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Die Organisation der Straf­verteidigung – Gute Verteidigung braucht gute Organisation

Sem.Nr. 22-10 RA Dr. Bernd Wagner 5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Leitfaden für einen professionellen Rahmen engagierter Strafverteidigung

 

Die technisch hochgerüstete, teuer eingerichtete und personell bestens ausgestattete sog. Strafrechtsboutique ist die Ausnahme und wenn überhaupt, so vor allem im hochspezialisierten Wirtschaftsstrafrecht anzutreffen. Viel häufiger wird Strafverteidigung aus überschaubaren Ressourcen heraus betrieben. Die Kompetenz entsteht meist in der Person, nicht in der Ausstattung. Strafverteidigung kommt ohne großes Büro aus!
Die Fixierung auf die persönliche Leistung im vertrauensgeprägten Mandatsverhältnis verstellt allerdings all zu oft den Blick auf die Bedeutung der professionellen Organisation von Verteidigung. Die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, die Beherrschung des Berufsrechts, die saubere Begründung des Mandatsvertrages, die professionelle Sicherstellung einer angemessenen Vergütung, ein umsichtiges Haftungsmanagement, eine korrekte Buchhaltung, arbeitsrechtlich einwandfreie Beschäftigungsverhältnisse und eine kluge Vereinbarung der Zusammenarbeit mit Anderen sind Anforderungen, die umso wichtiger werden, je engagierter, streitiger und kämpferischer Strafverteidigung verstanden und ausgeübt wird.

Das besondere und privilegierte Verteidigungsmandat besteht zwischen zwei individuellen Personen, nämlich dem oder der Beschuldigten und der Verteidigerin/dem Verteidiger. Damit ist die verfassungsrechtliche und prozessuale Konzeption der Strafverteidigung auf das Individualmandat und idealtypisch auf die Einzelverteidigung zugeschnitten. Dieses Modell löst sich in der Praxis auf beiden Seiten auf. Mit dem Recht der Vermögensabschöpfung und dem sog. Verbandsstrafrecht treten auf der Mandantenseite immer häufiger auch Personenvereinigungen (Verbände) und auch juristische Personen auf. Und das Modell des einsamen Verteidigerwolfes wird durch moderne Kooperationen (Sozietäten, Partnerschaften, Anwalts-GmbH, Bürogemeinschaften etc). abgelöst. Dies erfordert eine besondere Vorsicht und Umsicht bei Haftungsfragen, berufsrechtlichen Pflichtenstellung (Stichwort: Interessenskonflikt) und Vergütungsaspekten.
Unabhängig vom organisatorischen Gewand, in welchem die Verteidigungsleistung erbracht wird, müssen die organisatorischen Vorkehrungen und Abläufe neu durchdacht und überprüft werden. Das fängt bei der Vollmacht an, setzt sich in Fragen zu Form und Inhalt von Mandatsverträgen fort, erfasst die Vergütungsvereinbarung, und zielt auf Aspekte wie Dokumentationspflichten, Haftungsrisiken, Risiken bei Einbindung fachlicher Mitarbeiter (Gewerbesteuerproblematik; Scheinselbständigkeit).

Das alles wirft berufsrechtliche, gesellschafts- und steuerrechtliche wie auch spezifisch verteidigungsrechtliche Fragen auf.
Das Seminar bietet eine verlässliche Einführung zu den berufsrechtlichen, vergütungsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen,  versicherungsrechtlichen wie steuerrechtlichen und insolvenzrechtlichen Grundlagen. Die Risiken in der Praxis werden aufgezeigt und Lösungen auch in Form von Musterformularen vorgeschlagen.

Referent
Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Hamburg
Termine und Kursort
23.4.2022 | 10 –16 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin
Teilnahmebetrag
100/130 €     für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 €     für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
    (jew. incl. MwSt.)

 

Die Fortbildung findet unter der 2G-Bedingung statt.

 

Anmeldung (PDF) bitte bis 13.04.2022