Fortsetzung des Großverfahrens gegen 46 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in der Türkei
Am 20. Juni 2013 fand der siebte Hauptverhandlungstag in dem Massenverfahren gegen 46 überwiegend kurdische Kolleginnen und Kollegen in Silivri bei Istanbul statt. Aus Deutschland waren Vertreterinnen des DAV, des RAV und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. anwesend, die das Verfahren als Teil einer internationalen Delegation von Berufsverbänden beobachteten.
Anklagevorwurf ist die angebliche Mitgliedschaft der Kolleginnen und Kollegen in der Union der Gemeinschaft Kurdistans (KÇK). Alle haben Abdullah Öcalan in den Jahren 2010/2011 im Rahmen seiner Verteidigung in der Haftanstalt auf der Insel Imral? besucht und wurden im November 2011 festgenommen.
Im Rahmen der Hauptverhandlung haben sich acht der Angeklagten zu den Tatvorwürfen geäußert. Es wurde unmissverständlich deutlich, dass die ihnen vorgeworfenen Handlungen ausschließlich legales Verteidigerverhalten kriminalisieren. Als Beweis für das Anklagekonstrukt der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation wird berufsrechtlich selbstverständliches Agieren, wie die Kommunikation mit dem Mandanten und die Absprachen innerhalb des Verteidigerteams, herangezogen. Faktisch führt dies dazu, dass ein Rechtsanwalt seinen Beruf nicht professionell ausüben kann, ohne sich der Gefahr auszusetzen, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Am Ende der achtstündigen Hauptverhandlung sind sieben Kolleginnen und Kollegen mangels Fluchtgefahr aus der Untersuchungshaft entlassen worden. 15 Angeklagte bleiben inhaftiert. Es ist nicht nachvollziehbar, auf welche Gründe das Gericht seine Entscheidung stützt. Weder wurde erörtert, welche konkreten Tatvorwürfe den dringenden Tatverdacht begründen, noch war ersichtlich, weshalb ein Teil der Kolleginnen und Kollegen aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, während andere in Haft verbleiben. Selbstverständlich verlangt auch die türkische Prozessordnung eine Begründung der Haftentscheidung des Gerichts. Damit behält der Verteidiger Ercan Kanar mit seiner Erklärung Recht, dass „in politischen Verfahren keine Rücksicht auf Recht und Gesetz“ genommen wird.
Gestern hat das Gericht die Fortsetzung des Verfahrens für den 17. September 2013 angekündigt. Diese Verletzung des Beschleunigungsgebots ist vor dem Hintergrund, dass auch nach 19-monatiger Untersuchungshaft erst an sieben Tagen verhandelt wurde, unerträglich. Dies drängt sich umso mehr auf, als dass die Haftentscheidung des Gerichts als untransparent und mithin willkürlich erscheint.
Dass die türkische Anwaltschaft als Garant für die Durchsetzung demokratischer Rechte erheblich gefährdet ist, liegt auf der Hand. Dies ist auch durch die Ereignisse der letzten Tage im Rahmen der Demonstrationen auf dem Taksim Platz und der Räumung des Gezi Parks in Istanbul deutlich geworden. Erneut sind an die fünfzig Kollegen und Kolleginnen festgenommen worden. Gegen mehr als zweihundert Kollegen, die sich für die Menschenrechte einsetzen und sich mit ihren Kollegen solidarisiert haben, unter ihnen Mitglieder des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Istanbul, sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
*Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Deutscher Anwaltverein (DAV)
International Criminal Defense Lawyers Germany (ICDL)
Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Türkische Anwaltschaft fordert: Wendet das Gesetz an! PM (PDF)