters Dr. Karl Schmidt- Rux um Zulassung zur Anwaltschaft zu bearbeiten. Mit den von Schmidt-Rux abgegebenen Angaben galt er im Hinblick auf die NS-Zeit nicht als politisch belastet. Nach einer Richtlinie der RAK aber durfte ein Rechtsanwalt sich weder mit einem Steuerberater zu einer Bürogemeinschaft zusammenschließen, noch selbst Steuerberater sein. Holtfort prozessierte dagegen und erreichte, dass der BGH die Richtlinie für ungültig erklärte, weshalb Schmidt-Rux die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt. Einige Jahre später wurde in den Medien jedoch enthüllt, dass es sich bei dem während der Kriegszeiten in Danzig angeblich als Oberregierungsrat tätigen Schmidt-Rux um Schmidt-Römer handelte, der ein vertrauter Berater des Chefs der Parteikanzlei von Hitler, Martin Bormann, war und den Grad eines Reichsamtsleiters der NSDAP innehatte. Er habe bei Antragstellung unter seinem Namen die frühere Position verschwiegen. Das von der Staatsanwaltschaft Hannover eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mangels Tatverdachts eingestellt. Nach dem Gesetz zum Abschluss der Entnazifierung im Lande Niedersachsen vom 18. Dezember 1951 erfolgte keine Rücknahme der Anwaltszulassung.(31)

Holtfort sprach sich indes dafür aus, die Anwendbarkeit des § 14 BRAO zu prüfen, da die Zulassung bei dem Täuschungsversuch über eine politische Vergangenheit zurückzunehmen sei. Dabei trug Holtfort eine Reihe von Aspekten vor, aus denen sich die von Schmidt-Rux vorgenommene Täuschung ergebe. Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder der RAK wollte dem Tatbestand der Täuschung jedoch nicht nachgehen.(32) Daraufhin erklärte Holtfort seinen Rücktritt aus dem Vorstand der RAK. Die Mehrheitsmeinung der RAK bestand darin, dass ein Mensch, der gefehlt hat, doch nach 30 Jahren das Recht habe, in Ruhe gelassen zu werden. Heute bestünden andere Sorgen und man solle "solche alten Klamotten nicht aufwärmen, weil man sich ansonsten lächerlich" mache.(33)
Holtfort wurde mit Schmäh- und Drohbriefen konfrontiert, Mandatsentziehungen folgten, auf ihn wurden zwei Brandanschläge verübt. Der Biografie ist zu entnehmen, dass Holtfort zu dem Fall "Schmidt-Rux" selbst geschrieben hat, dass die "aufsteigende bürgerliche Laufbahn des hannoverschen Anwaltsnotars H." plötzlich abbrach, weil er darauf beharrt hatte, dass auch für einen "ehemaligen Naziführer" wie für jeden anderen Bürger das Gesetz gelten müsse.(34) Remé kommentiert das mit den sicherlich zutreffenden Worten, dass hier Holtforts ausgeprägter Gerechtigkeitssinn in seinem konsequenten Verhalten erkennbar werde, sich aus berufsständischen Gremien zurückzuziehen und damit kapitalkräftige Mandanten zu verlieren. Die LeserInnen erfahren, dass der Jurist Helmut Kramer, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Braunschweig (und seit dem Jahre 2010 Werner-Holtfort-Preisträger - J. A.) in der Angelegenheit Schmidt-Rux den zeitlichen Beginn für Holtforts politische Sensibilisierung sieht, vor allen Dingen verknüpft mit der Auseinandersetzung mit JuristInnen mit Nazi-Vergangenheit. Ingo Müller, der Holtfort aus dieser Zeit ebenfalls gut kennt, ergänzte diesen Gesichtspunkt von Kramer noch, indem er darauf hinwies, dass auch die gegen Holtfort verübten Brandanschläge, gewissermaßen der unmittelbare Eindruck von Gewalt in der bürgerlichen Gesellschaft in Reaktion auf jene, die die Auseinandersetzung mit der Nazi-Vergangenheit vorantreiben wollten, zu seiner Wandlung beigetragen haben.(35)
Diese Wandlung Holtforts zeigt sich unter anderem an seiner eigenen anwaltlichen Tätigkeit in politischen Verfahren der 1970er und 1980er Jahre. Dazu werden in der Biografie mehrere Fälle beschrieben. So erhob Holtfort Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung des Fernmelde-, Post- und Briefgeheimnisses von Günter Wallraff,(36) er vertrat den SPD-Bundestagsabgeordneten Karl-Heinz Janssen im Parteiausschlussverfahren, das gegen diesen wegen seiner Kritik an der Bundesregierung durchgeführt wurde und sich darauf bezog, dass Janssen der SPD-Regierung vorwarf, sie betreibe mit ihrer Informationspolitik über die Stationierung von Nuklearwaffen auf dem Bundesgebiet "Geheimdiplomatie gegenüber dem eigenen Volk".(37) Holtfort verteidigte den Osnabrücker Hochschullehrer Utz Maas im sogenannten Oldenburger Buback-Prozess, der gegen 13 niedersächsische HochschullehrerInnen und WissenschaftlerInnen wegen des Vorwurfs stattfand, dass diese mit einer veröffentlichten Dokumentation Sympathie für den Mord an Generalbundesanwalt Buback bekundet hätten(38), Holtfort vertrat in einem Berufsverbotsverfahren gemeinsam mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Martin Hirsch den Lehrer Karl-Otto Eckartsberg, der wegen seiner Kandidatur bei den Kommunalwahlen 1981 in Hannover für die DKP aus dem Schuldienst entlassen worden war(39), und schließlich wandte sich Holtfort gegen die Eingriffe des Verfassungsschutzes gegenüber dem Kabarettisten Dietrich Kittner.(40)

STREITER FÜR DIE SACHE DER FREIEN ADVOKATUR

Obwohl Holtfort sich nie als typischer Strafverteidiger verstand, hat er sich insbesondere für die beruflichen Interessen der Strafverteidiger eingesetzt, wobei nach Remé der Ausgangspunkt dafür in der politisch aufgeheizten Atmosphäre der Gewalt durch die RAF und in der Frage lag, wer eigentlich die beruflichen Interessen der Anwälte vertrete, die Terroristen verteidigten.(41) Dieser gesellschaftliche Kontext diente Holtfort aber wohl nur als Ausgangspunkt, um sich auch generell gegen unzulässige Einschränkungen der für die Bewahrung des Rechtsstaates so ungemein wichtigen freien und unabhängigen Advokatur zu wenden.
Dies wird besonders deutlich an Holtforts Auffassung vom Anwalt als "Rechtshelfer sozialer Gegenmacht" statt als "Organ der Rechtspflege".(42) Gerade jüngst wieder zunehmende Disziplinierungsversuche gegenüber StrafverteidigerInnen durch Staatsanwälte und Gerichte, wie beispielsweise das Vorgehen der Justiz, einschließlich des BGH gegen den Strafverteidiger Stephan Lucas zeigen(43), dass die damalige Sorge von Holtfort, wonach unter dem Begriff "Organ der Rechtspflege" die Freiheit der Advokatur angegriffen wird(44), an Aktualität nicht verloren hat. Entwicklungen des Zeitgeistes wie die gesetzlich legalisierten Absprachen im Strafprozess und das dadurch von vielen StrafverteidigerInnen als zwangsläufig empfundene Arrangement damit dürfen nicht daran hindern, sich stets Holtforts Feststellung in Erinnerung zu rufen, dass eine einmal "eingeleitete Unfreiheit der Advokatur auf alle Strafprozesse" durchschlägt.(45)
Holtfort hat sich dem konsequenten Geist der freien Advokatur auch durch verschiedene rechtspolitische Aktivitäten verpflichtet gesehen, über die in der Biografie berichtet wird. So die Gründung der Zeitschrift "einspruch" als ein Sprachrohr der Anwaltschaft, ferner des Vereins "Freie Advokatur, demokratische Vereinigung von Rechtsanwälten und Notaren" und besonders die Mitbegründung des RAV im Jahre 1979.(46) Holtfort selbst formulierte bei der Gründung des RAV dessen Ziele wie folgt:
"Liberale und progressive Stimmen aus der Anwaltschaft sollten sich ›zum Besten des Gemeinwohls artikulieren und für die gesamte Bevölkerung zu Gehör bringen‹. Es sollen auf politischem, aber auch auf juristisch-beruflichem Wege Prinzipien der Demokratie und Freiheitsbestrebungen des liberalen bürgerlichen Zeitalters durchgesetzt und verfestigt und somit das Programm des Grundgesetzes wirklich erfüllt werden. Dazu sei es notwendig, das Bild des Anwalts und seine Funktion in der Gesellschaft neu zu durchdenken. Mitglied könne werden, wer für eine freiheitlichere, menschlichere und gerechtere Gesellschaft eintrete."(47)
Für Holtfort war der Jurist, frühere Rechtsanwalt und sozialdemokratische Bundestagsabgeordneter, Adolf Arndt, der als ein "menschlicher Jurist" und "Anwalt humanitärer Demokratie" galt, ein großes Vorbild.(48) In einer Rede als späterer Ehrenvorsitzender des RAV betonte Holtfort, dass Arndt Begriffe wie "Wahrheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde nicht nur als Rechtswissenschaftler definiert, sondern sie als Politiker anderen zum Bewusstsein gebracht und sie auch gegen den Widerstand von Personen und Institutionen tagtäglich mit nie erlahmender Beharrlichkeit durchgesetzt [hat]".(49)
Dabei bezieht sich Holtfort auch auf Albert Camus, den er mit den Worten zitiert, dass es weder absolute Gerechtigkeit noch absolut gerechte Menschen gibt, sondern "nur Herzen, die mehr oder weniger arm sind an Gerechtigkeit".(50)
Es sind vor allem diese Werte von Mitmenschlichkeit, Gerechtigkeit des Herzens, menschlicher und gesellschaftlicher Solidarität, politischer und rechtliche Liberalität sowie Friedensliebe, die das Leben und Wirken von Werner Holtfort maßgeblich bestimmt haben, sei es als Anwalt, Interessenvertreter von Anwälten, Politiker, vor allem aber als Mensch in seiner komplexen Einheit von Idealvorstellungen und praktischem Handeln im sozialen Kontext, wie auf dem Buchrückentext das Resumeé der Biografie so zutreffend wiedergegeben wird. Werner Holtfort wird den Leserinnen und Lesern der Biografie in diesem Sinne sehr nahegebracht.(51)

Prof. Dr. Jörg Arnold ist Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg i. Br. und Vorstandsmitglied des RAV.

Fußnoten

(1) Prof. Dr. Mark Deiters, Universitätsprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Münster
(2) Zu dem Seminar hatten wir auch Zeitzeugen bzw. Persönlichkeiten mit besonderem Sachverstand eingeladen. Das waren Prof. Dr. Ingo Müller sowie die Rechtsanwälte Dr. Felix Busse, Prof. Dr. Eckbert Klüsener und Hartmut Pfeil.
(3) Remé: Werner Holtfort. Biographie eines Anwalts und Politikers in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts in Niedersachsen. München (Martin Weidenbauer [Forum Deutsche Geschichte. 24]) 2011.Vgl. auch Fabricius-Brand/Isermann/Seifert/Spoo (Hrsg.): Rechtspolitik mit "aufrechtem Gang". Werner Holtfort zum 70. Geburtstag. Baden-Baden 1990, darin insbes. Fabricius-Brand/Isermann: "Ein Anwalt und Rechtspolitiker mit aufrechtem Gang - Biographische Notizen zum 70. Geburtstag von Werner Holtfort", S. 325 ff.
(4) Vgl. dazu aber näher die Buchbesprechung von Saipa, in: NdsVBl 8/2011, S. 231 f.
(5) Remé, Werner Holtfort, S. 44.
