Die Fortbildung ist ausgebucht. Es stehen nur noch Wartelistenplätze zur Verfügung.
Die Fortbildung wurde um einen Tag auf den 16.6. und von Berlin nach Leipzig verlegt. Wir möchten ermöglichen, dass Interessierte an der Fortbildung auch am RAV-Kongress in Leipzig teilnehmen können. Weitere Infos dazu hier.
Warum gehören Umweltinhalte in die Strafverteidigung? Politisches und wirtschaftliches Handeln verstoßen mitunter gegen geltendes Recht. Nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ werden Gasfelder erschlossen oder Kohlekraftwerke gebaut und dabei internationale Verträge wie das Paris-Abkommen oder nationale Gesetze missachtet. Auch die (fehlenden) nationalen politischen Entscheidungen zu einem wirksamen Einhalten des Paris-Abkommens ergeben rechtliche Widersprüche. Hier kann die Zivilgesellschaft die Einhaltung im demokratischen Prozess einfordern. Aktivist*innen, die gegen derartige Rechtsverstöße protestieren, überschreiten dabei zum Teil bewusst und im Interesse des Gemeinwohls das geltende Strafrecht und werden wegen Straftaten wie Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Hausfriedensbruch angeklagt. Bei ihrer Verteidigung sollten der Anlass und Auslöser ihrer Aktionen und damit die Klimakatastrophe berücksichtigt und vorgebracht werden. So haben die Gerichte die Möglichkeit, sich mutig in die Debatte einzubringen, die Aktivist*innen auf ihre Art zu unterstützen und gegebenenfalls das Recht fortzubilden.
Zum einen kann die Erläuterung des Hintergrundes der Tat zu einem milderen Urteil oder gar Freispruch des/ der Mandant*in führen, zum anderen kann – in Absprache mit dem/ der Mandant*in – der Prozess auch als politische Bühne genutzt werden. (weiterlesen: www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-122-2021/strafverteidigung-mit-umweltthemen-verbinden )
Folgende Themen sollen besprochen werden:
• Ablauf des Strafverfahrens und relevante Straftatbestände § 123, §113, 114, 125 StGB, sowie kleiner Schwerpunkt Identitätsverweigerung und Untersuchungshaft
• Klimawissenschaft: Stand der Forschung und Handlungsnotwendigkeit
• Ansatzpunkte für die Verteidigung aus klimawissenschaftlicher Sicht, § 34 StGB
• Praxisüberlegungen und Austausch: Wie bringen wir diese Inhalte in die Verfahren ein?
• Welche Erfahrungen und jüngeren Entwicklungen gibt es, sowohl in der wissenschaftlichen Argumentation als auch in der juristischen Auseinandersetzung?
Zwischen den Vorträgen soll der Fokus auf Austausch und Diskussion liegen.
Referent*innen
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, Berlin; Rechtsanwalt André Horenburg, Hamburg; Klimawissenschaftlerin Inga Menke von Climate Analytics
Termin
16.06.2023 | 10:00 – 16:00 (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort
Sport Campus Uni Leipzig | Jahnallee 59 | 04109 Leipzig
Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldung für Aktivist*innen auch über www.greenlegal.eu möglich.
Kooperationsveranstaltung von RAV und www.greenlegal.eu
Anmeldungen (PDF) bitte bis 5.6.23