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Gewalt in Bolzaneto wurde bestätigt: Wir haben die Wahrheit, aber keine Gerechtigkeit

Pressemitteilung der EDA/AEDvom 17.7.2008

Sieben Jahre nach den Vorkommnissen und vier Jahre nach Prozesseröffnung hat das Gericht in Genua den Opfern des Bolzaneto-Lagers teilweise Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Das Gericht hat die schlimmsten Verletzungen der Grundrechte bestätigt, u. a. die unmenschliche Behandlung Gefangener und die Gewaltanwendung. Alle Beamten, die für die Struktur verantwortlich waren, wurden verurteilt. Wir warten nun die Urteilsbegründungen ab, um die zur Zeit noch unklaren Punkte bewerten zu können, z. B. der Freispruch einiger Beschuldigter, die augenscheinlich eine Falschaussage geleistet haben, und die milden Strafen, die teilweise verhängt wurden. Die Tatsache, dass es kein Gesetz zur Bestrafung von Folter gibt, sowie das geschlossene Stillschweigen der Polizeikräfte haben verhindert, dass trotz der schwerwiegenden Fakten härtere Strafen ausgesprochen wurden.

Hintergrund:
Im so genannten Bolzaneto-Prozess werden mutmaßliche Misshandlungen an Demonstranten durch Polizisten und Wachpersonal im Rahmen des G8-Gipfels in Genua (Italien) in der Polizeikaserne Bolzaneto verhandelt.
Während der Demonstrationen, die 2001 in Genua gegen den G8-Gipfel stattfanden, kam es zu zahlreichen Zusammenstößen zwischen Globalisierungskritikern und den italienischen Sicherheitskräften. Viele Demonstranten wurden verhaftet, ca. 300 von ihnen in der Kaserne Bolzaneto, die als provisorische Gefangenensammelstelle diente, für wenige Tage festgehalten. Hier soll es zu gewalttätigen Übergriffen, Misshandlungen und Folterungen gegen die Insassen gekommen sein. Im einzelnen gibt es Schilderungen von erzwungenem stundenlangen Stehen, Schlafentzug, Verweigerung des Toilettenbesuchs, Androhung sexueller Gewalt, Erniedrigung insbesondere in Verbindung mit dem Zwang, sich ausziehen zu müssen und im allgemeinen über massive Gewaltanwendung. Insassen berichten, dass sie gezwungen wurden faschistische Lieder zu singen. Ärzten und Pflegepersonal wird mangelnde Versorgung der vielen Verletzten unter den Inhaftierten vorgeworfen, anderen unterlassene Hilfeleistung oder schlichte Duldung der Vorgänge. Insgesamt müssen sich 45 Angeklagte für Körperverletzungen und Verletzung der Amtspflicht verantworten. Im Oktober 2005 wurde die Hauptverhandlung eröffnet.

Weitere Informationen finden sie unter dem folgenden Link. Diese Informationen sind auf Englisch, Italienisch und Französisch zugänglich. www.aeud.org