Trotz aller gesetzgeberischer Vorgaben zur Erweiterung der Verteidigungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren steht die Hauptverhandlungsverteidigung immer noch im Zentrum der Verteidigungstätigkeit. Dort geht es um Alles. Die typischen Einstellungsszenarien sind erfolglos abgearbeitet. Die Verurteilungsprognose ist mit der Eröffnungsentscheidung im Raum. Wenn nichts Ungewöhnliches passiert, steht das Urteil fest.
Entwickelt sich das Ungewöhnliche nicht von selbst (Verfahren verzögert sich, Zeugenaussagen sind nicht glaubhaft, Sachverständige sind schlauer, etc.), hängt nun alles an einer guten Strafverteidigung in der Hauptverhandlung. Es geht um übergreifende Fragen der Unmittelbarkeit, des gesetzlichen Richters, der kognitiven Dissonanz, der Wahrheit, der Bedeutung von Alltagstheorien. Und es geht um Handlungskompetenz, mit der wir diese Fragen in den Gerichtssaal transportieren:
Bestreiten, Teilbestreiten, Geständnis, Verständigung, Konfliktverteidigung, Verteidigung gegen den Schuldvorwurf, Zumessungsverteidigung, Verteidigung im Hinblick auf die Vollstreckung, Einlassungsverteidigung, Schweigen, Verteidigung mit materiellem Recht, prozessuale Verteidigung, Verteidigung mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz, Verteidigung mit Beweisanträgen, Verteidigung mit Verteidigererklärungen, Der rote Faden, Verteidigungspsychologie, Verteidigung für die Revision.
Die Veranstaltung reflektiert und unterbreitet Vorschläge für eine Verteidigung als Fehlurteilsprophylaxe. Es geht um die Chancen und Risiken von typischen Verteidigungsstrategien und Verteidigungsmitteln. Dazu werden praktische Beispiele mit Antragsmustern vorgestellt.
Referent
Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Hamburg
Termin
28.9.2024 | 10.30-16.30 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO) (Geänderte Zeit!)
Ort
dock europe e.V. | Bodenstedtstrasse 16 | D-22765 Hamburg
Teilnahmebeitrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 21.9.2024 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV