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Verhindern wir das undemokratische Versammlungsgesetz in NRW

Aufruf zur Teilnahme, Demonstration in Düsseldorf, 26.6.2021

Achtung! Neuer Startpunkt!

 

Da die Demo größer wird, als ursprünglich erwartet, mussten wir den Startpunkt auf die Rheinwiesen verlegen. Die Sammlungsphase beginnt um 12:00 Uhr und die Auftaktkundgebung um 13:30 Uhr. Wir versuchen, für die Sammlungsphase Live-Musik zu organisieren, können dies aber leider nicht versprechen.

 

Ihr gelangt zu den Rheinwiesen vom Hauptbahnhof mit der Bahn bis zur Haltestelle Luegplatz (Linien U74, U75, U76, U77). Die Bahnen werden im 3-Minuten-Takt fahren oder die Linien 708, 709 bis zum Landtag und über die Rhein-Kniebrücke zu den Rheinwiesen gehen. Wer linksrheinisch wohnt (z. B. Neuss, Krefeld oder Mönchengladbach) kann direkt zu den Rheinwiesen kommen und braucht nicht bis zum Düsseldorfer Hauptbahnhof zu fahren. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass es gegen 13 Uhr am Düsseldorfer Hauptbahnhof sehr voll sein wird und alle in die Bahn wollen. Reist deshalb bitte deutlich früher als geplant an!

 

Der RAV ruft alle Mitglieder – nicht nur aus NRW – auf zur Teilnahme an der zentralen Demonstration gegen den Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen CDU/FDP-Regierung zum Versammlungsgesetz!

26. Juni 2021 – 13:00 Uhr
Startpunkt auf den Rheinwiesen. Die Sammlungsphase beginnt um 12:00 Uhr

 

Dieses Gesetz muss abgewehrt werden.
Der Entwurf verfehlt den zentralen Kern eines Versammlungsgesetzes: den Schutz der Versammlungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Der Entwurf ist vordemokratisch und atmet den Geist eines autoritären Staats (vgl. auch die ausführliche Stellungnahme des RAV, die gemeinsam mit der VDJ und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie verfasst wurde.
Der Entwurf der Landesregierung ist durch ein tiefes Misstrauen gegen Bürger*innen geprägt, die vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Versammlungen werden alleinig als polizeilich zu behandelndes Problem – als Gefahr, der man begegnen muss – verstanden. Entsprechend sieht der Entwurf weitreichende Regulierungs-und Überwachungsmöglichkeiten für die Polizei vor: Die Anwendbarkeit von Polizeirecht in Versammlungen, die Errichtung von Kontrollstellen zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung, das Verbot der Teilnahme mithilfe von Meldeauflagen, Videoüberwachung und -aufzeichnung, Gefährderansprachen und weitere Maßnahmen. Zusätzlich werden Möglichkeiten der Kriminalisierung von Teilnehmenden und Veranstalter*innen stark ausgeweitet. Es werden neue Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten geschaffen, sowie Strafmaße erhöht. Der Versammlungsleitung werden umfangreiche Pflichten auferlegt, die Anmeldung von Versammlungen wird erschwert. Dass es der Landesregierung im Braunkohleland NRW insbesondere darum geht, konzernkritische Klimaproteste gegen RWE abzuschwächen, belegt die Gesetzesbegründung. Auch antifaschistische Proteste werden massiv erschwert, das Recht auf Gegendemonstrationen beschnitten.

 

Rechtsanwältin Anna Busl, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV, erklärt hierzu: »Die Ausübung der Versammlungsfreiheit, vom Bundesverfassungsgericht bezeichnet als ›ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren‹, wird durch diesen Gesetzentwurf zur ›Gefahr‹ erklärt, der polizeilich Einhalt geboten werden muss. Durch die Aufhebung der sog. Polizeifestigkeit von Versammlungen kann gegen jeden Teilnehmer als ›Störer‹ polizeilich vorgegangen werden«.

 

Alle aktuellen Informationen rund um den Bündnis-Aufruf und der Demonstration (Hygienekonzept, Demoroute, Redner*innenliste (für den RAV wird RAin Anna Busl sprechen), Aufstellung etc.) finden sich hier:
https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/

 

RAV-Aufruf als PDF