Großverfahren gegen 46 kurdische und türkische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwält
Die Fragen stellte Anne-Kathrin Krug. Anne-Kathrin Krug (AKK): Wie lang sind Sie inhaftiert gewesen? Serkan Akbaș: Ich war 19 Monate inhaftiert. AKK: Hatten Sie während der Haft Kontakt zu anderen inhaftierten Kollegen? Serkan Akbaș: Bei Gefängnissen des Typ F(3), und in so einem Gefängnis war ich inhaftiert, gibt es keine regulären Kontakte außerhalb der Zellen. Die Zellen sind auf drei Personen ausgelegt. Bis auf diese zwei Mitgefangenen wird es nicht erlaubt, andere Gefangene zu sehen. In der sogenannten Freizeit von siebeneinhalb Stunden pro Monat darf man Zeit mit bis zu sechs Gefangenen verbringen. AKK: Eines der prominentesten Themen zu Beginn des Prozesses war die Forderung, vor Gericht Kurdisch sprechen zu dürfen. Die türkische Regierung hat nun angeordnet, dass es Angeklagten erlaubt sein soll, sich vor Gericht auf Kurdisch verteidigen zu dürfen. Glauben Sie, diese Anordnung ist eine Reaktion auf Ihre Bemühungen? Serkan Akbaș: Beides, unser Kampf vor Gericht und der allgemeine Kampf der kurdischen Bewegung, die das Recht zur Selbstverteidigung vor Gericht in kurdischer Sprache zu einer Voraussetzung für den Beginn von Friedensverhandlungen zwischen dem Staat und der PKK gemacht hat, haben dieses Ergebnis erbracht. AKK: Haben Sie sich an dem Hungerstreik gegen die Haftbedingungen beteiligt? Wie glauben Sie, hat der Hungerstreik den Prozess beeinflusst? Serkan Akbaș: Ich habe mich an den letzten elf Tagen des Hungerstreiks beteiligt. Persönlich habe ich keinen spezifischen Effekt des Hungerstreiks auf das Verfahren festgestellt, aber er dürfte unsere Entschlossenheit in unserem Kampf für unsere grundlegenden Rechte gezeigt haben. AKK: Was erwarten Sie in Hinblick auf die Fortführung des Prozesses? Serkan Akbaș: Gemessen an der bisherigen Praxis des Gerichts scheint es so zu sein, dass der Prozess noch länger fortgesetzt wird. Und das bedeutet auch, dass viele der weiterhin inhaftierten Kollegen im Gefängnis bleiben müssen, bis die Friedensgespräche zwischen dem Staat und der PKK konkrete Ergebnisse erbracht haben werden. AKK: Konnten Sie nach Ihrer Freilassung Ihre Arbeit ohne Probleme wieder aufnehmen? Wie hat sich die Inhaftierung auf Ihr Leben und auf Ihre Arbeit ausgewirkt? Serkan Akbaș: Die neunzehn Monate Inhaftierung haben schwere Verluste für mich und für meine Klienten bedeutet. Viele Dinge musste ich nach meiner Freilassung ganz von vorn beginnen. Es war, als hätte ich gerade erst mein Studium an der Universität abgeschlossen.
AKK: Was halten Sie von der internationalen Delegation, die den Prozess beobachtet? Hat das aus Ihrer Sicht irgendeinen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens? Gibt es etwas, was Sie sich von uns erwarten? Wie können wir Sie und Ihre Kollegen während des Verfahrens unterstützen?
Serkan Akbaș: Wenn es um politische Prozesse geht, sind internationale Beobachterdelegationen immer Quelle der Sorge und des Ärgers für die türkische Gerichtsbarkeit gewesen. Sie sind sich im Klaren darüber, dass ihre Praxis und ihre Entscheidungen nach internationalen Standards definitiv nicht akzeptiert werden können, und das Entstehen von Öffentlichkeit über diese Unrechtsmaßnahmen hat dazu beigetragen, dass die Türkei ihre gegenwärtige Reputation für die Verletzung von Menschenrechten gewonnen hat.
Was unser Verfahren betrifft, hat uns das große Interesse ausländischer Delegationen einerseits stark beflügelt und dem Gericht zugleich klargemacht, dass die massenhafte Inhaftierung von Rechtsanwälten nicht unentdeckt geblieben ist. Es hat gezeigt, dass Rechtsanwälte nicht so schutzlos sind, wie der türkische Staat und seine Richter glauben.
Wir bitten die Internationale Delegation, das wahre Gesicht des türkischen Justizsystems aufzudecken. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Tatsache, dass diese politisch motivierten Gerichtsverfahren von Spezialgerichten geführt werden (also von den ›Staatssicherheitsgerichten nach Artikel 10 des Anti-Terrorismusgesetzes‹, die unlängst in ›Gerichte mit besonderer Autorisation‹ umbenannt wurden), nicht viel mehr ist als eine Formalie. Viele gesellschaftliche Gruppen und insbesondere die Kurden glauben, dass diese Gerichte nicht unabhängig von der politischen Führung in der Türkei sind und dass deren Verfahren auch auf politische Ergebnisse zielen wie etwa auf die Unterdrückung des kurdischen Aufbegehrens. Falls es dazu eines Beispiels bedarf: kurz bevor wir inhaftiert wurden, hat Premierminister Recep T. Erdoğan uns in einer seiner öffentlichen Reden beschuldigt, wir seien als Kuriere zwischen der PKK und Herrn Öcalan tätig.
