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Strafverfolgung von Verteidigerinnen und Verteidigern in der Türkei nimmt kein Ende
Anwältinnen und Anwälte weiter in Untersuchungshaft

Prozessbeobachtungen in der Türkei, Juni 2016
Bericht zur Prozessbeobachtung am 22. Juni 2016 bei der 14. Kammer des Gerichts für schwere Straftaten in Istanbul: Strafverfahren gegen 12 Rechtsanwält*innen des ÖHD(1) und Mitglieder des ›Vereins der Familien der Gefangenen‹ TUAD und Bericht zur Prozessbeobachtung am 28. Juni 2016 bei der 19. Kammer des Gerichts für schwere Straftaten in Istanbul: Strafverfahren gegen 46 Rechtsanwält*innen (›KCK-Anwaltsverfahren‹) Seit Juni 2012 beobachten wir im Rahmen einer internationalen Delegation das Strafverfahren gegen 46 Verteidigerinnen und Verteidiger, in dem ihre anwaltliche Tätigkeit unter Terrorverdacht gestellt wird (sog. ›KCK-Anwaltsverfahren‹)(2). 1. Verhaftungswelle 2011 (sog. ›KCK-Anwaltsverfahren‹) Die Kolleginnen und Kollegen sind im November 2011 festgenommen worden und befanden sich teilweise über 2 ½ Jahre in Untersuchungshaft. Das Verfahren dauert an. Allen Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Haftbesuche bei Abdullah Öcalan, der sich seit 1999 in Isolationshaft auf der Insel Imralı befindet, Kommunikationsstrukturen zwischen Öcalan und der KCK aufgebaut und unterhalten zu haben. Dass dieser Vorwurf unhaltbar ist, belegt bereits der Umstand, dass sämtliche Haftbesuche der Verteidiger*innen bei Öcalan vollständig überwacht und die Verteidiger*innen stets mehrfach durchsucht wurden. Mit einer derartigen Massenverhaftung wird 2011 ein spürbares Loch in die Reihe der engagierten – und gerade auch in den kurdischen Gebieten der Türkei tätigen – Rechtsanwält*innen gerissen. Dies führte gerade bei jungen Kolleginnen und Kollegen dazu, dass sie – oft direkt aus der Uni kommend – ins kalte Wasser der Verteidigung in politischen Verfahren springen mussten. In dieser Zeit gründete sich die Anwaltsvereinigung ÖHD (›Özgürlükçü Hukukçular Derneği‹ – Juristenvereinigung für die Freiheit), um die Arbeit und die Interessen der beteiligten Anwaltschaft vertreten zu können. 2. Verhaftungswelle 2013 (CHD-Verfahren) Im Januar 2013 gab es eine weitere Verhaftungswelle, bei der nochmals 9 Kolleg*innen inhaftiert wurden. Auch hier wird den Anwält*innen vorgeworfen, sich im Rahmen ihrer Verteidigungstätigkeit mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung zu betätigen. Bei den Festgenommenen handelt es sich ausschließlich um Mitglieder des Fortschrittlichen Anwaltsvereins (ÇHD), der sich unter anderem in der Verteidigung für die Kolleg*innen im sog. ›KCK-Anwaltsverfahren‹ sehr engagiert hatte. Auch dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, sondern wird im Oktober 2016 in Istanbul fortgesetzt. Die Kolleg*innen befinden sich inzwischen nicht mehr in Untersuchungshaft. Ermordung des kurdischen Rechtsanwalts Tahir Elçi im November 2015 Am 28. November 2015 wurde der kurdische Rechtsanwalt Tahir Elçi in Diyarbakır auf offener Straße erschossen, als er mit anderen Anwält*innen zusammen eine Pressekonferenz abhielt. Elçi war Vorsitzender der Rechtsanwaltskammer in Diyarbakır und hatte in diesem Rahmen nicht nur die Verteidigung im ›KCK-Anwaltsverfahren‹ unterstützt, sondern sich sein Leben lang beruflich für die Durchsetzung der Rechte der Kurd*innen engagiert. Wer für seinen Tod verantwortlich ist, ist bis heute nicht geklärt. Zügige und umfassende Ermittlungen und vor allem Beweissicherungen sind von den Ermittlungsbehörden nicht durchgeführt worden. 