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›Mitläuferin, Ehefrau, Freundin?‹

Zur Notwendigkeit geschlechterreflektierender Perspektiven im Umgang mit Neonazi-Strukturen und rechter Gewalt

Antonia von der Behrens (AvdB), Marie Ellersiek und Josephine Koberling (Red.).

Der ›Nationalsozialistische Untergrund‹ (NSU) enttarnte sich und seine Taten am 4. November 2011. An diesem und den folgenden Tagen wurde bekannt, dass die 1998 abgetauchten thüringischen Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe die neonationalsozialistische Terrororganisation NSU gegründet hatten, die in den Jahren 1998 bis 2011 unter anderem zehn Menschen ermordete – neun davon aus rassistischen Motiven –, 15 Banküberfälle und drei rassistische Anschläge beging. Vor einem Gespräch zur Rolle von Frauen* im NSU bringen wir kurz den Hintergrund in Erinnerung.
Anfang 1998 tauchten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe nach dem Fund von Sprengstoff und Rohrbomben in ihrer Garage in Jena in das benachbarte Chemnitz ab. Den Sicherheitsbehörden waren sie zu diesem Zeitpunkt schon seit Langem als militante Neonazis bekannt. In der militanten Chemnitzer Neonaziszene wurden sie mit falschen Namen, Papieren, Geld und Wohnungen ausgestattet – und gründeten den NSU. Im Jahr 2000, unmittelbar vor dem Beginn der Mordserie, zogen sie nach Zwickau. An beiden Orten waren sie umgeben von einem Netzwerk von Unterstützer*innen aus der thüringischen und sächsischen Neonaziszene, von denen mehrere für den Verfassungsschutz oder die Polizei arbeiteten.
Die Morde und Anschläge des NSU waren bis zu seiner Selbstenttarnung nicht als neonazistische Taten gewertet worden. Statt dem rassistischen Motiv der Taten, das schon aus der Art der Tatausführung sprach, nachzugehen, wurden die Opfer und ihre Angehörigen mit Verdächtigungen überzogen und etwa der Verbindung zur organisierten Kriminalität beschuldigt.
Nach der Selbsttötung von Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 war Beate Zschäpe das einzige den Strafverfolgungsbehörden bekannte lebende Mitglied des NSU.
Die juristische Aufarbeitung der Struktur und Taten des NSU liegt in der Verantwortung der Bundesanwaltschaft (BAW). Im November 2012 erhob diese Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Personen. Nach 438 Hauptverhandlungstagen verurteilte das Oberlandesgericht München am 11. Juli 2018 diese fünf Angeklagten: Beate Zschäpe wurde als Mitglied des NSU und Mittäterin der Morde, Anschläge und Überfälle und die anderen vier Angeklagten wegen Beihilfe zu neun Morden bzw. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Derzeit ist noch die Revision von vier Angeklagten anhängig und die Untersuchungshaft von Beate Zschäpe dauert fort.

Red.: Kannst Du uns einen kurzen Abriss zum NSU-Prozess geben und Deine Rolle in diesem Verfahren beschreiben?
AvdB:
Der Anklage der Bundesanwaltschaft haben sich über 90 Angehörige von Mordopfern und Überlebenden der Anschläge als Nebenkläger*innen angeschlossen. Sie wurden im Verfahren von einer großen Zahl von Rechtsanwältin*innen vertreten. Viele Nebenkläger*innen hatten ganz konkrete Forderungen an den Prozess: Sie wollten – innerhalb der strafprozessualen Grenzen – Aufklärung. Sie wollten insbesondere wissen, ob der NSU weitere Mitglieder oder Helfer*innen an den Tatorten hatte, und ob die Morde und Anschläge mit dem Wissen der Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden hätten verhindert werden können. Es war unsere Aufgabe als Nebenklagevertreter*innen, diese Interessen unserer Mandant*innen im Verfahren durchzusetzen.

