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Recht Solidarisch - Juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft

Pressemitteilung, 15.9.2026 Ein Projekt des RAV, der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Linken Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Equal Rights Beyond Borders.  

Über 250 Seiten juristische Expertise gegen autoritären Druck: „Recht Solidarisch“ startet in Sachsen-Anhalt
Neue Plattform zeigt, was politisch angekündigt werden kann – und was rechtlich tatsächlich zulässig ist

Sachsen-Anhalt, 15. September 2026. Was passiert, wenn politische Forderungen nach Förderstopps, Abschiebungen oder Ausgrenzung plötzlich konkrete Politik werden? Und wo liegen die juristischen Grenzen staatlichen Handelns? Das neue Projekt „Recht Solidarisch“ gibt darauf Antworten.

Ab heute stellt die Plattform www.recht-solidarisch.de mehr als 250 Seiten juristische Gutachten, Fallbeispiele und praktische Informationen kostenlos zur Verfügung. Sie ordnet autoritäre Politikforderungen rechtlich ein und zeigt Betroffenen, welche Handlungsmöglichkeiten und Anlaufstellen es gibt.

Der Einschüchterungseffekt reißerischer Ankündigungen ist real – auch wenn viele davon rechtlich kaum haltbar sind“, erklärt die Projektkoordination. „Recht Solidarisch schafft einen niedrigschwelligen Zugang zu juristischem Wissen: Damit schnell klar ist, was gilt, was möglich ist und wo gehandelt werden kann.

NGOs, engagierte Menschen und Personen, die besonders von Benachteiligung betroffen sind, stehen derzeit unter erhöhtem Druck, sind aber keineswegs schutzlos“, sagt Phoebe Tsorpatzidis, die das Projekt koordiniert. „Recht Solidarisch bietet eine rechtliche Erstorientierung, um Antworten zu finden und selbstbewusst aktiv zu werden. Das Projekt soll helfen, handlungsfähig zu bleiben.

Für Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), braucht es dafür vor allem Wissen und Vernetzung: „Damit die Zivilgesellschaft nicht nur in Sachsen-Anhalt weiter gegen die autoritäre Wende zurückschlagen kann, helfen vor allem zwei Dinge: Juristisches Wissen und Verbündete. Beides stellen wir mit „Recht Solidarisch“ bereit – mit juristischen Texten und Hilfen einerseits und einem Überblick über Anlaufstellen andererseits.
 
Beispiel 1: Was darf ein Land tatsächlich streichen?
Ein Beispiel ist die Forderung nach einem umfassenden Förderstopp für Migration und Integration. Das Projekt unterscheidet dabei zwischen staatlichen Pflichtaufgaben, freiwilliger Integrationsförderung und bereits bewilligten Zuwendungen. Während der Haushaltsgesetzgeber bei freiwilligen Leistungen einen größeren Spielraum hat, können gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht einfach gestrichen werden. Auch bereits bewilligte Förderungen genießen Vertrauensschutz.

"Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind bundesrechtliche Pflichtleistungen. Eine Mittelstreichung, die zu einer Unterdeckung führt, verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.", heißt es dem entsprechenden Gutachten.

Auch politische Bedingungen für Förderungen sind nicht grenzenlos: Klauseln, die von Organisationen ein bestimmtes „Wohlverhalten“ gegenüber Abschiebungen verlangen, müssen sich an rechtsstaatlichen Anforderungen und den Grundrechten messen lassen.

Beispiel 2: Bildung ohne Ausgrenzung
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, ob Kinder mit Behinderungen verpflichtend auf Förderschulen verwiesen werden könnten. Eine vollständige Abkehr von inklusiver Beschulung ist verfassungsrechtlich kaum haltbar. Jede Zuweisung muss den grundrechtlichen Anforderungen im Einzelfall genügen.
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Ca. 10 Tage nach der Wahl in Sachsen-Anhalt geht das Projekt an den Start - doch es ist keinesfalls auf die Wahl beschränkt. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Engagierte erleben bereits seit Jahren politischen Druck – etwa durch Fördermittelentzug oder Forderungen nach politischen Gesinnungsbekenntnissen. „Die Verschiebung nach rechts beginnt lange vor eigenem Regierungshandeln“, heißt es aus dem Koordinationskreis.

Die Plattform ist ab dem 15. September, 10 Uhr, online: www.recht-solidarisch.de
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Was bietet Recht Solidarisch?

  • Erste juristische Orientierung zu möglichen politischen Maßnahmen
  • Verständliche Aufbereitung komplexer Rechtsfragen
  • Übersicht über Beratungsstellen und unterstützende Projekte
  • Links zu Handreichungen, Hilfe und weiterer Beratung

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Pressekontakte:
info@recht-solidarisch.de · www.recht-solidarisch.de
Ansprechpersonen:
Phoebe Tsorpatzidis – Projektkoordination: tsorpatzidis@recht-solidarisch.de 
Dr. Lukas Theune – Geschäftsführer RAV: lukas.theune@rav.de
Anika Taschke – Referentin Neonazismus, Rosa-Luxemburg-Stiftung: anika.taschke@rosalux.org
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Hintergrund
Ein Team von Interviewer*innen hat zivilgesellschaftliche Bedarfe erfasst. Jurist*innen verschiedener Schwerpunkte haben darauf aufbauend relevante Themen und öffentlich diskutierte repressive Maßnahmen analysiert und verständlich aufbereitet. „Recht Solidarisch“ ist ein Projekt des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV), der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Linken Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Equal Rights Beyond Borders.

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