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Zum Stand der Bürgerrechtsbewegung

Einige Anmerkungen zur Tagung »Sicherheitsstaat am Ende – Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte«

Einige Anmerkungen zur Tagung »Sicherheitsstaat am Ende – Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte«

Peer Stolle und Tobias Singelnstein

 

Am 23. und 24. Mai 2008 fand in Berlin ein bundesweiter Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte unter dem Titel »Sicherheitsstaat am Ende« statt.Organisiert wurde die Veranstaltung von den neun Bürgerrechtsorganisationen, die gemeinsam den Grundrechtereport herausgeben. Ziel des Ganzen war es, nicht nur eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Entwicklungen im Bereich der (inneren) Sicherheit zu leisten, sondern auch die eigene Praxis kritisch zu diskutieren. Hier wäre es wichtig gewesen, sowohl die gemeinsamen inhaltlichen Ausgangspunkte als Grundlage einer fundierten Kritik zu thematisieren, als auch konkrete Ansätze für die Entwicklung politischer Gegenstrategien zu entwickeln.Die Legitimität des Sicherheitsstaates und seiner Politik sollte nachhaltig untergraben werden.

1. Rückblick

Dieses – zugegebenermaßen hochgesteckte – Ziel konnte nicht erreicht werden. Zwar haben sich an beiden Tagen zwischen 200 und 300 Interessierte in der Berliner Humboldt-Universität, dem Tagungsort, zusammengefunden. Jedoch krankte der Kongress an den beinahe schon typischen Unzulänglichkeiten der Bürgerrechtsbewegung in Deutschland.

a. Die VeranstalterInnen und ihr politisches Umfeld blieben weitestgehend unter sich. Eine Einbeziehung von externen Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen ist nur begrenzt gelungen. Dies kann nicht am Thema liegen, da die Inhalte der Foren – Migration, Versammlungsrecht, Sicherheitsarchitektur, Militarisierung – auch Menschen ansprechen, die außerhalb der klassischen Bürgerrechtsbewegung politisch aktiv sind. Die im Januar 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung, die Paragraf-129a-Verfahren der letzten Jahre gegen linke AktivistInnen, die weiträumigen Versammlungsverbote während des G8-Gipfels, die nicht Abreißen wollende Diskussion um einen Einsatz der Bundeswehr im Innern, das neue BKA-Gesetz und schließlich auch die flächendeckende Bespitzelung von MitarbeiterInnen des Lidl-Konzerns sind Themen, die unmittelbar vor dem Kongress in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurden und zu denen verschiedene politische Spektren und Gruppen eine  eigene Praxis entwickelt haben. Trotzdem konnten diese Kreise kaum erreicht werden. Dies liegt zum einen daran, dass es nicht gelungen ist, Gruppen und Institutionen, die nicht im klassischen Sinne Bürgerrechtsarbeit praktizieren, anzusprechen und aktiv in die Vorbereitung des Kongresses einzubinden. Dazu gehören Gewerkschaften, MitarbeiterInnen betroffener Unternehmen, aber auch Gruppen wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Zum anderen wird es u. E. immer offensichtlicher, dass die politische  Ausrichtung allein auf politische Grundrechte nicht mehr ausreicht, sondern es einer Verbindung von politischen und sozialen Grundrechten bedarf; eine  Diskussion, die in anderen Teilen der Welt schon viel weiter fortgeschritten ist. Eine entsprechende Erweiterung der politischen Agenda der Bürgerrechtsbewegung könnte damit sowohl einem reinen Antietatismus, als auch einer weitverbreiteten Mentalität entgegenwirken, politische Forderungen einfach an den Staat zu delegieren und damit emanzipatorische Entwicklungen zu blockieren.
  
Die sich daraus ergebenden Widersprüche sollten nicht verdeckt, sondern offen benannt und produktiv genutzt werden. Unter den derzeitigen gesellschaftlichen Bedingungen lediglich eine Freiheit vom Staat einzufordern, greift zu kurz und ignoriert die Lebensbedingungen von einem Großteil der Menschheit, für die dieExistenz von – wie auch immer gearteten –  gesellschaftlichen Institutionen, die halbwegs soziale Mindeststandards gewährleisten können, einen enormen sozialen Fortschritt bedeuten würde. Die freie Entfaltung aller und jedes Einzelnen ist nur dort möglich, wo soziale Rechte respektiert und eine soziale Grundsicherung garantiert werden, beispielsweise durch eine allen zugängliche soziale Infrastruktur.

