Editorial

Der RAV ist 25 Jahre alt geworden. Die Gratulanten mögen sich am 8. Oktober 2004 ab 14.00 Uhr im Theater am Palais, Am Festungsgraben 1, in Berlin einfinden. Von 14.00 bis 18.00 Uhr widmen wir uns der Rechtspolitik vergangener Zeiten und aktuellen rechtspolitischen Auseinandersetzungen, dem Krieg gegen Terror und Drogen, d.h. den Folgen der verfehlten Sicherheits- und Drogenpolitik. Im Anschluss daran findet ab 18.00 Uhr der gesellige Teil der Feier im festlichen Marmorsaal des Theaters mit Getränken und kleinen Speisen statt. Wer gerne nur den geselligen Teil nutzen möchte, kann dies gerne tun. Anmeldungen hierzu sind erwünscht, aber für den Eintritt nicht erforderlich. Die 93. Ausgabe des Informationsbriefs beginnt mit dem Schwerpunktthema Genua.

Wolfgang Kaleck leitet den Schwerpunkt mit seinem Artikel "Chilenische Nächte und die italienische Strafjustiz" ein. Anlass ist der Prozessbeginn gegen zwei Dutzend Polizeibeamte wegen der Polizeirepression in der Diaz-Schule am Rande der Proteste gegen den G8-Gipfel in Genua/Italien vom 19. bis 21. Juli 2001. Hierzu fand auch eine Veranstaltung des RAV zusammen mit der Berliner Strafverteidigervereinigung und der Rechtsanwaltskammer Berlin am 23.Juni 2004 an der Humboldt-Universität zu Berlin statt.

Das Verfahren gegen die Beamten begann am 26. Juni 2004. Eva Lindenmaier hat den Prozessauftakt für uns beobachtet und schreibt, "Ich dachte man sollte die Polizei rufen, aber es war die Polizei."

Dario Azzellini berichtet über die Hintergründe des Geschehens zu den Protesten gegen den G8 in Genua vom 19. bis 21. Juli 2001. Er beleuchtet die verschiedenen Gruppen der "Antiglobalisierungsbewegung", benennt die Akteure des Geschehens und kommt zu dem Ergebnis, dass die massive Repression einer geplanten politischen Strategie entsprach.
Im Anschluss hieran stellt Michael Hofmann dar, welche berufsrechtlichen und strafprozessualen Grundlagen für ein Tätigwerden von Anwältinnen und Anwälten aus einem Mitgliedsstaat der EU als Strafverteidiger und -innen in der Republik Italien gelten und befasst sich mit allgemeinen Grundlagen der Strafverteidigung nach dem italienischen Strafprozessrecht.
Ulrike Donat und Karen Ullmann bereisten Ruanda. Sie berichten über die Schwierigkeiten der justiziellen Aufarbeitung des Völkermordes in Ruanda, über Gerechtigkeit, wenn selbst eine basale Infrastruktur fehlt und über Versuche, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in dieses Land zu bringen.

Hannes Honecker kommentiert das Verfahren gegen den Maler Prof. Jörg Immendorf. Dieser wurde zwar nur wegen des Besitz 6,4 Gramm Kokain und Abgabe einer geringen Menge an Dritte verurteilt. Er musste sich aber einem Verfahren aussetzen, in dem sich die sensationsgierigen Bedürfnisse der Öffentlichkeit in Fragen des Vorsitzenden Richters wiederfanden.

Der Informationsbrief 93 endet mit einer Kritik an der Ausstellung des Fritz-Bauer-Instituts zum Auschwitz-Prozess, die als Wanderausstellung nunmehr Berlin erreichen wird. Honecker bemängelt die fehlende Darstellung der Geschichte der Straflosigkeit, der kalten Amnestierung von NS-Verbrechern und der unsäglichen Gehilfenkonstruktion der herrschenden Rechtsprechung in der Ausstellung.

Am Ende noch eine Mitteilung in Sachen Fortbildungen: Auf der vergangenen Vorstandssitzung am 26./27. August bat Michael Hofmann aus München darum, Fortbildungen auch im Süden der Republik durch zu führen. Wir dürfen die Süd/West-Deutschen Kolleginnen und Kollegen bitten, der Geschäftsstelle mitzuteilen, an welchen der angebotenen (oder auch noch nicht angebotenen) Fortbildungen ein Interesse besteht. Wir werden uns dann bemühen, diese auch im Münchner Raum oder im Badenschen zu organisieren.

Viel Vergnügen bei der Lektüre des Informationsbriefs 93 und eine anregende 25-Jahrfeier wünschen Wolfgang Kaleck und Hannes Honecker