Red.: Welche Besonderheiten gab es in dem Verfahren?
AvdB:
Das waren viele. Für die Dynamik in der Hauptverhandlung war wichtig, dass häufig die Rollen faktisch vertauscht waren: Die Verteidigung agierte zusammen mit der BAW gegen die Nebenklage. Da Teile der Nebenklage das Anklagekonstrukt vom NSU als einem ›abgeschotteten Trio‹ in Frage stellten, befand diese sich in Konflikt mit der BAW. Die Verteidigung hatte sich hingegen diese Interpretation des NSU zu eigen gemacht: Der NSU als eine aus drei abgeschotteten Personen bestehende terroristische Vereinigung, also quasi einer erweiterten Einzeltäter*innenschaft. Selbst die Unterstützer*innen von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe haben nach der in der Anklage vertretenen Position der BAW nichts von der Existenz des NSU und dessen Verbrechen gewusst. Ein Mitverschulden oder aktives Wegsehen der Sicherheitsbehörden hielten die BAW – und Teile der Verteidigung – für fernliegend.
Einen wesentlichen Bestandteil des Prozesses stellte die Einvernahme von Zeug*innen aus der Neonaziszene, die Wissen zu Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hatten, dar. Häufig intervenierte die BAW gemeinsam mit der Verteidigung in entsprechende Fragen der Nebenklage, weil ihnen diese zu weit gingen.

Red.: Da wir in dieser Ausgabe u.a. die Situation und Wahrnehmung von Frauen* in der rechten Szene sowohl in der Gesellschaft als auch in der Justiz am Beispiel des NSU-Prozesses darstellen wollen, gilt diesen unsere Aufmerksamkeit. In welchen Rollen waren Frauen* aus der Naziszene im NSU-Verfahren vertreten?
AvdB:
Natürlich gibt es Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte und einzige Frau unter den Angeklagten. Ansonsten wurden – nach meiner Zählung – 45 Zeug*innen gehört, die der Neonaziszene zugehören oder in den 1990er-Jahren zugehörten. Zehn davon sind Frauen* – also eine verhältnismäßig hohe Zahl. Diese Zeug*innen lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen: Auf der einen Seite sind das Frauen*, die damals die Freundin* eines der Angeklagten waren, die aber selber höchstens eine sehr untergeordnete Rolle in der Szene spielten. Diese trifft auf fünf Zeug*innen zu. Zu diesen gehören zum Beispiel Freund*innen der Angeklagten Schultze, Gerlach und Wohlleben. Auf der anderen Seite haben wir es mit Aktivist*innen zu tun. Also mit Frauen*, die aus eigener fester Überzeugung und unabhängig von Freundschaften aktiv in der damaligen Neonaziszene waren, und dies häufig noch heute sind. Zu dieser Gruppe lassen sich die übrigen fünf Zeug*innen zählen. Die Bandbreite reicht von der Zeugin Susan E., die die Ehefrau des Angeklagten André Eminger ist, und die über mehrere Jahre hinweg ein eigenständiges und enges Verhältnis zu Zschäpe hatte, bis hin zu Edda Schmidt, eine der ältesten und aktivsten Nationalistinnen, die lange Jahre die Frauenorganisation der NPD angeführt hat und die im NSU-Kontext relevante Kontakte vermittelte.

Red.: Gibt es Auffälligkeiten bei der Verteilung des Geschlechts unter den Szenezeug*innen?
AvdB:
Was auffällt, ist, dass unter den neun V-Personen – also Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes oder der Polizei –, die wir als Zeug*innen gehört haben, nur eine einzige Frau* war. Juliane W. war die ehemalige Freundin von Ralf Wohlleben, die wohl nur wenige Monate für den Verfassungsschutz als Gewährperson – also ohne förmliche Verpflichtung – tätig war. Auch unter den vielen weiteren nicht als Zeug*innen gehörten V-Personen im Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe beziehungsweise des NSU, – je nach Zählweise sind dies bis zu circa 30 V-Personen –, ist mir keine Frau* bekannt. Allerdings lassen sich aus diesem Umstand keine (sicheren) Schlüsse ziehen. Wir wissen schlicht nicht, ob es nicht bisher unerkannte V-Frauen* im Umfeld der drei gab. Sollte es keine unerkannten weiblichen V-Personen geben, könnte der Umstand dafür sprechen, dass es für den Verfassungsschutz schwieriger ist, Frauen* als V-Personen anzuwerben.

Red.: Hast Du dafür ein Beispiel?
AvdB:
In die Kategorie anekdotische Evidenz gehört die Geschichte, die die Zeugin Jana J. erzählt hat: Sie war eine Randfigur der damalig Jenaer Szene, eine ehemalige Freundin der Angeklagten Schulze und Wohlleben, die heute ausgestiegen ist. Sie wurde im Urlaub vom Verfassungsschutz angesprochen, der an Informationen zur Jenaer Szene interessiert war. Doch erteilte sie diesem – nach ihrer glaubhaften Schilderung – eine klare Absage und gab keinerlei Informationen weiter.