Die Schaffung dieser Voraussetzungen von staatlichen Institutionen einzufordern, ist legitim. Allerdings können globale soziale Rechte nur dort Geltung beanspruchen, wo sie auch bürgerschaftlich angeeignet, durchgesetzt und gesichert werden. Soziale und politische Menschenrechte sind – wie das Recht auch im Gesamten – Ergebnis sozialer Auseinandersetzungen und damit auch immer gegen den Staat durchzusetzen. In diesem Spannungsverhältnis gilt es zu agieren und neue Wege einer emanzipatorischen bürgerrechtlichen Politik zu entwickeln.

b. Darüber hinaus wurde auf dem Kongress deutlich, dass die Bürgerrechtsbewegung in Deutschland zu sehr von JuristInnen dominiert
ist und die ReferentInnen sich in ihrer Argumentation zu sehr an rechtlichen Kategorien orientierten. Gemeinsame Diskussionen drehen sich oft um die Klage über die Rechtswidrigkeit staatlichen Handelns und die Frage nach den Möglichkeiten juristischer Interventionen. Gerade in den Foren erfolgten oft nur juristische Bestandsaufnahmen; die Diskussion über politische Interventionsstrategien kam zumeist zu kurz. Lediglich auf dem Abschlusspodium wurde die Frage nach neuen politischen Handlungsansätzen eingehender thematisiert, ohne dass sich hieraus eine weiterführende Perspektive entwickelt hätte.

Ein Rekurrieren auf das Recht als gesellschaftliches Konfliktlösungsmedium oder das abstrakte oder konkrete Einfordern von rechtsstaatlichen Verhältnissen sind nur bedingt geeignete Strategien, um der derzeitigen Entwicklung entgegen wirken zu können. Das Recht ist – wie viele andere gesellschaftlichen Felder auch – umkämpftes Terrain und daher in seiner Ausgestaltung und seiner vorherrschenden Funktion maßgeblich abhängig von den jeweils existierenden gesellschaftlichen Verhältnissen. Zwar kann mittels Recht und Gesetz staatliche Gewalt eingeschränkt, zivilisiert und in Bürger schützende Förmlichkeiten gezwängt werden. Darüber hinaus können gegenhegemoniale Strategien in das (trans-)nationale Recht eingeschrieben werden, wie es zum Beispiel der Frauen- und der antirassistischen Bewegung teilweise gelungen ist. Derartige Normen, wie die Ächtung rassistischer und sexualisierter Gewalt, tragen auch dazu bei, das gesellschaftliche (Un-)Rechtsbewusstsein zu prägen.

Das Recht ist aber auch Mittel zur Erweiterung des staatlichen Handlungsspielraums und dient damit der Legitimierung von staatlicher Gewalt.
Zurzeit sind diejenigen im Vorteil, die die Macht legitimierende Funktion des Rechts favorisieren. Insofern ist es nicht weiterführend, auf das Recht als Allheilmittel zu rekurrieren. Zwar sollte die aufklärerische Funktion des Rechts – als Begrenzungsmittel staatlicher Gewalt – und die schützende Funktion des Rechts – als Mittel zur Sicherung sozialer Grundrechte – stark gemacht werden. Das Recht muss mobilisiert werden als Ressource und Mittel zur gesellschaftlichen Veränderung, zur Erweiterung gesellschaftlicher Partizipationsmöglichkeiten, zur Schaffung von Ressourcengerechtigkeit sowie zur Stärkung der Autonomie des Einzelnen.

Hierauf darf sich eine Bürgerrechtspolitik, die den gegenwärtigen Entwicklungen gerecht werden will, aber nicht beschränken. Parallel dazu und eigentlich vorrangig muss es darum gehen, eigene gesellschaftliche Perspektiven stark zu
machen, die unabhängig von rechtlichen Kategorien eine Grundlage unserer Positionen bilden und sich in der Öffentlichkeit verankern kann.

c. Damit verbunden ist die Frage nach den gesellschaftlichen Hintergründen für die aktuelle Entwicklung. Sie wurde an vielen Stellen während des Kongresses angesprochen, blieb aber oft nebulös und wurde nicht weiter konkretisiert. Hierin offenbart sich eine inhaltliche Schwachstelle der Bewegung (deren Beantwortung allerdings auch nicht zentrale Zielstellung des Kongresses gewesen ist und aufgrund ihrer Komplexität auch nicht sein konnte). Gerade aus der Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse können viele wichtige Ansatzpunkte für eine Kritik und eine Diskussion über Strategien und Perspektiven gewonnen werden.

d. Auch fehlt es der Bürgerrechtsbewegung in Deutschland an einer effektiven internationalen Vernetzung und einer stärkeren Rezeption von international geführten Debatten. Gerade im Bereich der Menschenrechte sind die Diskussionen beispielsweise in Lateinamerika, Großbritannien und den USA oft schon viel weiter.

2. Ausblick

Falsch wäre es, aus diesem Fazit die Schlussfolgerung zu ziehen, dass derKongress in seiner Zielsetzung gescheitert ist. Die Zusammenkunft sollte vor allem auch ein Anfang sein: für das Zusammenführen von Diskussionssträngen, die an verschiedenen Ecken verfolgt werden; für ein Ausloten der Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb der Bürgerrechtsorganisationen; für Diskussionen um neue politische Handlungsstrategien, die den gegenwärtigen Entwicklungen gerecht werden.

