Gem. § 12a AsylG fördert der Bund die behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung. In Sachsen erbringt unter anderem der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. dieses Beratungsangebot. Hier erfolgen unzählige Beratungen unterstützt durch anwaltliche Supervision.
Die Finanzierung der unabhängigen Beratungsstrukturen in Asylverfahren ist über das Jahr 2026 hinaus gefährdet, da der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts eine drastische Kürzung der Fördermittel von bis zu 80% vorsieht (https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/juli/diakonie-deutschland-unabhaengige-asylverfahrensberatung-wirkt
Es bliebe lediglich die sogenannte unentgeltliche behördliche Rechtsauskunft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese sieht jedoch weder eine individuelle Beratung, noch direkte Verfahrensfragen vor. Das BAMF ist zudem auch die zuständige Behörde, die inhaltlich über den Schutzstatus einer asylsuchenden Person entscheidet, sie soll also zeitgleich über Verfahrensrechte, Erfolgsaussichten und Rechtsmittel informieren und in der Sache entscheiden.
Mitglied der Regionalgruppe Ost des RAV, Rechtsanwältin Carolin Helmecke, weist auf die Problematik hin:
“Diese Doppelrolle ist absurd: eine Behörde kann nicht gleichzeitig neutrale Vertrauensperson und Entscheidungsträgerin über das Schicksal desselben Verfahrens sein, ohne dass zumindest der Anschein von Befangenheit entsteht. Ratsuchende Personen werden nur offen über ihr Fluchtgründe, Zweifel oder Schwierigkeiten im Verfahren sprechen können, wenn sie sich sicher sein können, dass die mitgeteilten Informationen nicht gegen sie verwendet werden.”
Eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ist ein wesentlicher Teil des ungehinderten Zugangs zum Recht.
Gerade Asylsuchende, die (noch) keine anwaltliche Vertretung haben, können wesentliche Informationen zum Verfahren erhalten und individuell vorbereitet werden. Effektiver Rechtsschutz setzt voraus, dass Betroffene ihre Rechte kennen und wahrnehmen können. Ein Asylverfahren ist komplex, an enge Fristen gebunden und in seinen materiellen wie prozessualen Anforderungen durch das GEAS kaum eigenständig zu durchdringen. Die unabhängige Beratung wirkt hier dem Machtgefälle zwischen der Behörde und der schutzsuchenden Einzelperson entgegen.
Die Asylverfahrensberatung kann allgemeine Verfahrensfragen klären, aber auch komplexere Fälle identifizieren und gezielt an Rechtsanwält*innen verweisen. Ein behördeneigenes Beratungsmodell kann diese Funktionen nicht erfüllen: es liegt schon nicht im Interesse der Behörde, auf eine anwaltliche Vertretung gegen die eigene künftige Entscheidung zu verweisen. Auch kann eine frühzeitige und unabhängige Klärung von Verfahrensfragen die Qualität der Verfahren, Anhörungen und Entscheidungen verbessern und letztendlich auch Verwaltungsgerichte entlasten. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung liegt also auch im Interesse der Anwält*innenschaft, der Verwaltungsgerichte und letztlich des BAMF selbst, wenn dessen Entscheidungen seltener beanstandet werden müssen.
Sollte die Bundesregierung keine ausreichenden Fördermittel zur Verfügung stellen, droht die Einschränkung der unabhängigen Asylverfahrensberatung bis hin zum kompletten Verlust. Laut Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. existieren weder eine ausreichende Landesförderung noch kommunale Finanzierungsmodelle, die die Arbeit der unabhängigen Beratungsstellen sichern könnten (https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/2026/07/21/pressemitteilung-nein-zum-foerderaus-der-asylverfahrensberatung/).
Eine faktische Abschaffung der unabhängigen Beratungsstrukturen durch fehlende Fördermittel läuft den rechtsstaatlichen Anforderungen an ein faires Asylverfahren zuwider.
Rechtsanwältin Carolin Helmecke weiter: „Wir als RAV sprechen uns deutlich gegen die geplante signifikante Kürzung der bundesgeförderten unabhängigen Asylverfahrensberatung aus. Aus einer anwaltlichen und rechtstaatlichen Perspektive ist eine vom Entscheidungsträger unabhängige Asylverfahrensberatung, gerade in Zeiten von GEAS, unabdingbar. Die Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung hat gezeigt, dass eine individuelle persönliche Beratung im Vergleich zu Gruppen-Informationsveranstaltungen des BAMF ein größeres Wirkpotenzial entfaltet. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen die geplanten Kürzungen stoppen.“
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*Aus Transparenzgründen wird darauf hingewiesen, dass Rechtsanwältin Carolin Helmecke unter anderem ebenfalls als Rechtsberaterin für die unabhängige Asylverfahrensberatung tätig ist.
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Ein Kontakt zur RAV-Regionalgruppe Ost kann über die Geschäftsstelle hergestellt werden. kontakt@rav.de oder Tel. 030.417 235 55
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