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Migration & Asyl in Europa

Ziel des RAV ist es, Geflüchteten unabhängig davon, welches Motiv ihrer Flucht zugrunde liegt, einen fairen Zugang nach Europa und effektive Schutzformen zu garantieren und bestehende Ungleichbehandlungen aufzuheben.

Im nationalen Migrations- und Asylrecht übt die europäische Rechtsetzung ebenso wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zunehmenden Einfluss aus. Dies führt einerseits zu Strukturbrüchen mit dem deutschen System, andererseits werden deutsche Rechtspraktiken auf die europäische Ebene übertragen. Diese europäische Dimension erfordert für die anwaltliche Praxis die Kenntnis und Anwendung der europäischen Normen und der diesbezüglichen Rechtsprechung. Der RAV trägt dem mithilfe von Fortbildungen, Veranstaltungen und der Kooperation mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in anderen europäischen Ländern Rechnung.
Zugleich unterstützt der RAV auf nationaler wie auf europäischer Ebene Initiativen gegen eine Abschottung Europas, die in jüngerer Zeit etwa in der Errichtung der Grenzschutzagentur FRONTEX Ausdruck gefunden hat. mehr >>>

Pressemitteilungen zum Thema

Stellungnahme

Erklärung des Europäischen Bürgerrechtsnetzwerks (ECLN) zum neuen Fünfjahresplan der EU zur Justiz- und Innenpolitik [1,2]

Das "Stockholm-Programm" legt die Agenda für die europäische Justiz-und Innenpolitik sowie die Politik zur Inneren Sicherheit von 2009 bis 2014 fest. Die EU hat bereits durch die Schaffung militarisierter Grenzen, die Verpflichtung zu einem proaktiven Überwachungsregime und durch die zunehmend aggressive Außen-und Verteidigungspolitik einen bedenklich autoritären Charakter angenommen. Die laufende Diskussion unter politischen Entscheidungsträgern der EU lässt erwarten, dass dieser Ansatz in den nächsten fünf Jahren vertieft und ausgeweitet wird. Es ist davon auszugehen, dass das "Stockholm-Programm", das auf den Abschlussbericht der EU-Zukunftsgruppe gründet…

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Pressemitteilung der EDA/AEDvom 17.7.2008

Sieben Jahre nach den Vorkommnissen und vier Jahre nach Prozesseröffnung hat das Gericht in Genua den Opfern des Bolzaneto-Lagers teilweise Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Das Gericht hat die schlimmsten Verletzungen der Grundrechte bestätigt, u. a. die unmenschliche Behandlung Gefangener und die Gewaltanwendung. Alle Beamten, die für die Struktur verantwortlich waren, wurden verurteilt. Wir warten nun die Urteilsbegründungen ab, um die zur Zeit noch unklaren Punkte bewerten zu können, z. B. der Freispruch einiger Beschuldigter, die augenscheinlich eine Falschaussage geleistet haben, und die milden Strafen, die teilweise verhängt wurden. Die Tatsache, dass es kein Gesetz zur Bestrafung von Folter gibt, sowie das geschlossene Stillschweigen der Polizeikräfte haben verhindert, dass trotz…
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