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Mieten - Wohnen - Stadtpolitik

MieterInnen haben soziale Grundrechte. Hierzu gehört der Erhalt bezahlbaren Wohnraums und die Ermöglichung sozialverträglichen Wohnens; auch und gerade in Ballungszentren.

Dieses Recht wird vielen Mieter*innen durch ungebremste Mietsteigerungen in attraktiven Wohnlagen, durch die Vernichtung günstigen Wohnraums in Folge von Modernisierung und durch eine fehlende korrigierende Stadtentwicklungspolitik immer häufiger genommen.

Im Machtverhältnis Vermieter*innen gegen Mieter*innen sind letztere schon strukturell unterlegen und erleben sich nicht selten als wehrlos. Die Einkommensschwächeren unter ihnen finden in den innerstädtischen Bereichen der Ballungszentren kaum noch Wohnraum oder müssen immer größere Teile ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufbringen.

Der RAV will dieser Entwicklung entgegen treten und setzt sich für die Stärkung des sozialen Grundrechts auf bezahlbaren Wohnraum ein. Denn nach dem Selbstverständnis unseres Vereins ist es eine wichtige Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Interessen wirtschaftlich und sozial Schwacher wahrzunehmen.

In diese Auseinandersetzung, die eine der Grundmaxime der derzeitigen Gesellschaftsordnung, nämlich jene der uneingeschränkten Verfügungsmöglichkeit über das Eigentum (an Wohnraum) betrifft, interveniert der RAV sowohl mit juristischen Mitteln, als auch auf politischer Ebene.

Er unterstützt Bürger*innen- und Protestbewegungen, verfasst Stellungnahmen zu laufenden Gesetzesvorhaben und organisiert Veranstaltungen. Er vernetzt Anwältinnen und Anwälte, die das Recht auf Wohnen nicht den Herausforderungen der Energie- und Klimapolitik oder der wirtschaftsgetriebenen Stadtentwicklungspolitik opfern wollen.

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Pressemitteilung vom 28.11.14
Die Bundesregierung hat im Oktober 2014 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Mietrechts vorgelegt. Kernstück ist die sog. Mietenbremse. Die Mieterhöhung soll bei Wiedervermietung auf 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden. Das Gesetz wird in der derzeit geplanten Form bezahlbaren Wohnraum nicht erhalten können und den Mietenanstieg nicht bremsen. Auf massive Intervention der Vermieterlobby wurde der ohnehin nur halbherzige Gesetzesentwurf weiter verwässert und die Hürden für die Mietenbremse wurden erhöht. Die Mietenbremse gilt nicht automatisch, vielmehr bedarf sie jeweils einer Rechtsverordnung der Bundesländer. Diese können eine Begrenzung der Wiedervermietungsmiete in Gebieten einführen, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen…
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Aktualisierte Stellungnahme, 26.11.2014
Stellungnahme des RAV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) Mietpreisbremse im Mietrechtsnovellierungsgesetz A. Einleitung Der Grundgedanke, den Mietpreisanstieg durch eine Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietung auf 10% über der Vergleichsmiete zu entschleunigen, ist zu begrüßen. Dies wäre ein Instrument (von mehreren), um dem gegenwärtigen Trend entgegen zu wirken, dass immer mehr Mieter einen immer größeren Anteil ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben müssen, darunter viele Empfänger von Leitungen nach SGB II oder XII, die einen Teil ihres Regelsatzes für die Kosten der Unterkunft aufwenden…
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Pressemitteilung
PM des Arbeitskreises Mieteranwältinnen und -anwälte und des RAV In Berlin herrscht Wohnungsnot. Es ist für große Teile der Mieterschaft immer schwieriger, Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu finden. Zwar wird gern auf das „Bielefelder Niveau“ der Berliner Mieten hingewiesen. Allerdings liegt das Einkommensniveau deutlich unter dem von Bielefeld. Eklatant ist der Preisanstieg insbesondere bei Neuvermietungen. Hier gab es in den letzten Jahren Mietsteigerungen von bis zu 40 %. Das ist bundesweit Spitze. Die Wohnungsknappheit in Berlin hat verschiedene Gründe. Die Landespolitik unterschätzte einerseits den Zuzug in die Stadt. Sie entledigte sich durch den Verkauf landeseigener Wohnungsunternehmen wichtiger Steuerungsinstrumente zugunsten einkommensschwacher Mieter. Die Förderung des…
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