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Beweisanträge im Asylgerichtsverfahren

Sem.Nr. 23-20-A/B | RA Jan Bornkessel, Andrea Würdinger | je 3 Std. Seminarzeit gem. FAO

Die Fortbildungen 23-20-A und -B können getrennt gebucht werden. Empfohlen ist aber die Teilnahme an beiden Veranstaltungen.

 

Beweisanträge im Asylklageverfahren sind wichtig, um sich eine Verfahrensposition zu verschaffen. Für Strafrechtler*innen ist dies täglich Brot. Wichtig ist es im Blick zu haben, dass die Qualität des Beweisantrages eine Möglichkeit für die nächste Instanz eröffnet, im Asylverfahren ist dies die Zulassungsbeschwerde.

 

Am 4.12.23 werden die Zulassungsgründe, insbesondere die Gehörsrüge erörtert. Am 5.12.2023 die Beweisanträge.

 

Beiden Tagen liegen 2 konkrete Fälle zugrunde, anhand derer der Zulassungsantrag und dann auch die sich aufdrängenden Beweisanträge durchgespielt werden.

 

Referent*innen
Andrea Würdinger, Dozentin für Asyl-und Aufenthaltsrecht, Berlin und Rechtsanwalt Jan Bornkessel

 

Termin  
23-20-A: 4.12.2023 | 9 - 12:30 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
23-20-B: 5.12.2023 | 9 - 12:30 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort
Online

 

Teilnahmebetrag jeweils
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder           (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 29.11.23