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Warten auf Godot
Oder eher auf Erdoǧan?

11. Hauptverhandlungstag im KCK-Verfahren am 6. Mai 2015
Hintergrund Im April 2009 begann die türkische Justiz mit einer nur mit den 1990er Jahren vergleichbaren Repressionswelle gegen vorwiegend kurdische PolitikerInnen, in Menschenrechtsorganisationen, Medien und Gewerkschaften sowie als Anwältinnen und Anwälte tätige Personen im Rahmen der ›KCK-Operation‹. ›KCK‹ steht für ›Union der Gemeinschaften Kurdistans‹ (Koma Civakên Kurdistan), ein auf Initiative des inhaftierten PKK-Chefs Abdullah Öcalan gebildeter Dachverband.
Eines dieser Massenverfahren richtet sich gegen 46 AnwältInnen sowie vier Nichtjuristen, die mit einem der Anwaltsbüros in Verbindung stehen. Den KollegInnen wird formal der Verstoß gegen Art. 314 Abs. 1 und Abs. 2 tStGB vor­geworfen, also die Mitgliedschaft bzw. Führungsposition in einer militärisch bewaffneten Organisation. Tatsächlich ist Gegenstand des Vorwurfs ihre originäre anwaltliche Tätigkeit, insbesondere im Rahmen der Verteidigung und Haftbetreuung von Abdullah Öcalan, den fast alle in der Haft besucht hatten. Das Verfahren basiert auf koordinierten Razzien gegen Anwaltsbüros in der gesamten Türkei und einer Massenfestnahme von 36 Anwältinnen und Anwälten am 22. November 2011. *** Rechtsanwältin Gül Pinar (DAV), Mitglied der Prozessbeobachtungsgruppe, berichtet vom 11. Verhandlungstag im KCK-Anwälte-Verfahren in Istanbul. Wir danken für ihren Bericht, den wir hier veröffentlichen dürfen: Warten auf Godot
Oder eher auf Erdoǧan?
Der in Istanbul gegen 41 Kollegen und Kolleginnen geführte Strafverfahren, besser bekannt unter dem Namen KCK-Prozess, wurde am 6.05.2015 nach 6-monatiger Verhandlungspause heute für zwei Stunden weitergeführt. Der Gang des heutigen Prozesstages ist ohne die Kenntnis der politischen Situation in der Türkei nicht nachvollziehbar. Heute konnten wir quasi Augenzeugen von dem werden, was es bedeutet, wenn die Justiz ihre Unabhängigkeit verloren hat. Zur Erinnerung: die Kollegen waren am 22. November 2011 verhaftet worden, die Hauptverhandlung begann am 16. Juli 2012. Am 6. März 2014 wurde per Gesetzesänderung die Zuständigkeit von Sonderkammern für politische Verfahren und somit die Kammer, die zum Zeitpunkt der Anklageerhebung zuständig war, abgeschafft. Das führte nicht zur Einstellung des Verfahrens, sondern zur Verweisung an eine ordentliche Strafkammer. Allerdings wurden die Kollegen mit der Abschaffung der Sondergerichte von der Haft verschont. Seit dem hat es mit dem heutigen Tag zwei Verhandlungstermine gegeben. Hauptziel der Verteidigung ist an den beiden Verhandlungstagen Folgendes: a) Sofortige Freispruch! Laut § 5271 TR Strafprozessordnung kann ein sofortiger Freispruch ohne Beweisaufnahme beantragt werden, wenn eine Bestrafung offensichtlich nicht angebracht oder wünschenswert ist oder der Fall an sich von Gesetzeswegen abgelehnt werden muss. b) Die Vorlage des Falles zum Verfassungsgericht Die Sondergerichte wurden im Rahmen der Änderung der Anti-Terrorgesetzgebung verabschiedet. Dabei sah die Änderung, die Abschaffung der Sondergerichtsbarkeit vor. Allerdings besagt Nr. 6526 der TK-Strafprozessordnung, dass das dann neu zuständig Gericht ab dem Punkt des Verfahrens weitermachen darf, an dem das letzte Gericht aufgehört hat, also ohne Wiederholung der Beweisaufnahme. Das widerspricht sogar der übrigen Strafprozessordnung, die auch Regelungen über die Dauerhafte Anwesenheit gleicher Gerichtspersonen enthält. Geschweige der Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters, der auch im türkischen Recht verankert ist. c) Überprüfung der vermeintlichen Beweise der Anklage auf die Gesetzesmäßigkeit ihrer Erhebung Sondergerichte, Sonderdezernate der Staatsanwaltschaft und Sonderabteilungen der Polizei wurden abgeschafft, weil Ihnen illegale Ermittlungsmethoden vorgeworfen wurden. Dies, weil diese Beamten Ermittlungen in Korruptionsfällen geführt haben. Gegen etliche Polizeibeamte der Sonderabteilung wurden Ermittlungsverfahren wegen Beweismanipulation eingeleitet. Einige dieser Beamte waren auch Ermittler in dem Verfahren gegen unsere Kollegen. Am heutigen Verhandlungstag sollte es also auch um die Überprüfung von erhobenen Beweisen gehen, deren Erhebungspersonen unter dem öffentlichen Verdacht der Beweismanipulation stehen. Das Gericht hatte zwischen den Verhandlungstagen bereits schriftlich die Vorlage des Falles zum Verfassungsgericht wegen „mangelnder Ernsthaftigkeit“ des Antrages abgelehnt. Heute sollte es wieder darum gehen, die obigen Punkte zu forcieren. Und wurde praktisch nicht verhandelt. Der Verteidigung wurde Gelegenheit gegeben, Gegenvorstellung zur Entscheidung des Gerichtes vorzutragen. Das Gericht nahm die Erklärungen höflich entgegen und verkündete, man werde jetzt wieder unterbrechen und am 22. Oktober 2015 wieder verhandeln. Die Vertagung wurde nicht begründet. Über die Vertagung waren nur wir - die internationalen Beobachter - überrascht. Die türkischen Kollegen hatten damit gerechnet, denn in der letzten Woche wurden in der Türkei zwei Richter verhaftet, gegen zwei weitere Richter und vier Staatsanwälte ergingen Haftbefehle. Der Vorwurf lautet Landesverrat und Mitgliedschaft in einer staatsgefährdenden Organisation. Richter Metin Özcelik und Mustafa Baser hatten eine Haftentlassung der wegen Korruption ermittelnden und deswegen verhafteten 60 Polizeibeamten beschlossen. Noch am Tag der Verkündung der Beschlüsse wurden Haftbefehle erlassen. Metin Özcelik wurde im Justizpalast verhaftet. Mustafa Baser wurde bislang nicht in seiner Wohnung aufgefunden. Gestern wurden der ehemalige Generalstaatsanwalt von Adana und drei weitere Staatsanwälte verhaftet. Ihnen wird Landesverrat und Mitgliedschaft in einer staatsgefährdenden Organisation vorgeworfen. Die Juristen hatten es gewagt, illegale Waffentransporte nach Syrien zu stoppen. Bei dieser gesellschaftlichen Situation, heißt es wohl für alle Beteiligten, abwarten, einfrieren, bloß nichts entscheiden, was nicht genehm sein könnte. Die Justiz kapituliert, steckt den Kopf in den Sand und wartet. Worauf denn nur?