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Neue Aktivitäten im Fall Mumia Abu-Jamal

Heike Kleffner

Seit nun mehr 26 Jahren befindet sich der ehemalige Black-Panther-Aktivist und afroamerikanische Journalist Mumia Abu-Jamal im US-Bundesstaat Pennsylvania in der Todeszelle. Bei seinem Versuch, ein neues, faires Verfahren zu erhalten und die Todeszelle verlassen zu können, hat er in diesem Jahr die letzte Instanz im Bundesgerichtssystem vor dem U.S. Supreme Court erreicht.

Abu-Jamal wird vorgeworfen, im November 1981 einen weißen Polizeibeamten in Philadelphia erschossen zu haben. Dafür hatte ihn eine mehrheitlich weiße Geschworenenjury 1982 zum Tode verurteilt. Zwei Mal hatte es seit Mitte der 1990er Jahre Hinrichtungsbefehle gegen den heute 53-jährigen Journalisten und Schriftsteller gegeben; zwei Mal konnten seine Anwält/innen dagegen juristisch vorgehen. Parallel dazu betrieb das sogenannte legal Team um den New Yorker Rechtsanwalt Len Weinglass ein Wiederaufnahmeverfahren vor den Staats- und Bundesstaatsgerichten mit dem Ziel, ein neues, faires Verfahren für Mumia Abu-Jamal zu erreichen. Nachdem Len Weinglass und Mumia Abu-Jamal nach mehr als zehn Jahren gemeinsamen Weges ihre Zusammenarbeit beendeten, war es einige Jahre still um den Fall des auch international bekannten Todesstrafenhäftlings geworden.

Neuer Anwalt und Anhörung vor Bundesgericht

Nach mehreren schwierigen Jahren wird Mumia Abu-Jamal inzwischen durch den prominenten und erfahrenen Todesstrafenexperten Robert Bryan aus San Francisco vertreten. Bryan konzentrierte sich bei einer Anhörung im Mai 2007 vor dem u.a. für Pennsylvania zuständigen Third Circuit U.S. Court of Appeals auf eine Reihe von verfassungswidrigen Aspekten im erstinstanzlichen Verfahren. Dabei geht es insbesondere um den systematischen Ausschluss von schwarzen Geschworenen bei der Juryauswahl sowie um die Behauptung des Staatsanwalts gegenüber der Jury während der Schuldphase des Prozesses, Abu-Jamal werde im Fall eines Schuldspruchs durch die Jury keineswegs hingerichtet, da ihm Dutzende von Berufungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden.

Normalerweise entscheiden die Bundesberufungsgerichte innerhalb von wenigen Monaten nach den mündlichen Anhörungen; im Fall von Mumia Abu-Jamal warten der Betroffene und seine Anwälte nunmehr seit über neun Monaten auf die Entscheidung der Bundesrichter. „Für diese Entscheidung gibt es keine Frist“, erläuterte Robert Bryan vor kurzem bei einem Gespräch mit RAV-Vertreter/innen in Berlin die Besonderheiten der US-amerikanischen Rechtsprechung. Auch könne von der Dauer der Entscheidungsfindung nicht auf ein mögliches Ergebnis geschlossen werden. Im Fall einer für Abu-Jamal positiven Entscheidung zugunsten eines neuen Prozesses rechnet Bryan fest mit einem Widerspruch der Staatsanwaltschaft. Im Fall einer negativen Entscheidung bleiben Bryan und seinem Team nur noch wenige Optionen: Zum einen der Antrag, dass das gesamte Richterpanel des U.S. Appeals Court das Revisionsbegehren hören solle – bislang war es nur eine dreiköpfige Kammer. Danach bliebe nur der Gang zum U.S. Supreme Court – der allerdings nur 1-2% aller Fälle überhaupt zur Entscheidung annimmt. Zum anderen gibt es noch die Option, lediglich das Strafmaß anzufechten – also statt der Todesstrafe eine lebenslange Haftstrafe zu erwirken. Letztere Option ist aus Sicht des Legal Teams nur der allerletzte Ausweg, da die Anwält/innen und auch Mumia Abu-Jamal natürlich weiterhin auf ein neues Verfahren hoffen. Robert Bryan machte bei dem Besuch in Berlin jedenfalls sehr deutlich, dass der Fall des 53-Jährigen mit der für dieses Jahr zu erwartenden Entscheidung des Federal Appeals Court in eine kritische Phase kommt, bei der internationale Unterstützung eine extrem wichtige Rolle spielt.

 

Internationale Unterstützung

Ein bedeutender Schritt in diese Richtung ist die Aufnahme von Mumia Abu-Jamal in die US-amerikanische Sektion des Internationalen PEN, die u.a. von Nobelpreisträgerin Alice Walker und Salman Rushdie unterstützt wurde. Damit erfährt der Journalist und Schriftsteller, der inzwischen mehr als die Hälfte seines Lebens im Todestrakt verbracht und in dieser Zeit fünf Bücher sowie Hunderte von Artikeln und Kolumnen geschrieben hat, eine wichtige Anerkennung als Autor und Menschenrechtsaktivist hinter Gittern. Zuvor hatte er im Oktober 2007 im Todestrakt des SCI-Huntingdon-Gefängnisses im ländlichen Pennsylvania Besuch von dem südafrikanischen Erzbischof und Nobel-Friedenspreisträger Desmond Tutu erhalten, der danach in einer öffentlichen Erklärung zum einen noch einmal seine prinzipielle Ablehnung der Todesstrafe betonte und zum anderen ein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal forderte.

Während es also einerseits international wieder eine wachsende Unterstützung für den Todeskandidaten gibt, hat andererseits auch die einflussreiche Fraternal Order of Police – die Polizeigewerkschaft – ihre Lobbyarbeit für die Hinrichtung Abu-Jamals intensiviert, u.a. indem sie zum Boykott aller Künstler/innen aufruft, die Abu-Jamal unterstützen.

Einzelne Mitglieder des RAV – wie beispielsweise Volker Ratzmann aus Berlin – haben in den letzten 15 Jahren mehrere öffentliche Anhörungen von Mumia Abu-Jamal als Prozessbeobachter/innen begleitet oder aber Veranstaltungen zu seiner Situation in Deutschland organisiert. Der RAV wird den schwierigen Kampf des Legal Teams von Mumia Abu-Jamal auch weiterhin beobachten und davon berichten.

In Berlin ist im Frühjahr diesen Jahres aus Anlass der Aufnahme in den Internationalen PEN vom deutschen PEN-Zentrum eine öffentliche Veranstaltung zur Situation von Abu-Jamal geplant.