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Verteidigung in Graffiti-Verfahren

Sem.Nr. 24-7 | RA Peter Brasche | 3 Std. Seminarzeit gem. FAO

Die personellen und technischen Ressourcen, deren sich Strafverfolgungsbehörden bedienen, um dem Massenphänomen Graffiti beizukommen, werden ständig ausgeweitet. Und wohlmöglich öfter als auf anderen Deliktsfeldern neigen sie wie auch Gerichte zum »hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit« (Ahlsberg), wenn sie aus Indizien den ›Tag-Namen‹ eines Writers und damit den vermeintlich unfehlbaren Nachweis seiner Täterschaft zusammenpuzzeln. Dem lässt sich seitens der Verteidigung oft nur dann mit Aussicht auf Erfolg etwas entgegensetzen, wenn diese Einblick in die Graffitiszene, ihre ›Regeln‹ und Sprache, aber auch die Besonderheiten von Graffiti-Ermittlungen hat.

 

Folgende Themen sollen unter anderem praxisnah und unter Einbeziehung einschlägiger Rechtsprechung besprochen werden:
-Erscheinungsformen von Graffiti und ›Handwerkszeug‹
-Szenesprache und -regeln
-Ermittlungs- und Überwachungsmethoden
-Praktische und rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten
-Umgang mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen

 

Referent
Peter Brasche ist Fachanwalt für Strafrecht in Berlin und verteidigt seit vielen Jahren in Graffiti-Verfahren.
Termin und Kursort
7.5.24 | 17 – 20.30 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin
Teilnahmebetrag
60/80€     für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung     mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110€     RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder     (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 30.4.2024 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV