Am OVG Greifswald wird am heutigen Mittwoch, den 29.5.2007, ab 10:00 Uhr in mündlicher Anhörung über die Allgemeinverfügung der Besonderen Aufbaueinheit der Polizei (BAO) Kavala und die damit einhergehenden weit reichenden Demonstrationsverbote gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm entschieden. Die OrganisatorInnen des Sternmarsches, der am 7. Juni stattfinden soll, hatten Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin eingelegt.
Das VG Schwerin hatte das Verbot des Sternmarsches durch die BAO Kavala zwar aufgehoben – allerdings nur bis zum Zaun, der den Gipfelaustragungsort weiträumig absperrt.
Mit der Beschwerde wollen die OrganisatorInnen erreichen, dass der Protest der GlobalisierungskritikerInnen „in Sicht und Hörweite“ der G-8 Regierungschefs stattfinden kann. Sie berufen sich dabei auf das so genannte Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1985, und sind gleichzeitig bereit, die Zahl der TeilnehmerInnen des Sternmarsches zu begrenzen.
Die BAO Kavala hat ihrerseits Beschwerde gegen die weitgehende Aufhebung ihrer Allgemeinverfügung – mit der u.a. eine zweite Sperrzone für Proteste vor dem Zaun durchgesetzt werden soll - eingelegt. Die Sicherheitsbehörden streben nach wie vor ein flächendeckendes Demonstrationsverbot auf einer Fläche von ca. 40 Quadratkilometern rings um Heiligendamm an.
An der mündlichen Verhandlung am OVG Greifswald nehmen Vertreter der Sternmarsch-OrganisatorInnen teil. Da die Verhandlung nicht öffentlich ist, steht Ihnen Rechtsanwalt Carsten Gericke als Prozessbevollmächtigter der Sternmarsch-OrganisatorInnen im Anschluss an den Termin für Auskünfte zur Verfügung.
Obwohl die juristische Auseinandersetzung um die Demonstrationen noch andauert, versucht die BAO Kavala und ihr zugeteilte Polizeieinheiten anreisende GlobalisierungskritikerInnen durch Schikanen und Willkür einzuschüchtern. Über fünf Stunden wurde am gestrigen Dienstag beispielsweise bei Neubukow ein Konvoi von zehn LKW, auf denen sich u.a. eine größere Anzahl von Fahrrädern befand, auf dem Weg zum angemeldeten Camp der GlobalisierungskritikerInnen in Wichmannsdorf festgehalten. Die polizeiliche Begründung, es könne sich um gestohlene Fahrräder handeln und dies müsse nun überprüft werden, entbehrte jeglicher Grundlage. Als die Fahrzeuge gegen 21 Uhr abends zu Ende durchsucht waren, durften die Betroffenen nur im Konvoi und unter Polizeibegleitung weiterfahren. Zudem wurde ihnen von der Polizei untersagt, die LKW am Camp in Wichmannsdorf zu entladen mit der offensichtlich falschen Begründung, das Camp sei nicht genehmigt.
„Hier handelt es sich um eine weitere willkürliche Maßnahme, die der Einschüchterung dienen soll,“ so der Prozessbevollmächtigte der OrganisatorInnen des Sternmarsches, Rechtsanwalt Carsten Gericke vom Bundesvorstand des RAV.