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Polizei verurteilt: Festnahmen bei G20-Protesten waren rechtswidrig, RAV kritisiert lange Verfahrensdauer

Pressemitteilung, 17.11.2025

Der RAV zeigt sich erfreut, dass die Polizei für eine rechtswidrige Maßnahme im Rahmen der G20-Proteste 2017 in Hamburg verurteilt wurde. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Kontrolle von Versammlungsteilnehmenden auf einer Raststätte nahe Berlin am 9. Juli 2017 für rechtswidrig erklärt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung abgelehnt hat, ist das Urteil vom 9. Dezember 2024 nun rechtskräftig.

Die Klägerin war gegen ihren Willen erkennungsdienstlich behandelt und ihre Daten mit mehreren Datenbanken abgeglichen worden. Sie wurde zusammen mit anderen drei Stunden in der prallen Sonne festgehalten. Sie vermutet, dass ihr Gepäck in ihrer Abwesenheit durchsucht wurde. Die Polizei hatte die Maßnahme zum einen damit begründet, dass die Reisenden als Zeug*innen für eventuell in Hamburg begangene schwere Straftaten infrage käme, ohne sie jedoch entsprechend zu belehren. Zum anderen argumentierten die Einsatzkräfte, schwere Folgestraftaten in Berlin seien möglich und müssten im Rahmen der Gefahrenabwehr verhindert werden. Die Betroffene erhob gegen das Vorgehen am 21.3.2018 Klage. Das Gericht gab ihr in allen Punkten recht.

“Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg im Sinne der Bürgerrechte, für die wir als RAV eintreten”, sagt dazu Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. Theune, der Rechtsanwalt und Experte für Polizeimaßnahmen ist, betont die Relevanz der Entscheidung über den Einzelfall hinaus: “Angesichts regelmäßiger Verstöße der Polizei gegen die gesetzlichen Grundlagen fühlen sich sowohl Bürger*innen als auch Rechtsanwält*innen immer wieder ohnmächtig, doch dieses Urteil zeigt, dass die Justiz in einem Rechtsstaat den Behörden der Exekutive auf die Finger schauen und Maßnahmen beanstanden kann. Und es zeigt auch: Es lohnt sich durchaus, sich gerichtlich zu wehren und für seine Rechte einzustehen.” 

Theune kritisiert jedoch, dass es bis zu diesem Urteil mehr als sieben Jahre gedauert hat. “So entsteht der Eindruck, man wollte warten, bis das öffentliche Interesse nachgelassen hat und sich kaum noch jemand an die Polizeigewalt beim G20-Gipfel erinnert.” Zudem gefährde eine derart lange Wartezeit das Vertrauen in den Rechtsstaat, so Theune.

Wenig optimistisch ist der RAV-Geschäftsführer im Hinblick darauf, wie ernst die Polizei das Urteil nehmen wird. “Die Polizei sollte aus diesem Urteil lernen, besonders gewaltsame Einsätze wie der bei den G20-Protesten müssen aufgearbeitet werden - und zwar von einer unabhängigen Kontrollinstanz, die wir vom RAV gemeinsam mit vielen anderen Fachleuten bereits seit Jahren fordern”, so Theune weiter.

Die Klägerin Frauke B. empfand das polizeiliche Vorgehen als enorm belastend: "Der stundenlange, erzwungene Aufenthalt in der prallen Sonne war sehr anstrengend und wir durften lange nicht einmal aus dem Polizeikessel heraus, um etwas zu Trinken zu kaufen”, sagt die Betroffene. “Die Tatsache, dass von mir gegen meinen ausdrücklichen Widerspruch Fotos angefertigt wurden, obwohl ich mich den Beamten gegenüber ausgewiesen habe, habe ich als völlige Polizeiwillkür empfunden, ebenso wie das Durchsuchen von Gepäckstücken in unserer Abwesenheit”, so Frauke B. weiter.

Bei dem Vorfall hatte die Berliner Polizei in Amtshilfe für das Polizeipräsidium Brandenburg gehandelt und den Linienbus, in dem unter anderem die Klägerin gesessen hatte, gestoppt und auf einen Rasthof geleitet. Insgesamt wurden dort Passagiere von 9 Bussen und mehreren PKW kontrolliert, die auf dem Rückweg von den G20-Protesten in Hamburg waren.

Auch die Rechtsanwältin der Klägerin, Anna Luczak, bewertet die Entscheidung als wichtiges Zeichen: “Die gerichtliche Feststellung ist zu begrüßen, dass es sich um erhebliche Grundrechtseingriffe durch die Polizei gehandelt hat. Allein aus der Fahrt meiner Mandantin in einem Bus mit angeblich ‘relevanter Klientel’ begründet sich nicht einmal ein Verdacht, die Klägerin könnte eine ‚Störerin‘ sein.“ 

Die Rechtsanwältin ordnet dieses Verfahren vor dem Hintergrund der Masse an Verfahren, die zu G20 über Jahre liefen, in den Kontext ein: „Die Polizei hat im Umfeld des G20-Gipfels versucht, jede Art des Protests zu delegitimieren. Die umfassenden Kontrollen von Menschen, die die Polizei als ‘linkes Klientel’ bezeichnet, waren Teil davon.” Luczak warnt vor der abschreckenden Wirkung, die solche Maßnahmen entfalten können - insbesondere, wenn Protestierende Sorge haben müssen, wegen ihrer Teilnahme an Versammlungen staatlich registriert zu werden. 

“Das Versammlungsrecht ist ein elementarer Bestandteil des Rechtsstaats, der aktuell unter Beschuss steht. Wir vom RAV sind deshalb froh, dass die Gerichte dies gegenüber der Polizei noch einmal unmissverständlich klargestellt haben”, so RAV-Geschäftsführer Lukas Theune abschließend.

Kontakt:

Rechtsanwältin Anna Luczak: 030 / 54716772