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Polizei Leipzig schüchtert Strafverteidiger ein: RAV kritisiert Trump-Manier

Pressemitteilung, 16.04.2025

Der RAV wendet sich entschieden gegen die polizeilichen Einschüchterungsversuche eines Strafverteidigers aus Sachsen und erklärt sich solidarisch mit dem Kollegen.

In einem derzeit am Landgericht Leipzig anhängigen Verfahren hat ein hochrangiger Polizist angekündigt, als „Prozessbeobachter” an Verhandlungstagen teilzunehmen, an denen ihm unterstellte Polizisten als Zeugen aussagen sollen. Der Dezernatsleiter der Polizeidirektion Leipzig schrieb der Strafkammer, er beabsichtige, in seiner „Eigenschaft als Vorgesetzter“ das Verhalten des Strafverteidigers zu „dokumentieren”.

„Das ist ein nicht hinnehmbarer Einschüchterungsversuch und eine besorgniserregende Einmischung der Exekutive in die Justiz”, erklärt Rechtsanwältin und RAV-Vorständin Angela Furmaniak. „Das Vorgehen des Polizisten aus Sachsen erinnert an Donald Trump und seine Angriffe auf Anwält*innen”, so Furmaniak weiter. „Das darf auf gar keinen Fall Schule machen”, warnt sie und weist darauf hin: „In einem Rechtsstaat genießt die Verteidigung eine bedeutende Stellung. Das Vorgehen des Polizisten beschädigt das Prinzip der Waffengleichheit und damit einen Grundpfeiler rechtsstaatlicher Verfahren."

Der Verteidiger hat inzwischen einen Antrag auf Einvernahme der vorgesetzten Polizisten gestellt, dem das Gericht stattgab. Da diese nun Zeugen sind, können sie an dem Prozess nicht mehr teilnehmen, um ihn zu “beobachten”, wie sie angekündigt hatten. Zur Begründung ihrer Pläne, hatten die Polizisten dem Verteidiger unterstellt, er hätte sich in einem anderen Verfahren nicht korrekt verhalten. 

„Ein etwaiges strafrechtlich relevantes Verhalten eines Strafverteidigers in einer Hauptverhandlung zur Anzeige zu bringen, wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft und des Gerichts”, erklärt Furmaniak. „Wenn die Polizei ein Verfahren beobachten will, zeugt das auch von einem Misstrauen der Polizei gegenüber dem Gericht, das aus unserer Sicht bedenklich ist”, so die RAV-Vorständin.

Neben dem RAV fürchtet auch Sachsens Rechtsanwaltskammer (RAK) eine Beeinträchtigung der Berufsausübung der Rechtsbeistände. Mehr Informationen zu dem Vorfall gibt es zudem im Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer „(R)ECHT INTERESSANT! Kurz & knackig: Strafverteidiger unter polizeilicher Beobachtung?

Kontakt:

Angela Furmaniak, Strafverteidigerin und Mitglied des RAV-Vorstands

E-Mail: furmaniak@rechtsanwaeltinnen-loerrach.de