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Verteidigung rund um den Strafbefehl

Sem.Nr. 21-6 RA Jan Sürig 5 Std. Seminarzeit gem. FAO *auf Online verlegt*  

Die Fortbildung findet online über Zoom statt. (Aktualisierung 01.04.2021)

In der StPO ist es nur eine „besondere Verfahrensart“, in der Regel soll hingegen der Hauptverhandlung die Anklage, das Zwischenverfahren, und der Eröffnungsbeschluss vorausgehen. Zahlenmäßig sieht die Wirklichkeit längst anders aus: Weit über die Hälfte aller Eingänge von der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten sind Strafbefehle.
Mandant*innen sind die Konsequenzen eines rechtskräftigen Strafbefehls – die im Bundeszentral-register eingetragene Vorstrafe mit allen Folgen – oft nicht bewusst, so dass viele Strafbefehle nicht angefochten werden. Weit verbreitet ist der Irrglaube, mit der Bezahlung der Geldstrafe sei die Sache erledigt. Die Rechtsanwaltsvergütung ist oft höher als die drohende Geldstrafe, eine Beiordnung ist oft unwahrscheinlich, so dass die Gefahr groß ist, dass schon aus finanziellen Erwägungen viele Strafbefehle unangefochten bleiben.
Andererseits werden aufgrund des Wegfalls der Kontrollfunktion des Zwischenverfahrens, und aufgrund der Fixierung auf Erledigungszahlen zahllose Strafbefehle erlassen, die sich oft in der Hauptverhandlung als wenig haltbar erweisen. Auch führt die schiere Masse von Strafbefehls-verfahren bei Ermittlungsbehörden und Gerichten zu Oberflächlichkeiten und Fehlern, die wiederum Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung sein können.
Exemplarisch sollen auch typische Verfahrenssituationen näher besprochen werden, die zwar nicht nur in Strafbefehlsverfahren, dort aber gehäuft auftreten. Beispielhaft sei hier die Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten durch die Polizei und das Auftreten von Behördensachbearbeitern als „Erklärzeugen“ genannt. Schließlich sollen noch Handlungsmöglichkeiten beim Umgang mit (tatsächlich oder nur scheinbar) rechtskräftigen Strafbefehlen erläutert werden.

Referent
Jan Sürig ist Rechtsanwalt in Bremen

Ort
Online

Termin
08.05.2021 | 11:30 - 17:30 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)

Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder 
(jew. incl. MwSt.)

Anmeldungen(PDF)  bitte bis 30.04.2021