Red.: Wie stellten die Verteidigung von Beate Zschäpe und sie selbst im Verlauf des Prozesses ihre Rolle dar?
AvdB: Z
schäpe hat sich zweieinhalb Jahre nach Beginn der Hauptverhandlung bestreitend eingelassen. Dazu, wie unglaubwürdig ihre Behauptungen sind, sie sei nicht in die Planung der Morde und der anderen Verbrechen eingebunden gewesen und hätte von diesen stets nur nach ihrer Begehung erfahren, ist schon viel gesagt worden. Ein Aspekt ist jedoch zu kurz gekommen: Sie entlarvt ihre Darstellung als Hausfrau und abhängige Freundin Böhnhardts für die Zeit seit Gründung des NSU selber als Schutzbehauptung. Denn diese Darstellung passt nicht dazu, wie sie sich für die Zeit der 1990er-Jahre in Jena darstellt: Als eine Person nämlich, die sich von der jugendlichen Mitläuferin zu einer organisierten und politisch selbstbestimmt agierenden Person entwickelte. Zwar leugnet sie die von ihr damals begangenen Gewalttaten und ihre Waffenaffinität, aber nicht ihre politische Eigenständigkeit. Ihr Versuch, durch die Übernahme von Geschlechterklischees ihre Schutzbehauptungen plausibler erscheinen zu lassen, scheitert also schon an den inhärenten Widersprüchen ihrer Erklärung. Diese aktive und autonome Rolle von Zschäpe in den 1990er-Jahren wurde von vielen Zeug*innen und faktisch auch durch ihr entschiedenes sich nicht unterordnendes Auftreten in der Hauptverhandlung bestätigt.

Red.: Zurück zu den zwei von Dir identifizierten Gruppen von Nazi-Zeug*innen im Prozess: Kannst Du die Rolle und Rollenzuweisung der als Ehefrau und/oder Freundin ohne maßgebliche Aktivität in der rechten Szene auftretenden Zeug*innen beschreiben?
AvdB:
Diese Frauen* haben ihre Kontakte zur Neonaziszene in den 1990er Jahren maßgeblich auf die Männer* bezogen, mit denen sie befreundet oder zusammen waren. Ihnen war es überwiegend sehr wichtig zu betonen, dass sie heute mit der Szene nichts mehr zu tun hätten, dass sie ihr ideologisch fernstünden. Diese Distanzierung war überwiegend glaubhaft, allerdings fehlte häufig eine ehrliche Darstellung der damaligen Szene und ihrer eigenen Rollen. Sie reduzierten sich selber darauf, die ›Freundin von‹ gewesen zu sein. Dieses Bild passte jedoch häufig nicht zu den Ermittlungsergebnissen oder den eigenen Schilderungen dieser Frauen*, die sie als deutlich aktiver zeigten. So bekundete zum Beispiel die damalige Freundin von Ralf Wohlleben, die genannte Juliane W., sie sei gezielt eingesetzt worden, um in Jena beim Abtauchen der drei zu helfen, weil davon ausgegangen worden sei, dass sie weniger auffällig als die Männer agieren könne. Die damaligen Rollen dieser Zeug*innen entsprachen also weitgehend dem Frauenbild der Szene, sie überbetonten es jedoch in ihrer Einvernahme, um sich heute moralisch zu entlasten.