3. Verhaftungswelle (ÖHD-TUAD-Verfahren) Eine weitere groß angelegte Aktion der türkischen Sicherheitsbehörden fand am 16. März 2016 statt: Neun kurdische Rechtsanwält*innen der Anwaltsvereinigung für die Freiheit ‹ÖHD‹ wurden festgenommen sowie weitere drei Anwälte und 39 Privatpersonen beschuldigt, sich mitgliedschaftlich für die PKK zu betätigen. Alle betroffenen Anwält*innen sind in der Verteidigung der Kolleg*innen im KCK-Anwaltsverfahren tätig. Ayşe Acinikli, Rechtsanwältin, und Ramazan Demir, Rechtsanwalt, befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft(3). Im April 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen insgesamt 50 Personen. Ihnen wird Mitgliedschaft und teilweise auch Propaganda für die PKK vorgeworfen. Worum geht es? Die Anwält*innen des ÖHD haben in Zusammenarbeit mit dem ›Verein der Familien der Gefangenen‹ TUAD (Tutuklu Aileleri Derneği) versucht, die medizinische Versorgung der Gefangenen sicherzustellen und einen Zugang zu den Gefangenen zu ermöglichen, um deren Interessen vertreten zu können. Dies ist angesichts der Inhaftierungspraxis in der Türkei mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Gefangenen nicht etwa in der Nähe ihres Wohnortes ihre Haftstrafen antreten, sondern teilweise in hunderten von Kilometern entfernten Hochsicherheitsgefängnissen einsitzen. Da die Familien der Gefangenen oft kaum über finanzielle Mittel verfügen, müssen Besuche häufig über Anwält*innen vor Ort organisiert werden. Die Betreuung der überwiegend kurdischen Gefangenen wird den Angeklagten nun zum Vorwurf gemacht: Sie hätten sich durch ihre Unterstützung der Gefangenen gleichzeitig mitgliedschaftlich in der PKK betätigt. Prozessauftakt am 22. Juni 2016 – Verhandlung hinter verschlossenen Türen Zum Verfahrensauftakt hatte sich eine internationale Beobachtungsdelegation eingefunden, die aus ca. 40 Rechtsanwält*innen bestand, die insbesondere die Anwaltskammern aus Frankreich, Italien, Österreich und berufsständische Vereinigungen aus den Niederlanden (Lawyers for Lawyers), Schweden (International Commission of Jurists), Europa (European Association of Lawyers for Democracy & World Human Rights) und Deutschland (Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V. und Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.) vertraten. Auch der ÇHD, der ÖHD und einige Rechtsanwaltskammern aus der Türkei entsandten Vertreter*innen zum Verfahren. Ausgesprochen befremdlich war es für die internationale Delegation, dass gerade die Rechtsanwaltskammer Istanbul dem Verfahren nicht nur fern blieb, sondern es der Verteidigung sogar untersagte, auf Kurdisch verfasste Aufrufe zur Prozessbeobachtung in den Räumen der Anwaltskammer aufzuhängen. Wir legen das als deutliches Zeichen dafür aus, dass die fehlende Solidarität mit den kurdischen Kolleg*innen nationalistisch begründet ist. Der Verhandlungssaal war Dank der erheblichen Unterstützung durch die Familien der Angeklagten und der kurdischen Kolleg*innen bis auf den letzten Platz gefüllt.(4) Die insgesamt acht inhaftierten Angeklagten (von ihnen zwei Anwält*innen) wurden vorgeführt, weitere zwei Angeklagte wurden per Videokonferenz zugeschaltet. Es waren nicht alle Angeklagten erschienen, weil von vornherein klar war, dass es an diesem Verhandlungstag ausschließlich um die Haftfragen gehen würde. Mit Beginn der Verhandlung wurde auf Anweisung des Vorsitzenden die Tür zum Saal von innen verschlossen. Als dies durch die Verteidigung unter Hinweis auf den Öffentlichkeitsgrundsatz gerügt wurde und der Saalwachtmeister sich anschickte, wieder aufzuschließen, befahl ihm der Vorsitzende unter Androhung von Disziplinarmaßnahmen, dies zu unterlassen. Dies stellt eine grundlegende Verletzung der türkischen