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Die dritte Stufe des Bürgergeld-Gesetzes Die Neuregelungen zum 1. Januar 2024

Sem.Nr. 24-2 | Udo Geiger | 3 Std. Seminarzeit gem. FAO ***noch Plätze frei***

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze treten zum 1.1.2024 sowohl im SGB II als auch im SGB XII wesentliche Änderungen einiger der im Bürgergeld-Gesetz in 2023 verabschiedeten Regelungen in Kraft.
Mit Blick auf Erfahrungen und nach wie vor ungeklärten Fragen zu den seit 1.1.2023 bzw. seit 1.7.2023 geltenden Änderungen im SGB II und SGB XII werden die neuen Regelungen dargestellt und mögliche Probleme erörtert.
Da die Karenzregelungen zu den Unterkunftskosten nun doch unverändert bleiben, sollen auch dazu noch ungeklärte Fragen diskutiert werden.
Thema der Veranstaltung sind außerdem die zum 1. April 2024 mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft tretenden Änderungen im SGB III, die u.a. für Personen mit ergänzendem Bezug von Bürgergeld zum Arbeitslosengeld von Bedeutung sind.

 

Referent
Udo Geiger, bis Juli 2022 Richter am SG Berlin, seit Oktober Lehrbeauftragter an der KHSB Berlin. Mitherausgeber des
LPK-SGB II, Mitautor im LPK-SGB XII. Redaktion und Schriftsatz- leitung bei der Fachzeitschrift info also, Autor des Leitfadens zum Arbeitslosengeld II und des Unterkunfts- und Heizkosten- Handbuchs, beide im Fachhochschulverlag verlegt.

 

Termin
1.2.2024 | 17-20.30 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin
Teilnahmebeitrag
60/80€                  für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110€               RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 25.1.2024 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV