Republikanische Vesper: Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen?
Das Beispiel Distomo
Referentin: Gabriele Heinecke, Rechtsanwältin, RAV-Vorstandsmitglied Moderation: Hannes Honecker, Rechtsanwalt, RAV-Geschäftsführer
Bis heute weigert sich der deutsche Staat, den Überlebenden des Massakers von Distomo, bei dem am 10. Juni 1944 218 Zivilisten von der SS ermordet wurden, Entschädigungen zu zahlen, obwohl das oberste griechische Gericht die Bundesrepublik dazu im Jahre 2000 rechtskräftig verurteilt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Ablehnung von Entschädigungszahlungen im Jahre 2006 damit begründet, dass das Massaker in Distomo ein unerlaubter Exzess einer an sich zulässigen Vergeltungsmaßnahme gewesen sei. Und ein allgemeines Kriegsschicksal begründe keine individuelle Entschädigung.
Wir wollen uns über den aktuellen Stand der juristischen Verfahren informieren und die Brisanz der bisherigen Erfahrungen vor dem Hintergrund der neuen Kriege diskutieren.
Zur Vesper gibt es Brot und Käse, Wasser und Wein.
Veranstalter: Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Redaktion Ossietzky, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) & Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte
Donnerstag, 29.10.2009 um 19:00 Uhr
Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Tram M4, Haltestelle „Am Friedrichshain“, Bus 200 und 240