Im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit kam es in Bremen zu mehreren Ingewahrsamnahmen durch Polizeikessel. Drei Polizeikessel wurden von verschiedenen Bremer Anwält*innen begleitet. Dabei wurde die anwaltliche Konsultation, nach zunächst zumindest teilweise konstruktiven Gesprächen, unterbunden. Dies geschah entweder durch die Technik des Hinhaltens, durch Einschüchterung oder durch das konkrete Vorenthalten von Informationen. Selbst nach Verweis auf ein konkretes Mandatsverhältnis waren die Polizeibeamten nicht bereit, Informationen zum weiteren Ablauf der Maßnahme oder zu deren rechtlicher Grundlage herauszugeben. Die Interessenvertretung der Mandant*innen war dadurch nicht mehr möglich. Dieses Vorgehen wurde gleich mehrfach am Tag der Deutschen Einheit angewendet und ist somit nicht auf das Handeln einzelner Polizeibeamter zurückzuführen. Die Vorenthaltung von Informationen erfolgte vielmehr gezielt. Es ist davon auszugehen, dass anwaltliche Beratung und Konsultation bewusst unterbunden werden sollten.
Nach Auffassung der anwesenden Rechtsanwält*innen waren die Ingewahrsamnahmen zudem überwiegend rechtswidrig. Den betroffenen Personen wurde ausdrücklich kein gewaltsames Handeln vorgeworfen. Hintergrund der Freiheitsentziehung war wohl eine Allgemeinverfügung mit einem umfassenden Versammlungsverbot, deren Inhalt und Bekanntgabe derzeit von verschiedenen Rechtsanwält*innen geprüft werden. Zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahmen war die Allgemeinverfügung den Rechtsanwält*innen noch nicht bekannt. Insbesondere war es ihnen auch nicht möglich, von den vor Ort anwesenden Polizeibeamten Informationen zur Allgemeinverfügung zu erhalten.
Zudem hielt die Polizei Personen ohne richterlichen Beschluss teilweise über sechs Stunden lang im Freien fest. Eine ID-Behandlung von ca. 50 Personen wäre aufgrund des hohen Polizeiaufkommens durchaus schneller möglich gewesen und nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG auch zwingend geboten gewesen, sofern überhaupt eine rechtliche Grundlage hierfür bestand. Insgesamt waren mehr als 100 Personen von den Maßnahmen betroffen.
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