Die Fortbildungen 23-18-A und -B können getrennt gebucht werden. Wünschenswert ist aber die Teilnahme an beiden Veranstaltungen, da sie aufeinander aufbauen.
Die Fortbildungen behandeln das Thema der Durchsetzung der Rechte von Betroffenen auf Auskunft und Löschung von Daten in Datensammlungen der Sicherheitsbehörden. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich der polizeilichen Datenbanken auf Länder- und Bundesebene (INPOL, POLAS, ComVor etc), der Bereich der Datensammlungen der Verfassungsschutzbehörden wird ergänzend dargestellt. Im Einzelnen geht es um folgende Themen:
Aufbau der Dateien (Auswahl der Behörden, bei denen anzufragen ist)
Umgang mit Auskunftsverweigerung
Grundlagen Löschungsverfahren
Verwaltungsrechtsweg v. Einschaltung der Datenschutzbeauftragten
Gebühren
Es empfiehlt sich, zur Vorbereitung die Webseite der Referentin zu lesen: https://polizeidatenbanken.de/
Referentin
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak
Termine
23-18-A (Einführung): 16.11.2023 | 17:00 –20:15 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
23-18-B (Vertiefung): 17.11.2023 | 17:00 –20:15 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort
Online via Zoom
Teilnahmebetrag jeweils
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 10.11.2023