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Verwaltungsgericht Schwerin soll Rechtswidrigkeit der Tornado-Aufklärungsflüge gegen Globalisierungskritiker feststellen - "Einsatz von Militär gegen Bürgerinnen und Bürger darf nicht zur Normalität werden."

Pressemitteilung 27.8.2007
Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin wollen drei GlobalisierungskritikerInnen die Rechtswidrigkeit der Tornado-Aufklärungsflüge über einem Protest-Camp während des G8-Gipfels feststellen lassen. "Der Einsatz der Bundeswehr gegen die GlobalisierungskritikerInnen verstößt gegen das Grundgesetz," sagt Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Verfahrensbevollmächtigter der Kläger und Mitglied im Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV). Die Bundeswehr dürfe im Inland allenfalls Hilfestellung bei schweren Notfällen oder zur Aufstandsbekämpfung leisten. "Während des G-8 Gipfels übernahm die Bundeswehr jedoch grundgesetzwidrig polizeiliche Aufklärungsarbeiten - die zudem noch der Einschüchterung der DemonstrantInnen führten."

Die Kläger - einer der Pächter des Camp-Geländes und zwei Mitglieder des Bundesvorstands der Jugendorganisation von Bündnis90/DIE GRÜNEN hielten sich während der mittlerweile vom Bundesverteidigungsministerium eingeräumten Tornado-Aufklärungsflüge am 5. Juni über dem Camp Reddelich bei Rostock auf. Sie wurden - ebenso wie tausende weiterer Camp-TeilnehmerInnen - von den Infrarotkameras der Tornados gefilmt. Zudem fühlten sie sich durch den niedrigen Überflug der Kampfflugzeuge massiv bedroht.

"Mit der Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin wird deutlich gemacht, dass der Tornado-Einsatz die Grundrechte der Kläger auf informationelle Selbstbestimmung, Demonstrations- und Meinungsfreiheit verletzt," so Rechtsanwalt Sönke Hilbrans. Denn die angefertigten Luftbilder betreffen die Kläger und mehrere tausend weitere GlobalisierungskritikerInnen in ihrem Recht auf unbeobachtetes Auftreten in der Öffentlichkeit als Aspekt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wie es in Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert ist.

"Der Einsatz von Militär gegen Bürgerinnen und Bürger darf nicht zur Normalität werden," betont Rechtsanwalt Hilbrans. Angesichts der Tatsache, dass die politisch Verantwortlichen bislang keine Konsequenzen aus der Affäre gezogen haben, müssten nun die Gerichte den Schutz der Bürgerrechte wieder herstellen und der Bundeswehr - ähnlich wie bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam gegen das so genannte "Bombodrom" bei Wittstock - Grenzen setzen.

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