Die Türkei hat seit dem Helsinki-Treffen des Europäischen Rats von 1999 Kandidatenstatus auf eine EU-Mitgliedschaft. Daher werden die Beobachtungen der internationalen Delegationen einiges Gewicht haben, wenn es darum geht, die tatsächliche Lage in der Türkei in Hinblick auf die Verletzung von Menschenrechten zu beurteilen.
AKK: Glauben Sie, dass die jüngsten Demonstration am Taksim-Platz in Istanbul und anderswo die politische Situation in der Türkei auf längere Sicht beeinflussen werden?
Serkan Akbaş: Ich glaube, dass die Gezi-Vorkommnisse die Türkei verändern werden. Auch wenn sie gegenwärtig einige negative Effekte auf den Prozess der Friedensverhandlungen haben, tragen sie doch erheblich zu Verständnis und Konzept von Demokratie in der Türkei bei.
AKK: Glauben Sie, dass die Ereignisse irgendeinen Effekt auf Ihren Prozess haben werden?
Serkan Akbaş: Ich erwarte nicht, dass diese Vorkommnisse irgendeinen unmittelbaren Effekt auf unser Verfahren haben werden.
AKK: Wenn es noch etwas gibt, das aus Ihrer Sicht für Sie und Ihre Kollegen relevant und wichtig ist, zögern Sie nicht, es anzusprechen.
Serkan Akbaş: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Mitgliedern der internationalen Delegationen unsere Dankbarkeit auszudrücken, in meinem Namen und in dem meiner Kollegen, mit denen ich zusammen angeklagt bin. Wir schätzen Ihre Bemühungen auf das äußerste. Ihnen allen vielen Dank.
Anne-Kathrin Krug ist Rechtsanwältin in Berlin, Referentin bei der Rosa-Luxemburg Stiftung und Mitglied des RAV.
Fußnoten
(1) KCK = Koma Çivakên Kurdistan (Union der Gemeinschaften Kurdistans), gegründet 2005 und für die türkischen Sicherheitskräfte identisch mit der PKK. Seit dem Jahr 2008 gab es eine Vielzahl von Verfahren wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der KCK u.a. gegen kurdische Parlamentarier, Bürgermeister, Journalisten, Gewerkschafter und Mitglieder der Partei BDP. (2) Vgl. ›Massive Rechtsverletzungen im Großverfahren gegen 46 Anwältinnen und Anwälte in der Türkei‹ (Pressemitteilung vom 7. November 2012), unter: http://tinyurl.com/qag2cuo. (3 ) Als Typ F-Gefängnis werden im türkischen Strafvollzugsrecht Hochsicherheitsgefängnisse bezeichnet. Typ F-Gefängnisse wurden in erster Linie zur Unterbringung von Angehörigen militanter Organisationen erbaut, inhaftiert sind aber auch Personen, denen Drogendelikte oder ›Organisierte Kriminalität‹ vorgeworfen werden. Sie dienen zudem der Verwahrung von Strafgefangenen, die unter anderem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit verschärftem Vollzug verurteilt wurden. Diese Art der Freiheitsstrafe ersetzt die seit dem Jahr 2002 abgeschaffte Todesstrafe.
(1) KCK = Koma Çivakên Kurdistan (Union der Gemeinschaften Kurdistans), gegründet 2005 und für die türkischen Sicherheitskräfte identisch mit der PKK. Seit dem Jahr 2008 gab es eine Vielzahl von Verfahren wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der KCK u.a. gegen kurdische Parlamentarier, Bürgermeister, Journalisten, Gewerkschafter und Mitglieder der Partei BDP. (2) Vgl. ›Massive Rechtsverletzungen im Großverfahren gegen 46 Anwältinnen und Anwälte in der Türkei‹ (Pressemitteilung vom 7. November 2012), unter: http://tinyurl.com/qag2cuo. (3 ) Als Typ F-Gefängnis werden im türkischen Strafvollzugsrecht Hochsicherheitsgefängnisse bezeichnet. Typ F-Gefängnisse wurden in erster Linie zur Unterbringung von Angehörigen militanter Organisationen erbaut, inhaftiert sind aber auch Personen, denen Drogendelikte oder ›Organisierte Kriminalität‹ vorgeworfen werden. Sie dienen zudem der Verwahrung von Strafgefangenen, die unter anderem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit verschärftem Vollzug verurteilt wurden. Diese Art der Freiheitsstrafe ersetzt die seit dem Jahr 2002 abgeschaffte Todesstrafe.