StPO dar. Da ein inländischer Rechtsschutz offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben würde, kündigte die Verteidigung auch gleich die Beschwerde beim EGMR an, das einzige Gericht, das derzeit noch den Versuch unternimmt, die Judikative und die Exekutive in der Türkei zur Einhaltung ihrer eigenen Rechtsordnung zu zwingen. Von der Verteidigung wurden die wesentlichen Rechtsmängel dieses Verfahrens benannt und beantragt, das Verfahren einzustellen sowie die Inhaftierten unverzüglich zu entlassen. Folgende Punkte waren dabei maßgeblich: 1) Kriminalisierung anwaltlicher Tätigkeit
Den angeklagten Rechtsanwält*innen des ÖHD wird vorgeworfen, sie hätten in ihrer beruflichen Eigenschaft Kontakt mit den Gefangenen aufgenommen und diese zum Aufbau einer Kommunikationsstruktur mit der PKK ausgenutzt. Beweise dafür, dass Informationen an die PKK geflossen sind, finden sich in der Akte allerdings nicht. Stattdessen finden sich hier Anträge und Beschwerden, die die Kolleg*innen im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen in den kurdischen Gebieten gestellt haben. So enthält die Akte auch die Entscheidung des EGMR, in der die Türkei unter Hinweis auf ihre eigene Verfassung angewiesen wurde, die medizinische Versorgung der im Januar 2016 in Cizre eingeschlossenen Menschen zu gewährleisten.
Die Verbreitung dieser Entscheidung via Twitter durch einen der Angeklagten wird in der Anklage als Herabwürdigung der Türkei und als Propaganda für die PKK gewertet.
Eine Verfolgungsermächtigung, die strafprozessual eine wesentliche Voraussetzung für die Einleitung von Strafverfahren gegen Anwalt*innen in der Türkei ist, wurde seitens der Ermittlungsbehörden vom türkischen Justizministerium gar nicht erst eingeholt. 2) Kriminalisierung der menschenrechtlichen Arbeit des Vereins TUAD
Der ›Verein der Familien der Gefangenen‹ (TUAD) wurde 2003 zur Unterstützung der Gefangenen und ihrer Familien gegründet. Hier organisieren sich die betroffenen Familien selbst, um die grundlegende Unterstützung ihrer Angehörigen in den Gefängnissen zu ermöglichen. Es geht vorwiegend um die unzureichende medizinische Versorgung der Gefangenen. So werden schwere Krankheiten seitens der Gefängnisärzte gar nicht erst diagnostiziert, um eine Behandlung zu verhindern. Auch hat sich die gesundheitliche Situation der Gefangenen mit den neuen Sicherheitsgesetzen, die den Wärtern den Gebrauch von Gas und Knüppel erlauben, erheblich verschlechtert. Den angeklagten kurdischen Mitgliedern des Vereins wird ohne jeglichen Nachweis vorgeworfen, durch die Organisation rechtlicher und humanitärer Hilfe und die Veröffentlichung der Menschenrechtsverletzungen gegenüber den kurdischen Gefangenen als Arm der PKK zu agieren. 3) Rechtswidrige Erhebung von Beweisen
Von den Ermittlungsbehörden wurden Überwachungskameras in den für die Verteidiger*innen vorgesehenen Sprechzellen der Gefängnisse und in den Vereinsräumen von TUAD installiert und für das Verfahren ausgewertet. Das hier von der Verteidigung im Rahmen des Einstellungsantrags geltend gemachte Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot wurde vom Gericht ohne Begründung abgelehnt. Die Ausführungen der Verteidigung, dass die Vertraulichkeit des Gesprächs zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine rechtsstaatliche Notwendigkeit darstellt, fanden kein Gehör. 4) Politisches Verfahren
Vor allem die Angeklagten machten Ausführungen zum ausschließlich politischen Charakter dieses Verfahrens. Sie stellten die Notwendigkeit ihrer eigenen Arbeit – ob anwaltlich oder humanitär – dar und nutzten die (hier eingeschränkte) Öffentlichkeit der Verhandlung, um auf die massiven Menschenrechtsverletzungen in den Gefängnissen und in den kurdischen Gebieten hinzuweisen:
