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G8-Gipfel: Kriminalisierung des G8-Protests

Pressemitteilung vom 10.5.2007
Am gestrigen Tage durchsuchten 1.000 Polizeibeamte vornehmlich im Norden und Osten Deutschlands linke Projekte und Dutzende Wohnungen und Büros von Privatpersonen statt, die eine kritische Haltung gegenüber dem G8 Gipfel einnehmen. Die von der Bundesanwaltschaft (BAW) in Karlsruhe angeordneten Massnahmen stützten sich auf den Tatverdacht der Gründung einer terroristischen Vereinigung, § 129 a StGB.

Besonderen Augenmerk legte die BAW auf Computer, Festplatten sowie den alternativen Server SO36.net. Viele linke und alternative Projekte haben ihre Webseiten, Mailinglisten und Mailadressen dort abgelegt. Eine Vielzahl von Computern und Laptops - auch Dritter, Nichtbeschuldigter - wurde beschlagnahmt. Damit soll ganz offenkundig die Kommunikationsstruktur der Anti-G8-Bewegung empfindlich gestört werden. Eines der den Maßnahmen zugrunde liegenden beiden Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die "militante gruppe" (mg) und dauert bereits länger an. Die Durchsuchungsbeschlüsse konstruieren einen Zusammenhang zwischen einem alten 129a-Verfahren und angeblichen Plänen zur Störung oder Verhinderung des G8-Gipfels.

Wie üblich werden die weiten Handlungsspielräume eines §129a- Verfahrens genutzt, um offen und öffentlichkeitswirksam Daten zu sammeln. Regelmäßig bringen § 129a StGB-Verfahren mit großem Ermittlungsaufwand zwar Massen an Information. Verurteilungen sind allerdings rar. Rechtsanwalt Hannes Honecker, Geschäftsführer des RAV : „Die Durchsuchungsaktionen vor dem G8 Gipfel zielen vornehmlich auf die öffentliche Meinung. Sie dienen einerseits der Einschüchterung der Protestbewegung und zwar auch der breiten Masse der 100.000 zum Gipfel erwarteten Demonstranten, andererseits der Delegitimation der Kritik durch Kriminalisierung“.

Die Massendurchsuchungen mit hohem Aufwand und medialem Effekt zeigen, wie notwendig es ist, sowohl auf der justiziellen als auch auf der politischen Ebene den Kriminalisierungseffekten entgegen zu treten. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des RAV : „Der RAV fordert seit Jahren die Abschaffung der in den 70ern Jahren eingeführten Anti-Terrorvorschriften im Strafgesetzbuch und Strafprozessrecht und vor allem der zentralen Vorschrift des § 129 a StGB. Diese Ausnahmeregelungen sind mit einem rechtsstaatlichen Strafrecht unvereinbar und wurden schon in der Vergangenheit oft zur Bekämpfung unliebsamer politischer Bewegungen eingesetzt“.

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein bereitet seit Monaten einen anwaltlichen Notdienst während des G8 Gipfels in Rostock-Heiligendamm vor. Dieser Notdienst, an dem über 100 Anwältinnen und Anwälte aus dem In- und Ausland teilnehmen will den rechtlichen Schutz des Protestes gegen den G8-Gipfel sichern und soll verhindern helfen, dass legitimer Protest durch Kriminalisierung unterbleibt, verhindert oder eingeschränkt wird.