(6) Ebd., S. 45.
(7) Ebd.
(8) Ebd., S. 46 ff.
(9) In diesem Zusammenhang sei auf folgende Passage in einem Beitrag von Fischer über einen von Hilgendorf herausgegebenen Sammelband mit dem Thema "Die deutschsprachige Strafrechtswissenschaft in Selbstdarstellungen", 2010, verwiesen: "Ein wenig anstrengend sind die Ausführungen, mit denen drei der vier aktiven Kriegsteilnehmer unter den Autoren Einzelheiten ihrer Teilnahme am Russlandfeldzug einschließlich eigener Hochbegabung auch auf diesem Gebiet erläutern. Interessanter als die Wiedergabe soldatischer Pflichterfüllung und die Erwähnung hierfür erlangter Belobigungen wären hier Gedanken über Schrecken, Trauma und Verantwortung gewesen." (Fischer: "Spuren der Strafrechtswissenschaft. Eine Leseempfehlung". In: Bernsmann/Fischer (Hg.): Festschrift für Ruth Rissing van Saan, Berlin 2011, S. 143 ff., 149 f.
(10) Vogel: Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht, Berlin 2004. Vgl. aus dem Schrifttum zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit u.a. Marxen: Das Problem der Kontinuität in der neueren deutschen Strafrechtsgeschichte, KritV 1990, S. 287-298; ders.: Der Kampf gegen das liberale Strafrecht, 1975, insbes. S. 263 ff.; Naucke: Die Aushöhlung der strafrechtlichen Gesetzlichkeit durch den relativistischen politisch aufgeladenen strafrechtlichen Positivismus". In: Naucke: Gesetzlichkeit und Kriminalpolitik. Abhandlungen zum Strafrecht und zum Strafprozeßrecht, 1999, S. 256-273; ders.: Über die Zerbrechlichkeit rechtsstaatlichen Strafrechts. Materialien zur neueren Strafrechtsgeschichte, 2000; Vormbaum: Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte, 2. Aufl., 2011, S. 184-222.
(11) Remé, S. 37.
(12) Ebd., S. 43.
(13) Ebd., S. 42.
(14) Siehe dazu die Andeutung von Vogel: Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht, ZStW (115) 2003, S. 638 ff. (656); deutlicher Frommel: "Welzels finale Handlungslehre". In: Reifner/Sonnen (Hrsg.): Strafjustiz und Polizei im Dritten Reich, 1984, S. 86 ff.
(15) Remé schreibt dazu: "Wenn zur Diskurstheorie von Habermas bemerkt worden ist, dass in ihr ›Marxismus und Kantianismus im Widerstreit‹ liegen, so trifft das genau für Hans Welzel und seinen Schüler Werner Holtfort nicht zu. Ihre weitgehend auf Kant gestützten (rechts-)philosophischen Ansichten werden nicht durch geschichtsphilosophische Spekulationen ergänzt, sondern allein durch den Blick auf die ›sachlogischen Strukturen‹ der Rechtswirklichkeit." (Remé, S. 42)
(16) Ebd.
(17) Remé, S. 53. Es ist mir nicht richtig verständlich, warum Remé an einigen Stellen das Wort links in Anführungs­zeichen setzt.
(18) Ebd., S. 53.
(19) Ebd., S. 92. Dieses Zitat steht konkret im Zusammenhang mit Holtforts Engagement für die Juristenausbildung an der Universität Hannover.
(20) Ebd.
(21) Vgl. dazu auch Fabricius-Brand/Isermann, in: Fabricius-Brand/Isermann/Seifert/Spoo (Hrsg.): Rechtspolitik, S. 325. Fabricius-Brand und Isermann sprechen von Holtforts "Wertekonservatismus", der ihm Motiv sei und Kraft gebe, sich politisch zu engagieren.
(22) Holtfort, in: Spoo (Hrsg.): Wie weiter? Plädoyers für eine sozialistische Bundesrepublik, 2. Aufl., 1988, S. 15 ff.