Auf die Anklagebank gehören die, die in Cizre und den anderen Orten gemordet haben, nicht wir. Aber da Sie uns (Rechtsanwält*innen; Anm. der Unterzeichner) nicht vernichten können, greifen Sie uns immer härter und aggressiver an‹, so Rechtsanwältin Ay?e Acinikli vor Gericht. ›Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nicht für diese Menschenrechtsverletzungen, diese Morde. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nur dafür, dass wir diese als solche benennen. Gleichzeitig weiß die Staatsanwaltschaft, dass kein Mensch sie für diese rechtswidrige Anklageschrift zur Rechenschaft ziehen wird in diesem Rechtssystem, das keinen Boden mehr hat. Niemand kontrolliert die Staatsanwaltschaft. Und Sie lassen diese Anklage auch noch zu. Wir sind stolz darauf, dass wir all das gemacht haben, was in der Anklage zusammengetragen wurde, wir haben uns immer verfassungsgemäß verhalten‹, führte Rechtsanwalt Ramazan Demir weiter aus. Zu dem Vorwurf, er habe durch seine Arbeit dem Ansehen der Türkei geschadet: ›Das Ansehen des Staates kann nur dann beschädigt werden, wenn es überhaupt noch ein Ansehen gibt.‹ Nach fünfstündiger Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft unter Hinweis darauf, dass die bisherige Untersuchungshaft ihren Zweck erfüllt habe, die Aufhebung der 8 noch bestehenden Haftbefehle.
Das Gericht zog sich eine halbe Stunde zur Beratung zurück und verkündete dann – ohne ein Wort der Begründung – die Aufhebung der Haftbefehle gegen zwei Mitglieder des TUAD. Die Haftbefehle gegen die beiden inhaftierten Rechtsanwält*innen wurden nicht aufgehoben. Warum und vor allem auf welcher Grundlage die weiteren 6 Inhaftierten Angeklagten in Haft bleiben müssen, war auch für die Verteidigung, die fest mit der Freilassung aller gerechnet hatte, vollkommen unklar. Das Verfahren soll am 7. September 2016 fortgesetzt werden. 28. Juni 2016: Fortsetzung im KCK-Anwaltsverfahren
(14. Hauptverhandlungstag vor der 19. Kammer des Gerichts für schwere Straftaten, Istanbul) Auf den ersten Blick erschien dieser Hauptverhandlungstag, an dem eine internationale Delegation von Anwaltsorganisationen aus Schweden, Frankreich, Holland, Italien und Deutschland teilnahm, wie ein schlechtes Beispiel von Verfahrensverschleppung durch die Kammer. Die Staatsanwaltschaft wurde angefragt, ob die Bereitschaft zum Plädoyer bestünde, woraufhin diese lapidar mitteilte, in Anbetracht des Prozessumfangs nicht vorbereitet zu sein (!).
Die Prozesserklärungen der Anwält*innen der Angeklagten beinhalteten bereits vorgetragene, aber bisher zu Unrecht abgelehnte bzw. nicht berücksichtigte Anträge. Es wurden seitens der Verteidigung folgende drei Anträge gestellt: 1. Das Gericht solle weitere Schritte zurückstellen, bis das Verfassungsgericht in dem Parallelverfahren gegen Journalist*innen darüber entscheidet, ob die Grundsätze des gesetzlichen Richters und der Unmittelbarkeit verletzt sind, wenn eine Gerichtsbesetzung verändert wird, ohne dass der Prozess von vorne beginnt. Hier verwiesen die Anwält*innen darauf, dass das Verfassungsgericht bereits entschieden habe und das schriftliche Urteil in Kürze erwartet werde. 