Dem 21.-jährigen Zaid A. droht weiterhin die Auslieferung von Deutschland nach Ungarn. Zaid, der in Deutschland aufgewachsen ist und die syrische Staatsangehörigkeit besitzt, wird vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Antifaschist*innen im Februar 2023 in Budapest Teilnehmer*innen eines Neonazi-Aufmarsches angegriffen zu haben.
Zaid A. ist derzeit haftverschont. Das Auslieferungsverfahren ist vor dem Berliner Kammergericht anhängig. In Ungarn hat Zaid kein faires Verfahren, sondern einen propagandistisch aufgeladenen politischen Prozess zu erwarten. Bereits die Verfahren gegen Ilaria S., Maja T. und andere Angeklagte haben gezeigt, dass die ungarische Justiz elementare rechtsstaatliche Grundsätze missachtet und die Angeklagten eine menschenrechtswidrige Behandlung erfahren. Die Justiz in Ungarn ist nicht unabhängig. Offensichtlich will das autoritäre Orbán-Regime an den Angeklagten ein Exempel statuieren und Freiheitsstrafen verhängen, die in keinem Verhältnis zur Schwere der Tatvorwürfe stehen.
Wir alle haben gesehen, auf welch unwürdige Art und Weise Ilaria S. und Maja T. in Ketten in den Gerichtssaal vorgeführt worden sind. Wir haben die Berichte über die unzumutbaren Haftbedingungen gelesen. Eine Auslieferung an einen Staat, der eine derartige Behandlung von Gefangenen zulässt, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2025 festgestellt, dass die Auslieferungsentscheidung des Kammergerichts Berlin vom 27. Juni 2024 und die Überstellung von Maja T. an die ungarischen Justizbehörden unzulässig gewesen ist, weil sie hierdurch der Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gem. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt worden sein könnte.
Die Umstände der überstürzten nächtlichen Überstellung von Maja T. an die ungarischen Behörden, die in enger Abstimmung zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Polizei erfolgten, waren skandalös und rechtsstaatswidrig. So etwas darf sich unter keinen Umständen wiederholen.
Wir fordern die Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf, die Bewilligung zur Auslieferung von Zaid A. zurückzunehmen!
Eine Auslieferung und Überstellung von Zaid A. nach Ungarn ist rechtswidrig!
Gleichzeitig erklären wir uns solidarisch mit den Forderungen von Maja T., die sich seit dem 5. Juni 2025 in einem Hungerstreik befindet, nach einem fairen Verfahren, der Verbesserung der unzumutbaren Haftbedingungen und der Aufhebung der seit 11 Monaten bestehenden Isolationshaft.
Maja T. muss sofort nach Deutschland rücküberstellt werden!