(23) Remé, S. 219. Heinrich Hannover, zuverlässiger Freund von Werner Holtfort, bezeichnete diesen als einen freiheitlich gesinnten Sozialisten und unermüdlichen Kämpfer für ein besseres Strafrecht und mehr Demokratie (zit. nach Remé, S. 211).
(24) Ebd.
(25) Vgl. dazu Block/Schulz: Die Anwälte. Eine deutsche Geschichte, 2010.
(26) Ebd.
(27) Vgl. dazu u.a. Brunn/Kirn: Rechtsanwälte. Linksanwälte, 2004 (Rezension von Honecker, RAV-Info-Brief 94/95 - http://www.rav.de/publikationen/infobriefe/ archiv/infobrief-94-2005/rechtsanwaelte-linksanwaelte/); Busse: Deutsche Anwälte. Geschichte der deutschen Anwaltschaft 1945-2009, 2010; DAV (Hrsg.): Anwälte und ihre Geschichte. Zum 140. Jahrestag des Deutschen Anwaltsvereins, 2011.
(28) Remé, S. 53.
(29) Ebd., S. 55.
(30) Ebd., S. 55 ff.
(31) Ebd., S. 63
(32) Ebd., S. 59 ff.
(33) Ebd., S. 65.
(34) Ebd., S. 66.
(35) Das hat mir Ingo Müller in einem Telefongespräch am 25.10.2011 mitgeteilt.
(36) Remé, S. 96 ff.
(37) Ebd., S. 98 ff.
(38) Ebd., S. 101 ff.
(39) Ebd., S. 106 ff.
(40) Ebd., S. 113 ff.
(41) Ebd., S. 83.
(42) Ebd.‚ S. 86.
(43) Siehe dazu die Internetfassung des Eröffnungsvortrages von Klaus Malek auf dem 35. Strafverteidigertag 2011: http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/Material%20Strafverteidigertage/vortrag%20malek.htm
(44) Holtfort: "Der Anwalt als soziale Gegenmacht". In: Holtfort (Hg.): Strafverteidiger als Interessenvertreter, 1979, S. 37 ff., 39 f.
45) Ebd., S. 40.
(46) Remé bezieht sich in ihren Ausführungen über den RAV insbesondere auf die Rede Ingo Müllers zum 25. Jubiläum des RAV am 8.10.2004 in Berlin. Da der Text in dem Info-Brief des RAV 94/2005 abgedruckt und auch im Internet zugänglich ist, kann hier darauf verwiesen werden: (http://www.rav.de/publikationen/infobriefe/archiv/infobrief-94-2005/gruendungsgeschichte-des-rav/).
(47) Remé, S. 77.
(48) Vgl. Holtfort: "Adolf Arndt (1904-1974). Kronjurist der SPD". In: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen, 1988, S. 451 ff.
(49) Ebd., S. 79.
(50) Ebd., S. 79. Die Stelle bei Camus stammt aus seinem Essay "Die Guillotine. Betrachtungen zur Todesstrafe" (vgl. dazu Fuchs: "Albert Camus oder das Abenteuer ein Mensch zu sein". In: Danzer (Hrsg.): Dichtung ist ein Akt der Revolte, Würzburg 1996, S. 221 ff., 273 ff.). Vgl. zu der Verpflichtung des RAV, dem Vermächtnis von Werner Holtfort in besonderer Weise verbunden zu sein, die Ausführungen des früheren RAV-Vorsitzenden Wolfgang Kaleck mit dem Thema "Der RAV in der Nach-Holtfort-Epoche" anlässlich des 25-jährigen RAV-Jubiläums in dem Info-Brief 94/2005 bzw. im Internet unter: <link publikationen/infobriefe/archiv/infobrief-94-2005/der-rav-in-der-nach-holtfort-epoche/>http://www.rav.de/publikationen/infobriefe/archiv/infobrief-94-2005/der-rav-in-der-nach-holtfort-epoche/</link> . Vgl. auch zu der Arbeit der Werner-Holtfort-Stiftung: http://www.holtfort-stiftung.de/arbeit.html.