2. Neubeginn der Beweisaufnahme, da zum einen die Umstrukturierung der Gerichte dies erforderlich mache, zum anderen sowieso bisher keine wirkliche Beweisaufnahme stattgefunden habe. 3. Beiziehung konkret mit Aktenzeichen benannter Akten der Verfahren gegen mehrere Staatsanwälte und Richter wegen Amtsmissbrauchs und Beweismanipulation; darunter insbesondere auch gegen Mehmet Ekinci, der der Vorsitzende Richter des ursprünglichen Spruchkörpers war und gleichzeitig unter Verstoß gegen zwingendes Prozessrecht auch als Ermittlungsrichter in diesem Verfahren agierte. Die Beiziehung werde ergeben, dass diese Funktionsträger in ihrer beruflichen Tätigkeit unrechtmäßig Beweise produzierten oder erlangten. Entsprechend könnten die durch sie in diesem Verfahren vorgebrachten Beweismittel nicht gegen die Angeklagten verwandt werden. Das Gericht gab den Anträgen 1 und 3 statt. Dies bedeutet eine Bewegung im Verfahren. Entsprechend war die anwaltliche Vertretung der Angeklagten erleichtert und erfreut über das Ergebnis. Aus welchem Grund sich die Staatsanwaltschaft regelrecht ‹weigerte‹ zu plädieren und warum erstmals Anträgen der Verteidigung nachgegangen wurde, blieb allerdings unklar. Ganz offensichtlich wollte man in der derzeitigen politischen Situation kein Urteil fällen. Das Gericht setzte den Fortsetzungstermin auf den 14.11.2016 9.30 Uhr fest. Fazit Seit Jahren zeigt sich eine massive Zuspitzung des Angriffs auf die freie Advokatur in der Türkei. Ein Angriff auf die Anwaltschaft ist immer ein direkter Angriff auf den Rechtsstaat. Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung soll die Anwaltschaft in der Türkei von der Wahrnehmung ihrer ureigensten Aufgabe, nämlich der Verteidigung der Rechte des Einzelnen gegen den Staat, abgehalten werden. Dabei zeigt sich die Justiz zunehmend als willfährige Vollstreckerin der rechtsstaatswidrigen Politik Erdoğans. Mit der Macht des Faktischen, also mit der rechtswidrigen Verfolgung und Inhaftierung von Rechtsanwält*innen soll dieser Pfeiler der Demokratie eingeschüchtert und ausgeschaltet werden. Hierbei lässt die Justiz der Exekutive weitestgehend freie Hand. Denn auch weite Teile der Justiz stehen unter dem direkten politischen Einfluss der Regierung. Mit der Reform des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte, der mit der Ernennung, Versetzung und Suspendierung von Richter*innen und Staatsanwält*innen betraut ist, hat Erdoğans AKP die politische Oberhand über die Justiz erlangt. Allein im Juni 2016 wurden rund 8.700 Versetzungen politisch unliebsamer Richter*innen und Staatsanwält*innen vorgenommen. Ein aktueller Gesetzesentwurf der AKP sieht zudem die vollständige Auswechslung der Richterschaft an den Obersten Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten vor. Die Türkei hat sich damit bereits vom Grundsatz der Gewaltenteilung verabschiedet. Unsere Kolleginnen und Kollegen bedürfen dringend einer internationalen und aktiven Unterstützung.
Der Angriff auf sie ist ein Angriff auf die freie Advokatur, den wir nicht schweigend zulassen dürfen.
Die Delegation verurteilt diese rechtswidrigen Verfahren und Inhaftierungen aufs Schärfste und fordert die unverzügliche Freilassung der Inhaftierten. Berlin, den 4. Juli 2016 (1) Ramazan Demir, Ayşe Acinikli, İrfan Arasan, Hüseyin Boğatekin, Şefik Çelik, Adem Çalışci, Tamer Doğan, Mustafa Rüzgar, Ayşe Başar, Sinan Zincir, Raziye Öztürk und Ruşen Mahmutoğlu
(2) vgl. dazu im Überblick: Infobrief #109, 2014, http://www.rav.de/publikationen/infobriefe/infobrief-109-2014/wir-spielen-gerechtigkeit-1/
(3) Nach den ersten Festnahmen am 16.03.2016 wurden alle betroffenen Rechtsanwält*innen nach wenigen Tagen freigelassen. Gegen die genannten zwei Kolleg*innen erging jedoch erneut Haftbefehl; sie stellten sich am 6. April 2016 und sind seitdem durchgängig in Untersuchungshaft.
(4) Vor dem Saal waren noch zahlreiche weitere Zuschauer, die keinen Einlass mehr fanden. s.a.: Gemeinsame Erklärung der Internationalen Prozessbeobachtungsdelegation vom 28.06.2016 Berichte und Erklärung als PDF