Wenn der Kongress ein Erfolg gewesen sein soll, dann darf er tatsächlich nur ein Anfang gewesen sein. Dies bedeutet, dass die angesprochenen Themen, derer sich die Bürgerrechtsbewegung dringend annehmen muss, nunmehr in eine kontinuierliche Diskussion überführt werden sollten.
Die Bürgerrechtsbewegung muss aus ihren politischen Handlungsmustern ausbrechen, nach neuen inhaltlichen Ansätzen suchen und Bündnisse eingehen mit Organisationen und Personen, mit denen es inhaltliche und strategische Überschneidungen gibt. Für die zukünftige Arbeit sollen an dieser Stelle einige Ansatzpunkte formuliert werden.

a. Es bedarf zunächst einer Verbreiterung der Bürgerrechtsarbeit. Der Abbau der politischen Grundrechte und die Neuentwicklung einer Sicherheitsarchitektur sind nicht nur Themen der Bürgerrechtsorganisationen, sondern werden auch in anderen politischen Foren und Organisationen diskutiert und kritisiert. Gerade die Zusammenarbeit mit »Betroffenen«gruppen und »allgemeinpolitischen« Organisationen muss intensiviert und verstetigt werden.

Die Ausweitung von staatlichen und privaten Kontroll- und Überwachungsbefugnissen, der Umbau der Sicherheitsarchitektur, die Aushöhlung des Streikrechts und die Verschärfung des Versammlungsrechts stehen nicht nebeneinander, sondern sind Ausdruck der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung. Die Verbindungen zu benennen und die jeweiligen Akteure zusammenzubringen, sollte zu einer zentralen Aufgabe der Bürgerrechtsbewegung in den nächsten Jahren werden.

Im Zusammenhang mit den Paragraf-129a-Verfahren und der Kriminalisierung der Anti-G8-Bewegung im letzten Jahr hat die Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen, politischen Akteuren aus dem Bewegungsspektrum, aber auch aus dem institutionellen Bereich, JournalistInnen und der Bürgerrechtsbewegung zum Teil sehr gut geklappt. Bei dem Skandal um die Bespitzelung von Lidl-Beschäftigten dagegen waren die Bürgerrechtsorganisationen zu wenig sichtbar.

Zu einer Verbreiterung gehört aber auch die schon oben genannte Erweiterung der politischen Themenpalette. Gerade die Frage nach den sozialen Grundrechten kann nicht losgelöst von den politischen Freiheitsrechten beantwortet werden. Diese Diskussion kann weiterhin nicht auf den deutschen oder europäischen Bereich beschränkt bleiben, sondern muss die Forderung nach einer weltweiten Durchsetzung dieser Rechte beinhalten.

b. Eine Verbreiterung der Bürgerrechtsbewegung kann nur Erfolg haben, wenn möglichst viele Aktive in die Arbeit mit einbezogen werden und gleichzeitig eine Professionalisierung erfolgt. Eine erfolgreiche Bürgerrechtsbewegung kann weder auf das eine noch auf das andere verzichten.

Viele Felder können nur oberflächlich angegangen werden, da es an den  Ressourcen, aber auch an einer professionellen Arbeitsweise fehlt. Gerade im Bereich der medialen Vermittlung der Arbeit der Bürgerrechtsbewegung sind Verbesserungen noch möglich. Darüber hinaus sollte überlegt werden, ob die bisherige Aufteilung der Bürgerrechtsarbeit, nach der thematisch eigentlich alle für alles zuständig sind und sich nur Nuancen in der politischen Zuspitzung und der jeweiligen Herangehensweise ausmachen lassen, so aufrecht erhalten werden kann. Vielleicht sollte darüber nachgedacht werden, wie die Arbeit in und zwischen den Bürgerrechtsorganisationen intensiviert und professionalisiert werden könnte.

c. Oft erscheint Bürgerrechtsarbeit als etwas sehr altbackenes, als nicht zeitgemäß, als ein politisches Feld für »alte Damen und Herren«. Dies liegt einerseits an der Mitgliederstruktur mancher Bürgerrechtsorganisationen, andererseits an einem überholten Verfassungspatriotismus, der zum Teil aus unseren Reihen propagiert wird. Hier sollte darüber nachgedacht werden, welche neuen Aktionsformen genutzt werden können, um die Bürgerrechtsbewegung daraus zu »befreien«. Gleichzeitig ist es erforderlich, neue Bündnispartner zu finden und mit Leuten und Netzwerken zusammen zukommen, die auf unseren Themenfeldern agieren, aber keinen originären Bezug zur Bürgerrechtsbewegung haben.

Dieser Artikel soll nur ein Beitrag für eine hoffentlich fruchtbringende und weiterführende Diskussion über die Zukunft der Bürgerrechtsbewegung sein. Wenn der Kongress Anlass gegeben hat, über solche Fragen nachzudenken
und Auseinandersetzungen anzuregen, dann er sein Ziel erreicht.

Peer Stolle und Tobias Singelnstein sind Mitglieder im erweiterten Vorstand des RAV und waren an der Vorbereitung und Durchführung des Kongresses beteiligt. Peer Stolle ist Rechtsanwalt in Berlin, Tobias Singelnstein ist
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug am Fachbereich Rechtswissenschaften der FU Berlin.