Red.: Gibt es Beispiele, wie sich die von Dir als Aktivist*innen bezeichneten als Zeug*innen präsentierten?
AvdB:
Ein gutes Beispiel ist das von Antje Probst, einer Kindergärtnerin. Sie war eine Zentralfigur der neonazistischen Szene in Chemnitz Ende der 1990er-Jahre und eine der Gründer*innen der neonazistischen ›Blood and Honour‹-Sektion (B&H) in Sachsen. B&H hat maßgeblich dazu beigetragen, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach ihrem Abtauchen in Chemnitz mit falschen Identitätspapieren, Wohnungen, Geld und wahrscheinlich sogar Waffen auszustatten. Es war auch Antje Probst, die fünf Monate nach dem Abtauchen der drei in Chemnitz das Konzept des NSU – ohne aber dieses Kürzel zu verwenden – der sächsischen B&H-Struktur vorstellte: Sie regte dort an, »die politische Arbeit im Untergrund in Form von Anschlägen durchzuführen«.
In ihrer Aussage als Zeugin in der Hauptverhandlung versuchte sie, ihre Stellung systematisch herunterzuspielen und griff dazu auf eine plumpe Art und Weise auf Genderstereotype zurück. Sie wich konkreten Fragen zu ihren Kontakten und Aktivitäten mit dem Hinweis darauf aus, sie habe in dieser Zeit vier Kinder bekommen und diese und ihr Ehemann seien ihre Bezugspersonen gewesen, für etwas anderes habe sie keine Zeit gehabt. Davon abgesehen, dass sie in der fraglichen Zeit nur zwei Kinder hatte, war das genau die Zeit, in der sie die B&H-Sektion mitgegründet hat und eine Schlüsselstellung in der Chemnitzer Szene hatte. Auch wenn es offensichtlich war, dass diese ›Mutterrolle‹ vorgeschoben war, hielt sie sie bis zum Ende der Vernehmung durch.

Red: War Sie erfolgreich mit ihrer Strategie?
AvdB:
Insofern ja, als dass sie nach zwei Hauptverhandlungstagen als Zeugin entlassen wurde, sie faktisch nur das preisgegeben hatte, was sie auch sagen wollte, und gegen sie kein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet wurde. Sie hat noch nicht einmal in der Befragung zugeben müssen, dass sie ihren Pass Beate Zschäpe gegeben hatte, obwohl alle Ermittlungsergebnisse darauf hindeuten.

Red.: Das war also die erfolgreiche Strategie der Zeugin in der Hauptverhandlung. Konnte sich diese Zeugin auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dieser Rolle bedienen?
AvdB:
Insofern müssen die Verfahren vor und nach dem 4. November 2011 unterschieden werden. Nach dem Abtauchen von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, also Anfang 1998, haben thüringische und sächsische Strafverfolgungsbehörden nach den dreien gefahndet – und bis heute ist nicht klar, warum diese nicht schon damals in Chemnitz festgenommen werden konnten. Es waren alle für die erfolgreiche Ermittlung ihres konkreten Aufenthaltsortes notwendigen Fakten bekannt. Zu Antje Probst und ihrer Rolle bei der Unterstützung der drei hatten schon im Herbst 1998 zwei bekannte V-Männer konkrete Angaben gemacht. Diese Hinweise führten jedoch lediglich zu oberflächlichen Ermittlungen, wie zum Beispiel zu einer kurzfristigen Observation von Antje Probst. Dass den Hinweisen nicht nachdrücklicher nachgegangen wurde, passt zu den damaligen, insgesamt inkonsistenten Ermittlungen. Es spricht jedoch weniger dafür, dass diese Geschlechterklischees geschuldet waren: In der damaligen Akte finden ihre Kinder gar keine Erwähnung, und ihr Ehemann Michael wird immer nur als ihr Ehemann bezeichnet, ohne eigenständige Funktion, obwohl auch er aktiv in der Szene war. Er wird über sie definiert.

Red.: Und wie gestalteten sich die Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft, also nach dem 4. November 2011?
AvdB:
Das Erstaunliche ist, dass sich diese Ermittlungshaltung auch nach dem 4. November 2011 fortsetzte. Es hätte ja nichts nähergelegen, als die alten Akten zu nehmen und die schon damals bekannten Unterstützer*innen umgehend in die Ermittlungen einzubeziehen. Dies hätte sich besonders bei Antje Probst aufgedrängt, weil über sie und ihre Rolle viel bekannt war. Die Informationen hätten ausgereicht, um ein Ermittlungsverfahren gegen sie einzuleiten – ein Anfangsverdacht der Unterstützung des NSU lag allemal vor. Doch das geschah nicht. Die BAW interessierte sich ganz offensichtlich nicht für ihre Rolle. Selbst allgemeine Personenerkenntnisse zu ihr wurden erst spät ermittelt. Es gibt mehrere Neonazis im Unterstützer*innenumfeld des NSU, gegen die offensichtlich unzureichende Ermittlungen geführt wurden, deshalb ist schwierig zu sagen, was der Grund im Fall von Antje Probst war. Doch halte ich es für sehr gut möglich, dass bei der BAW und dem BKA – im Gegensatz zu den alten Ermittlungen – die Unterschätzung von Frauen* in der Szene zumindest eine Rolle gespielt hat.

