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Hauptverhandlung in dem Strafverfahren gegen 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Türkei

Pressemitteilung vom 5.11.12
Prozessbeobachtung durch DAV und RAV Ende November 2011 wurden in der Türkei 36 Anwältinnen und Anwälte festgenommen. Die meisten von ihnen hatten Abdullah Öcalan in den Jahren 2010 und 2011 in Haft besucht und anwaltlich vertreten. Daran anknüpfend wird ihnen nun die Mitgliedschaft oder Unterstützung der Union Kurdischer Gemeinschaften (KCK) vorgeworfen, die die türkische Justiz als verlängerten Arm der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ansieht und bekämpft. Am kommenden Dienstag (06. November 2012) wird in Silivri bei Istanbul die Hauptverhandlung gegen 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fortgesetzt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) kritisieren diesen Prozess als politisch motivierten und massiven Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Kolleginnen und Kollegen, da die Vorwürfe ausschließlich an Tätigkeiten im Rahmen ihrer Berufsausübung anknüpfen. DAV und RAV entsenden daher sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um den Prozess zu beobachten. Viele der Festgenommenen wurden aufgrund rechtsstaatlich höchst fragwürdiger Beschlüsse in Untersuchungshaft überführt: Konkrete Vorwürfe wurden den Anwältinnen und Anwälten nicht mitgeteilt und ihren Verteidigern trotz anhaltender Untersuchungshaft bis zur Anklageerhebung im April 2012 keine Akteneinsicht gewährt. Die Hauptverhandlung begann am 16.07.2012, ohne dass die rund 900 Seiten lange Anklageschrift auch nur auszugsweise verlesen worden wäre. Nach nur 3 Verhandlungstagen wurde die Hauptverhandlung am 18. Juli bis zum 6. November 2012 unterbrochen. Die Türkische Strafprozessordnung sieht allerdings auch vor, dass eine Hauptverhandlung in Strafsachen nicht länger als 30 Tage unterbrochen werden darf. Dies allein zeigt bereits, wie wenig das Gericht an der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze interessiert ist. „Es ist höchst besorgniserregend, wenn die Verteidigungstätigkeit von Kolleginnen und Kollegen gleichgesetzt wird mit einer inhaltlichen Unterstützung der politischen Ziele der Mandantinnen und Mandanten. Ein faires Verfahren und die freie Ausübung der Verteidigungstätigkeit sind damit nicht mehr möglich“, so DAV und RAV. Interviewangebot:
Rechtsanwältin GÜL PINAR wird als Prozessbeobachterin das Verfahren beobachten und ist vom 05.11. bis zum 07.11.2012 in Istanbul. Frau Pinar ist Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg und Mitglied des DAV-Ausschusses Strafrecht. Sie ist für Interviews während des Verfahrens in Istanbul unter der Telefonnummer 0049-1724062206 zu erreichen. Berlin, den 05. November 2012 Pressemitteilung (PDF)