Nach einer gelungenen Premiere im Oktober 2023 finden die Migrationsrechtlichen Tage in NRW in diesem Jahr zum vierten Mal statt. Herzlich eingeladen sind alle in diesem Rechtsgebiet tätigen Kolleg*innen. Behandelt werden aktuelle Themen des Migrationsrechts in verschiedenen Workshops.
Wichtig ist auch in diesem Jahr der interaktive Charakter: Alle Interessent*innen sind gehalten, sich aktiv bei der Tagung einzubringen und sich bereits im Vorfeld über eigene Beiträge zu den geplanten Themen Gedanken zu machen. Weil der Austausch konkreter Praxis im Fokus steht, werden bei hohem Interesse an den Teilnahmeplätzen Kolleg*innen mit Arbeitsschwerpunkt Migrationsrecht bevorzugt, die ihren Sitz in NRW haben. Ziel ist eine intensive, aktive Fortbildung und ein Praktiker*innenaustausch, um nicht nur unsere Mandantschaft noch besser zu vertreten, sondern auch gezielt und gemeinschaftlich aus der Anwaltschaft heraus zur Rechtsfortbildung beizutragen. Wir wollen nach Kräften dem Ruf, der uns vorauseilt, gerecht werden.
Kursort und Termin
Jugendherberge Düsseldorf, 40545 Düsseldorf
2.10.-4.10.2026, Beginn 2.10. um 17 Uhr, Ende 4.10. um ca. 14 Uhr
12,5 Stunden nach FAO
Teilnahmebetrag für RAV-Mitglieder
Im Einzelzimmer mit Übernachtung inkl. Abendessen Freitag und Tagungspauschale Samstag/Sonntag 465€ für RAV-Mitglieder. Aufschlag von zusätzlich 30€ pro Person für Nicht-RAV-Mitglieder.
Alle Preise inkl. MwSt.
Anzahl der Teilnehmer*innen: max. 20 Personen
Die Fortbildung kann nur komplett gebucht werden.
Für diese Tagung gelten besondere Stornierungsbedingungen: bei Absage nach dem 31.7.2026 fallen 100% des Teilnahmebetrages an.
Anmeldefrist bitte schnellstmöglich bis 31.7.26
Tagungsplan
Freitag, 02.10.2026 Seminarzeit gem. FAO
Ab 16 Uhr Anreise
17-18:30 Uhr Workshop Trauma und Selbstfürsorge Teil 1 1,5
Im ersten Teil des Workshops werden Grundkenntnisse über Traumafolgestörungen vermittelt, Hinweise zum Erkennen und Einordnen von Traumasymptomatik sowie Empfehlungen zum stabilisierenden Umgang mit traumatisierten Menschen. Schwierige Situationen in der Beratung, z.B. Umgang mit Triggern oder Dissoziation können besprochen werden.
Methoden:
• Theoretischer Input (Vortrag mit Präsentation per Beamer) im Wechsel mit dazu passenden Übungen
• Austausch in Kleingruppen und im Plenum
Dr. phil. Dima Zito, Dipl.-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin (DGSF), Supervisorin (SG), Trauma- und Psychodramatherapeutin
18:30-19:15 Uhr Abendessen
19:15-21:45 Uhr Workshop Trauma und Selbstfürsorge Teil 2
Im zweiten Teil des Workshops geht es um Selbstfürsorge und den Schutz vor eigenen Belastungen. Damit Fachkräfte sich in ihrer sinn- und anspruchsvollen Tätigkeit nicht ständig auf einem schmalen Grat zwischen (notwendiger) Empathie und (belastendem) Mitgefühlsstress bewegen, damit Engagement nicht in Burnout kippt, damit die Konfrontation mit den traumatischen Erfahrungen und Symptomen der Mandant*innen nicht in Sekundärtraumatisierung mündet, brauchen sie ein Grundverständnis dieser Überlastungs-Dynamiken sowie alltagstaugliche und funktionierende Strategien, um sich in herausfordernden Arbeitssituationen zu schützen, sich zu entlasten und nach getaner Arbeit wieder aufzutanken. Dazu bietet dieser Workshop Anregungen.
Dr. phil. Dima Zito, Dipl.-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin (DGSF), Supervisorin (SG), Trauma- und Psychodramatherapeutin
Samstag, 03.10.2026
Ab 7.00 Uhr Frühstück
09:00-10:30 Uhr Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz 1,5
Welche Hürden sind im Einbürgerungsverfahren insbesondere bei der Feststellung der Identität, bei der Lebensunterhaltssicherung und bei der Abgabe der Loyalitätserklärung zu überwinden?