Red.: Du hast vorhin hervorgehoben, dass Antje Probst Kinder­gärtnerin ist. Was ist daran relevant?
AvdB:
Es ist natürlich schon für sich genommen relevant, dass eine Frau mit einer gefestigten rassistischen Ideologie als Kindergärtnerin arbeitet. Dass dies möglich ist, hat auch damit zu tun, dass nicht nur die Rolle von Frauen* in der Szene selber unterschätzt wird, sondern auch das Ausmaß, wie sie – gerade als Frauen* – die Ideologie in andere Milieus tragen. Insofern spricht man auch von der doppelten Unsichtbarkeit rechter Frauen*. Und dafür ist Antje Probst leider ein sehr passendes Beispiel.

Red.: Ist Antje Probst ein Einzelfall im NSU-Verfahren gewesen?
AvdB:
Nein, das kann man nicht sagen. In eine ähnliche Kategorie gehört zum Beispiel auch die Zeugin Mandy Struck. Sie gehörte in den 1990er-Jahren in Chemnitz zum aktiven Umfeld von B&H, besorgte Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe ihre erste Wohnung in Chemnitz und lebte später in Nürnberg und hatte beste Kontakte zur dortigen Neonaziszene, mit der auch der NSU in Kontakt stand. Im Gegensatz zu Antje Probst hatte die Bundesanwaltschaft gegen Mandy Struck ein eigenes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung des NSU geführt. Deshalb hätte sie sich als Zeugin auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen können, was sie immerhin nicht tat. Sie stellte sich den Fragen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung – wohl auch in der Hoffnung, sie könne glauben machen, mit dem NSU nichts zu tun gehabt zu haben und Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nur aus Mitgefühl geholfen zu haben. Auch sie präsentierte sich als naive Frau und Mutter, die ihr Kind erziehe und ihrem Beruf als Frisörin nachgehe, und die deshalb auch keine Funktion oder Einfluss in der Szene habe.

Red.: So wie du das beschrieben hast, stellt sich ein gewisser Widerspruch dar zwischen der teilweise sehr aktiven und tragenden Rolle von Frauen* in der rechten Szene und der ihnen in rechten Ideologien zugeschriebenen Rolle. Ist dieser Widerspruch aufgefallen?
AvdB:
Es ist richtig, diesen Widerspruch gibt es, er war jedoch nicht wirklich Thema im Verfahren. Die neonazistische Szene ist nach innen durch stereotype Geschlechtervorstellungen und deren Ungleichwertigkeit geprägt und teilweise auch strukturiert. Dazu im Widerspruch stehen natürlich Personen wie Zschäpe oder auch die beiden erwähnten Zeug*innen, da sie diese Stereotype faktisch unterlaufen. Diesen Widerspruch haben alle drei jedoch durch ihre Selbstinszenierung verdeckt beziehungsweise versucht zu verdecken, indem sie sich verbal weitgehend der ihnen in der rechten Ideologie zugewiesenen Rolle um ihres eigenen Vorteils willen unterwarfen.

Red.: Wie gingen die einzelnen Verfahrensbeteiligten mit diesen Selbstdarstellungen um? An welchen Stellen wurden Wahrnehmungsdefizite sichtbar, und in welchem Verhältnis steht dieser Umgang zu der allgemeinen Tendenz, Inhalte der Nebenklage abzuwehren?
AvdB
: Die BAW hat – wie auch bei anderen Zeug*innen aus der Neonaziszene – die Angaben von Antje Probst und Mandy Struck so hingenommen: Antje Probst hat sie keine einzige Frage gestellt und Mandy Struck nur einige wenige. Der Vorsitzende Richter versuchte hingegen schon, die Schutzbehauptungen – also die weibliche Inszenierung – hartnäckig zu hinterfragen, aber ohne sie mit den Widersprüchen zwischen ihrer Darstellung und dem, was aus den Akten über sie bekannt war, zu konfrontieren. Das Bild der Mutter und Hausfrau hätte jedoch nur effektiv hinterfragt werden können, wenn den Zeug*innen ihre Stellung und Tätigkeiten in der Szene vorgehalten wurden. Dazu war das Gericht bei diesen Zeug*innen und auch ansonsten nicht bereit oder nicht in Lage.

