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Nichtanerkennung frauenspezifischer Verfolgung im Asylverfahren

Sem.Nr. 23-19 | RAin Susanne Giesler | 5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, BT-Drucks. 19/32637, 15.10.2021 ergibt sich, dass von Januar bis September 2021, 48.457 (42,1%) Frauen Asylanträge gestellt haben, davon wurden 29.264 materiell entschieden. Hierbei wurde zwar 11.165 Frauen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, allerdings in 9.313 Fällen aufgrund von Familienasyl. Lediglich 948 Frauen wurde aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Das sind im Ergebnis 3,2 %.
Diese Zahlen lassen sich mit den Lebensrealitäten von Frauen aus den Hauptherkunftsländern (Afghanistan, Syrien, Somalia, Irak, Iran, Türkei) nicht vereinbaren.  Zudem machen sie deutlich, dass geflüchtete Frauen, die in ihren Herkunftsländern von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, im deutschen Asylverfahren weiterhin keinen ausreichenden Schutz erhalten. Der Workshop verfolgt das Ziel eine Sensibilisierung für frauenspezifische Fluchtgründe zu schaffen und aufzuzeigen, woran die Verfahren scheitern und welche rechtlichen und tatsächlichen Mittel für eine Verbesserung der Situation erforderlich sind. Hierbei sollen die Defizite im Aufnahme- und Asylverfahren, die dazu führen, dass die erlebte frauenspezifische Gewalt häufig erst gar keinen - oder viel zu spät - Eingang ins Asylverfahren finden, in den Blick genommen werden. Ferner sollen die erhebliche Probleme bei der Rechtsanwendung und der Anerkennung von Frauen als soziale Gruppe i.S.d. § 3 b AsylG aufgezeigt werden.

 

Referentin
Rechtsanwältin Susanne Giesler, Frankfurt
Termin  
25.11.2023 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort       
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin
Teilnahmebeitrag
100/130 €       für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 €       für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 17.11.23