In dieser Woche soll im Bundestag das sogenannte Sicherheitspaket verhandelt werden, welches gravierende Einschnitte in die Gleichheit und die Menschenwürde vornimmt.
Der RAV fordert die Abgeordneten erneut auf, für die Menschenwürde aller Menschen einzustehen!
Auch der aktuelle Änderungsvorschlag zu § 1 Abs.4 AsylbLG lässt die Europarechts- und Verfassungswidrigkeit des Leistungsausschlusses weiter bestehen und beinhaltet praktisch keine Verbesserung zur bisherigen Fassung. Es wird reine Augenwischerei betrieben, denn die „Änderung“ zitiert nur, was in § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG sowieso steht. Dort heißt es, „…ordnet das Bundesamt die Abschiebung (…) an, sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann.“
Es ist also nichts Neues – die Änderung gaukelt nur vor, eine „humanere“ Lösung…
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