Red.: Und wie ging die Nebenklage mit dieser falschen Selbstinszenierung in den traditionellen Geschlechterrollen um?
AvdB:
Es war tatsächlich an den Teilen der Nebenklage, die Aufklärung wollten, diese Zeug*innen mit ihrer Aussagestrategie zu konfrontieren. Dazu gehörte in erster Linie, die Zeug*innen mit allen vorhandenen Erkenntnissen über ihre (damalige) aktive und zentrale Rolle zu konfrontieren. Dazu haben wir ihnen nicht nur die lückenhaft vom BKA ermittelten, sondern auch die sehr viel umfassenderen Erkenntnisse aus antifaschistischer Recherche über ihre Tätigkeiten vorgehalten. Diese Fragen und Vorhalte wurden von der Verteidigung und auch Bundesanwaltschaft immer wieder beanstandet. In diesem Zusammenhang hat zum Beispiel der Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Yavuz Narin nach Beanstandung einer an die Zeugin Mandy Struck gerichteten Frage darauf hingewiesen, dass diese Frage nicht nur in Bezug auf die Zeugin selber relevant sei, sondern auch in Bezug auf die Stellung von Frauen* in der Szene allgemein, sodass hiervon durchaus Schlüsse auf Zschäpes Stellung hätten gezogen werden können. Die Frage wurde mit dieser Begründung immerhin durch das Gericht zugelassen. So konnte diese Selbstdarstellung der Zeug*innen als bloße Ideologiereproduktion offengelegt werden – was auch die Presse zum Teil entsprechend aufgriff.

Red.: Gab es noch weitere Interventions­möglichkeiten für die Nebenklage, außer diese Art der Befragung von Szenezeug*innen?
AvdB:
Ja, wir haben zum Beispiel nach der Einvernahme von Zeug*innen Erklärungen nach § 257 Abs. 2 StPO abgegeben. In diesen konnten wir auch die Aussagestrategie der Zeug*innen darstellen. Beispielsweise haben wir zur Einvernahme von Mandy Struck eine Erklärung abgegeben in der es hieß: Die Zeugin habe anfänglich versucht, »sich als eine unbedarfte, naive Frau darzustellen, die nur anderen hinterhergelaufen sei und selber keinen Einfluss gehabt oder gestaltet habe. Es war offensichtlich, dass die Zeugin hoffte, dass man ihr das Naive abnehmen würde, da dies dem verbreiteten Bild von Frauen* in der rechten Szene, sie seien nur Anhängsel der jeweiligen Männer und wären nicht aus eigenen ideologischen Überzeugungen aktiv, entspricht.« Diese Erklärungen zielten natürlich zum einen auf das Gericht ab: Wir hatten noch die Hoffnung, wir könnten da Überzeugungsarbeit leisten. Zum anderen wollten wir aber natürlich auch die Öffentlichkeit erreichen, um zumindest dort eine Reproduktion bestimmter Bilder zu verhindern und Entlastungsstrategien aufzuzeigen.

Red.: Welche Folgen hatten die beobachteten Wahrnehmungsdefizite für den Verlauf des Prozesses? Wie haben sich diese auf die Feststellung des Sachverhalts ausgewirkt?
AvdB
: Es waren nicht nur Zeug*innen, die sich Genderstereotype zunutze machten. Die männlichen Szenezeug*innen taten dies nicht weniger effektiv: Sie machten sich das Klischee vom männlichen Neonazi zu eigen, von dem etwas dümmlichen, saufenden und grölenden Stiefelnazi. Also das beliebte Bild vom Einzeltäter*, der im Suff mal rassistische Parolen ruft und mal eine Körperverletzung begeht. Dieses Bild haben viele Zeug*innen immer wieder und sehr effektiv reproduziert. Sie gaben an, sie hätten sich nie mit Ideologie beschäftigt, hätten damals so viel getrunken, auf Partys und Konzerten so viele Menschen getroffen, dass sie nicht mehr wüssten, mit wem sie alles Kontakt gehabt hatten, und was sie alles so getan und gesagt hätten. Auch dieses Geschlechterklischee wurde weder im Ermittlungsverfahren noch in der Hauptverhandlung als solches dekonstruiert – was auch nicht erstaunt, sind doch die Sicherheitsbehörden diejenigen, die dieses Bild des männlichen Neonazis – des Einzeltäters*, der dumpf und nicht ernst zu nehmen ist – seit Jahrzehnten mit am effektivsten befördern.
Deshalb lässt sich zusammenfassend sagen, dass fast alle Neonazizeug*innen im NSU-Verfahren Geschlechterstereotypen bewusst und effektiv genutzt haben, um die Szene, ihre (damaligen) Kamerad*innen und sich zu schützen. Auch deshalb haben wir von diesen Szenezeug*innen nur wenig Neues erfahren. Und obwohl viele von ihnen falsch ausgesagt haben, wurden durch die Staatsanwaltschaft nur vier Strafverfahren wegen Falschaussage gegen Szenezeug*innen eingeleitet – keines gegen eine Zeug*in. Jedoch auch diese Verfahren gegen Zeug*innen, sind – bis auf eines – inzwischen alle eingestellt.