RAin Besra Güler, Bochum
10:30-11:00 Uhr Pause
11:00-12:30 Uhr Grundlagen und Chancen der Fachkräfteeinwanderung 1,5
Der Vortrag soll Grundlagen und Chancen der Fachkräfteeinwanderung vermitteln. Erläutert wird, wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren effektiv genutzt werden kann, welche Hürden es beim Spurenwechsel und im Anerkennungsverfahren gibt, wie mit der Beschäftigungsverordnung umzugehen ist. und welche Maßnahmen sich im Umgang mit den Behörden bewährt haben.
RAin Theresa Hollerith, Köln
12:30-13:30 Uhr Mittagessen
14:00-15:30 Uhr Workshop zum Thema Beweisanträge 1,5
In diesem Workshop geht es um Prozesstaktik und Agieren in der mündlichen Verhandlung. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen zu Beweisanträgen, Gegenvorstellungen, Befangenheitsanträgen, sowie Protokoll- und Vorlagefragen. Im Austausch zum Umgang mit konkreten Situationen soll mehr Handlungssicherheit erworben werden.
RAin Anna Magdalena Busl, Bonn
15:30-16:00 Uhr Pause
16:00-18:00 Uhr Erste Erfahrungen mit dem neuen GEAS 2
Seit dem 12.06.2026 finden die meisten Regelungen der GEAS-Reform Anwendung. Diese und die begleitenden nationalen Gesetze (GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgengesetz) haben einschneidende Änderungen in den Asylverfahren, bei der Aufnahme und Unterbringung Schutzsuchender, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und an vielen weiteren Stellen zur Folge. Die ersten Erfahrungen mit den neuen Regelungen sollen hier diskutiert und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Moderation RA Markus Wild, Bochum
18:00-19:00 Uhr Abendessen
19:00-20:30 Uhr Moderierter Erfahrungsaustausch 1,5
Mit der open space-Methode werden relevante Themen aus der anwaltlichen Praxis ermittelt und bearbeitet.
Moderation RA Christian Schotte, Düsseldorf
Im Anschluss Diskussion politischer Aktionen, evtl. Entwurf einer Pressemitteilung
Sonntag, 04.10.2026
Ab 7.00 Uhr Frühstück
09:00-10:30 Uhr Wer hat Angst vor dem AsylbLG? 1,5
Die niedrigen und immer wieder verfassungswidrig eingeschränkten oder vollständig entzogenen Leistungen nach dem AsylbLG sind Lebensrealität eines Großteils unserer Mandant*innen. Dennoch meiden viele im Migrationsrecht tätige Anwält*innen dieses Rechtsgebiet. Der Vortrag soll die Grundlagen des AsylbLG vermitteln, einen Überblick über aktuelle Rechtsprechung bieten und Mut machen, auch in diesem Bereich Mandate zu übernehmen.
RAin Antonia Plettenberg, Billerbeck
10:30-11:00 Uhr Pause
11:00-12:30 Uhr Frauenspezifische Fluchtgründe 1,5
Die Rechtsprechung erkennt oft nicht, dass Frauen als soziale Gruppe im Sinne des § 3 Abs. 1 S. 1 AsylG ein abgrenzbares Merkmal erfüllen und Ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, wenn auch Männer gleich oder ähnlich lautenden, vermeintlichen Zwangshandlungen im Verfolgerstaat unterliegen. Oft handelt es sich jedoch um Zwangshandlungen, die nur gegenüber Frauen einen Verfolgungscharakter erreichen, die sich gezielt gegen Frauen und gegen die Sexualität von Frauen richten. Die Istanbul Konvention hat hier für eine Verbesserung gesorgt. Anhand von Länderbeispielen und Rechtsprechung soll der Vortrag aufzeigen, wie typischen Argumentationsmustern in der Rechtsprechung substantiiert in der Klagebegründung entgegengetreten werden kann.
RA Johannes Palm, Dortmund
12:30-13:30 Uhr Mittagessen
13:30-14:00 Uhr Rückblick und Abschluss
Gesamt 12,5 Std. nach FAO
*Änderungen vorbehalten*
RAV-Fortbildung 26-15
Migrationsrechtliche Tage 2026 – NRW
Termin und Kursort Präsenz
2.10.-4.10.26 | Düsseldorf
RAV Regiogruppe NRW
Anmeldungen (PDF komplett oder nur das Anmeldeformular) bitte so früh wie möglich per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
Dies ist eine reine PRÄSENZ-Fortbildung.
Die Fortbildung kann nur komplett gebucht werden.
Für diese Tagung gelten besondere Stornierungsbedingungen: bei Absage nach dem 31.7.2026 fallen 100% des Teilnahmebetrages an.
