Bundestagsgruppen dürfen nur zehn Anfragen pro Monat stellen
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) kritisiert die Entscheidung der Regierungsfraktionen, dass Die Linke, bestehend aus 28 Abgeordneten, künftig nur noch zehn Kleine oder Große Anfragen pro Monat stellen darf. Der Bundestag hat dies am Freitagvormittag auf Empfehlung des Ältestenrats beschlossen.
»Diese Beschneidung der Oppositionsrechte ist bedenklich, gerade in diesen Zeiten, in denen unsere Demokratie von Parteien wie der AfD sowieso schon unter Beschuss steht«, sagt Dr. Peer Stolle, Vorstandsvorsitzender des RAV. »Die Rechte der Opposition sind ein Kern der Demokratie, sie müssen gewahrt werden«.
Vorausgegangen war die Spaltung der Linksfraktion vergangenes Jahr. Diesen Freitag sind dann 28 Abgeordnete…
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