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Pressemitteilung zum Antifacamp in Dortmund

Pressemitteilung vom 6.9.12
Vom 24. August bis zum 02. September 2012 fand das bundesweite Antifacamp Dortmund in Mülheim an der Ruhr statt. Dorthin musste das Camp auf Grund eines faktischen Verbots durch die Versammlungsbehörde Dortmund ausweichen.
Mehrere Anwältinnen und Anwälte des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) unterstützten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Antifacamps als Legal-Team. „Die vergangenen zehn Tage waren geprägt von einer Versammlungsbehörde, die das Camp um jeden Preis verunmöglichen wollte. Mehrfach wurde die Begründung für das faktische Verbot ausgetauscht: Zunächst war von 300 gewaltbereiten Autonomen die Rede. Als die Demonstrationen friedlich blieben, behauptete die Versammlungsbehörde dem Camp ginge es nicht um Meinungskundgabe sondern lediglich um billige Schlafplätze für die Demonstration am 01. September. Schließlich war von einem polizeilichen Notstand die Rede. Mit Blick auf die tatsächlich massive Polizeipräsenz war auch dies wenig glaubhaft. Letztlich hatte die Behörde keinen schlüssigen Grund für das faktische Verbot des Camps, die Eingriffe in die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit erfolgten rechtswidrig“, äußerte sich Rechtsanwalt und RAV-Mitglied Daniel Werner am letzten Tag des Antifacamps. Der Stadtteil Dortmund Dorstfeld wird von aggressiv und gewalttätig auftretenden Neonazis als sogenannte „national befreite Zone“ bezeichnet. Unter dem Motto „In Dorstfeld schlafen nicht nur Nazis – Antifacamp Dortmund“ sollte an zehn Tagen im Stadtteil eine Dauerkundgebung mit vielfältigen Redebeiträgen, Bildungsveranstaltungen, Konzerten und Stadtrundgängen durchgeführt werden. Unter anderem fand eine Gesprächsrunde mit den Angehörigen von Mehmet Kubasik, dem Opfer des Dortmunder NSU-Mordes vom 04. April 2006, statt. „Mit dem Camp wollten wir auf Nazistrukturen aufmerksam machen, zivilgesellschaftliche Gegenstrategien entwickeln und mit einer dauerhafte Präsenz über zehn Tage hinweg einen nicht nur vorübergehenden Umschwung im Klima des Stadtteils erzeugen“, so Anna Potzetzki, die Pressesprecherin des Antifacamps. Nach dem faktischen Verbot durch die Versammlungsbehörde blieb auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolglos. Das Gericht folgte mit Beschluss vom 29. August 2012 (Az.: 14 L 1050/12) der Ansicht der Behörde, dass es sich bei dem Camp nicht um eine Versammlung oder Meinungskundgabe handle, sondern „dass mit Hilfe des Antifacamps im Wesentlichen lediglich die Schaffung von kosten- bzw. logistisch günstigen Schlafplätzen erstrebt wird.“ Hierzu Rechtsanwalt Werner: „Es ist skandalös, dass dem Camp und den untrennbar dazugehörigen Veranstaltungen, zB der Gesprächsrunde mit Angehörigen von Mehmet Kubasik, der Charakter einer Meinungskundgabe abgesprochen wird. Die Betroffenen werden hierdurch ein weiteres Mal stigmatisiert.“ Zurzeit erwägen die Organisatoren und Organisatorinnen des Antifacamps das faktische Verbot im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen. Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt und RAV-Mitglied Daniel Werner telefonisch zur Verfügung (Tel.: 0151-16 93 45 35). Berlin, 6.9.2012 Pressemitteilung des RAV zum bundesdeutschen Antifacamp Dortmund (PDF)