Red.: Gab es Interventionen von außen, die in dieser Situation hilfreich waren?
AvdB
: Außergerichtliche Akteur*innen halte ich für sehr wichtig. Unsere Möglichkeit, mit Fragen und Erklärungen im Prozess Einfluss zu nehmen, war natürlich beschränkt. Und die Medien ändern aufgrund des Agierens von einigen Nebenklagevertreter*innen auch nicht unbedingt ihre eigenen Analysen, beziehungsweise eignen sich keinen geschlechterreflektierenden Blick an. Dafür braucht es andere Akteur*innen. In Bezug auf dieses Thema war zum Beispiel die Arbeit der Amadeu Antonio-Stiftung für uns sehr wichtig. Diese hatte im Mai 2014 die Broschüre »Rechtsextreme Frauen – übersehen und unterschätzt« mit Studien zur Rolle von Frauen* in der Szene und insbesondere auch im NSU-Komplex der Presse vorgestellt. Meiner Wahrnehmung nach wurde die Pressekonferenz von den Medien sehr gut aufgenommen, und es wurde über die Unterschätzung von Frauen* in der rechten Szene und die verschiedenen Stereotype – auch mit Blick auf den NSU-Komplex – berichtet.

Red.: Was muss sich deiner Meinung nach an der Arbeit der Ermittlungsbehörden und der Justiz ändern, um rechte Frauen* und ihre tatsächliche Rolle wahrzunehmen?
AvdB:
Es ist ganz klar, soweit auch Ermittlungsbehörden rechte und neonazistische Frauen* unterschätzen, können sie nicht effektiv ermitteln. Sie können nicht nur die Täter*innen und Helfer*innen rechter Taten nicht effektiv ermitteln, sondern auch Netzwerke nicht aufklären. In diesen kommt Frauen* häufig eine wichtige Funktion zu, gerade auch weil die Szene damit rechnet, dass diese eher unter dem Radar der Sicherheitsbehörden laufen. Ohne eine geschlechterreflektierende Perspektive der Ermittlungsbehörden können Neonazis den institutionalisierten Sexismus der Sicherheitsbehörden schlicht instrumentalisieren und für ihre Zwecke, also zur Umgehung des Ermittlungsdrucks, nutzen.

Antonia von der Behrens ist Rechtsanwältin in Berlin und arbeitet schwerpunktmäßig im Straf- und Migrationsrecht. Im sogenannten NSU-Prozess vertrat sie auf Nebenklageseite einen Sohn von Mehmet Kubaşık, der 2006 in Dortmund vom NSU ermordet wurde. Marie Ellersiek und Josephine Koberling sind Rechtsanwält*innen in Berlin; alle sind Mitglieder im RAV.

Neben dem Strafprozess bildeten sich zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekte zur Aufarbeitung der neonazistischen Taten sowie bisher 14 parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Vgl. www.nsu-watch.info/ und www.nsu-nebenklage.de/

Weiterführende Literatur
Zum Prozess:
NSU-Watch, Aufklären und Einmischen. Der NSU-Komplex und der Münchner Prozess. Berlin 2020.

Zum NSU-Komplex:
Stefan Aust und Dirk Laabs, Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie des NSU. München 2014.

Zu Frauen* und die rechte Szene:
Amadeu-Antonio-Stiftung, Rechtsextreme Frauen – übersehen und unterschätzt, Auflage 2016, www.amadeu-antonio-stiftung.de/publikationen/rechtsextreme-frauen-uebersehen-und-unterschaetzt/
Autor*innenkollektiv FE.IN, Frauen*rechte und Frauen*hass, Antifeminismus und die Ethnisierung von Gewalt. Verbrecher-Verlag 2019