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Studierendendemonstration gegen den G8 - Einschränkung des Versammlungsrechts

Pressemitteilung vom 29.5.2007
Nach dem Kooperationsgespräch zwischen Anmelder und Einsatzleitung gab es keine Auflagen für die Studierendendemonstration am Sonnabend, den 26.05.2007. Die Demonstration wurde allerdings nach 300 Metern von der Polizei gestoppt und mit Auflagen belegt. Die Polizei versuchte von Anfang an die durchgehend friedliche Demonstration durch willkürliche und rechtswidrige Maßnahmen zu eskalieren. Die ca. 1500 DemonstrantInnen wurden gehindert die Bevölkerung mit ihren Anliegen zu erreichen, da sie sich permanent in einem engen, undurchlässigen „Polizeikessel“ bewegen mussten.


Da die Polizeibehörden nicht bereit waren im Vorfeld der Proteste, z.b. der Studierendendemonstration und der anstehenden Demonstration zum Treffen der Außenminister, mit Anwälten deeskalierende Maßnahmen zu erörtern und notwendige Grundrechtsgewährungen zuzusagen, war ein derartiges Vorgehen zu befürchten. Notwendig gewesen wäre u.a. die Einrichtung eines verwaltungsgerichtlichen Eildienstes, der Vorort entstehende Fragen sofort entscheiden hätte können. So konnte der leitende Polizeiführer, LPD Born, der schon im vornhinein jegliches Gespräch mit der Anwaltschaft ablehnte, nahezu zynisch auf den nachträglichen Rechtsschutz verweisen. Die Polizei verweigerte darüber hinaus, sich mit schriftlichen und mündlichen Widersprüchen auseinander zu setzen.

Von der friedlichen Demonstration der Studierenden ging keinerlei Gefahr aus. Trotzdem wurde die Demonstration ständig gestoppt, mit rechtswidrigen Auflagen versehen und darüber hinaus ohne rechtliche Grundlage gefilmt. Eine der Auflagen bestand darin, wie in Hamburg üblich, keine Seitentransparente über 1,50 Länge mitzuführen. Schon zu Beginn wurde die Demonstration von dem martialischen Polizeiaufgebot brutal gestoppt. In dieser Situation wurde der Anmelder gewaltsam daran gehindert mit dem Einsatzleiter Kontakt aufzunehmen und die Situation zu deeskalieren. Um die Exekutive in ihre rechtlichen Schranken zu verweisen wäre der benannte verwaltungsgerichtliche Eildienst notwendig gewesen. „Nur dem besonnen verhalten der DemonstrantInnen ist es zu verdanken, dass das martialische und bedrohliche Auftreten der Polizei nicht zu einer gewalttätigen Eskalation geführt hat“, kommentiert Rechtsanwältin Britta Eder, Vorstandsmitglied des RAV.

Im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G8-Gipfel werden zur Zeit massiv die Grundrechte in Frage gestellt und missachtet. Die gesamte soziale Bewegung soll anscheinend diskreditiert und kriminalisiert werden. Hierbei wird das Recht auf Versammlung, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und weitere Grund- und Freiheitsrechte teilweise ausgehebelt. Da die Polizeiführung für die Demonstration gegen das Treffen der Außenminister (ASEM) eine niedrige Einsatzschwelle angekündigt hat, befürchtet der anwaltliche Notdienst des RAV bezüglich unangekündigter Wasserwerfereinsätze, massenweisen Freiheitsentziehungen und weiteren Eskalationsaspekten schlimmstes.